Abwasserbeseitigung


Die Gemeinde Schnürpflingen betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung. Das Schmutzwasser wird dabei über einen Zentralsammler auf die Kläranlage Steinhäule in Neu Ulm geleitet. Diese umfasst eine Fläche von 24 Hektar. Das Abwasser von rund 440.000 Einwohnerwerte im Einzugsgebiet des Zweckverbands Klärwerk Steinhäule fließt täglich durch die Kanalisation in das Klärwerk an der Donau. [weitere Infos zum Zweckverband Klärwerk Steinhäule]

Um den Kostenaufwand für den Betrieb und die Instandhaltung des Kanalnetzes zu decken, wurde bisher eine einheitliche Abwassergebühr erhoben. Die Menge des bezogenen Frischwassers definierte hierbei die Höhe der zu entrichtenden Abwassergebühr. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 verstößt diese Art der Gebührenerhebung gegen den Gleichheitsgrundsatz. Daher wurde auch in der Gemeinde Schnürpflingen die s.g. gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Abwassergebühr setzt sich nun also aus der Schmutzwassergebühr (Basis ist der Frischwasserverbrach) und der Niederschlagswassergebühr (Basis ist die angeschlossene versiegelte Fläche) zusammen.

Illustration unseres Angebotes

[weitere Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr]

Die Informationen zur Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte aus der Rubrik "Gebühren".

Formulare

Erhebungsbogen zur gesplitteten Abwassergebühr [468 KB]
Ausfüllanleitung und Erläuterungen zur Rückmeldung [591 KB]

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