Geschichtliches über Schnürpflingen


IV. Abschnitt

Geschichtliches über Schnürpflingen

Von der ältesten Geschichte bis zur Reformation:
Die älteste Geschichte unseres Ortes liegt im Dunkel, lediglich die Teilorte Ammerstetten (1193) und Beuren (1228) werden genannt. Jedoch läßt sich mit Sicherheit aus dem Namen und der Lage des Ortes annehmen, daß er mit zu den ältesten im Kreise Ulm gehört. Denn, die ältesten Orte sind die mit den Endungen -ingen und -heim. Sie stammen in der Regel von einem Sippennamen (Familiennamen) ab. "Was vollends' Georg Grupp über die westegermanischen Ansiedlungen sagt, daß sie gern am Fuße eines Berges, oder der Abdachung eines Hügels und in der Nähe des Wassers gelegen" seien kann man auch von Schnürpflingen sagen.(Dr. Johann Alb. Aich Laupheim bis 1570, Blaubeuren 19l4,S.17) Es ist also anzunehmen, schon lange ehe es das erste mal genannt wird, bestanden hat. Denn das Dorf liegt an einem Abhang und in der Nähe des 'Wassers (Weihung). Zieht man noch in Betracht, daß überall in der Nähe Römersiedlungen waren, so ist die Annahme wahrscheinlich, daß die Alemannen die Römersiedlungen in Besitz nahmen. Somit dürfte auch Schnürpflingen eine Alemannensiedlung sein.
Die erste geschichtlich sichere Nachricht von Schnürpflingen stammt aus dem Jahre 1352. Der damalige Herr von Schnürpflingen, Otto Besserer, Sohn des Ulmer Stadtrechners Heinrich Besserer soll der Stifter der Kirche in Schnürpflingen gewesen sein. Vorher gehörte Schnürpflingen zur Pfarrei Beuren, ebenso wie Dorndorf.. Im Jahre 1278 wurde jedoch die Kirche zu Beuren zerstört uns später erscheinen Schnürpflingen und Dorndorf als eigene
Pfarreien.
1352 starb Ötto Besserer und seine Hausfrau Edelheid Streiterin.
Noch im Jahre 1784 war eine Gedenktafel in der Kirche unmittelbar an der Epistelseite des Hochaltars zu sehen mit der Inschrift:
Ano domini MCCCLII starb Otto Besserer und sin husfrow Adelheit Striterin.(Pfarrbuch VIII,S. 47,Pfärrarchiv Schnürpflingen)
Auf einem losen Blatt ohne Angabe des Datums, findet sich noch folgende Aufzeichnung: "Anno 1372 da ward erschlagen zu Altheim an dem Mittwoch nach St. Ambrosi Tag der from und recht Heinrich Beßerer der zur Zeit gemeiner Städt Hauptmann gewesen ist, dem Gott gnädig und barmherzig sei, in der Kirch zu Schnirpflingen zu setzen." Auf dem selben Blatt findet sich noch eine Aufzeichnung:
"Anno 1388 da ward erschlagen zu Weil vor St. Bartholomäi Tag' der from und recht Conrad Beßerer der zu der Zeit gemeiner Städt Hauptmann gewesen ist, dem Gott gnädig seye, diß Epithap ist in der Kirch zu Schnirpflingen zu setzen! "Zweifellos handelt es sich um eine Nachschrift. Der Schrift nach zu schließen von Pfarrrer Franz Josef Dilger. Es ist in diesem Zusammenhang anzunehmen, daß Pfarrer Dilger, dem wir fast alle Aufzeichnungen aus älterer Zeit verdanken, bei der Erweiterung der Kirche im , Jahre 1784 diese Grabinschriften abschrieb, da bei dieser Gelegenheit die Gedenktafeln entfernt wurden. ( Epithap = Grabinschrift, Grabmal, im Mittelalter oft mit figürlicher Darstellung.
Nach den Neuen Herder.)
Jedoch handelt es sich bei Heinrich und Conrad Besserer nicht um die Schnürpflinger Linie, sondern um die Ulmer Linie der Besserer {Pfarrbuch VIII, Pfarrarchiv Schnürpflingen)
1435 kauft Ulrich Besserer den Groß-und Klein-zehnten um 120 fl von Schnürpflingen und Beuren, für die Pfarrei und Kirche zu Schnürpflingen (Familiengeschichtliche Blätter,15.Jg ,Hefttl 1919).In diese Zeit fallen auch die Ereignisse ,die, wenn auch nicht direkt Schnürpflingen berühren, so doch Einfluß auf die Geschichte des Dorfes haben.
Schnürpflingen gehörte wie schon erwähnt, zur Grafschaft Kirchberg und teilte so auch ihr Schicksal.

1481
Am 19.Juni 1481 verkauft Graf Wilhelm zu Kirchberg die Grafschaft Kirchberg, das Schloß Illerzell, die Herrschaft Wul1enstetten mit allem Zubehör um 31000ß fl. an den Herzog Georg in Bayern. Dieser überlässt dem Grafen das Schloß Kirchberg jedoch pflegeweiße.

1500
Um das Jahr 1500(1498 oder 1499) zog der erwählte römische König Maximilian das Besitztum Georg von Bayern wegen dessen Ungehorsam ein.

1507
Am 20.Dezember 1507 wird der Einzug der Güter im Donau-Illerland durch die Herzöge Albrecht und Wolfgang von Bayern bestätigt.
Dies bedeutet für die Grafschaft Kirchberg, für die Stadt und Herrschaft Weißenhorn mit den Nebenherrschaften Wul1enstetten, Marstetten, Pfaffenhoffen, Buch u.a., Daß sie dem Vorderösterreichischen Lehensverband eingegliedert wurden. Der immer geldbedürftige deutsche König und spätere Kaiser benutzte die Herrschaft um sie zunächst pfandweiße an den Grafen Eitel Friedrich von Zollern. um 20000 fl auszuleihen. Dies bezeugt eine Urkunde vom Jahre 1514, die ein Wiedereinlösungsrecht der Grafen von Kirchberg regelt.
Der Hohenzoller muß auf die Grafschaft verzichten und zurücktreten als Maximilian für ihn weit günstigeres mit ihr ausführen will. Er löst die Grafschaft zunächst ein, um sie gleichfalls in Form einer Pfandschaft, die allerdings dann nie mehr eingelöst wurde, an den zahlungsfähigsten Mann in seinem Reiche, an Jakob Fugger zu verkaufen. (Jakob Fugger der Reiche).
Das geschah am 27.7.1507 in Konstanz.
Der Verkauf fällt in die Zeit größter Inanspruchnahme der fuggerischen Bank seitens Maximilians, der jetzt Geld für die Italienfahrt und für seine Kaiserkrönung benötigt. So steht die Erwerbung einer Grafschaft durch einen Augsburger Bürger mit der Erwerbung des Kaisertitels für Maximilian 1. (Trient 1508) in Zusammenhang..(Frhr. von Pölnitz, Jakob Fugger 1.Kap.VIII Tübingen 1949,S.:167-204)
Die Grafschaft Kirchberg und mit ihr die Stadt Weißenhorn sind die ersten erworben Herrschaften Jakob Fuggers. Ihnen folgen l509 Schmiechen an der Paer, 1514 Biberach mit Markt bei Wertingen.
Mit der Grafschaft Kirchberg erhie1t Jakob Fugger das Schloß Illerzel, die Herrschaft Wullenstetten und Pfaffenhofen und die Vogtei über das Kloster Wiblingen um 25000 fl zum Kauf, mit Weißenhorn, Stadt und Herrschaft, die Herrschaften Marstetten und Buch mit allem Zubehör um 12000 fl (Erst. und gräfl.Fuggersches Familie , u.Stiftungs-Archiv,Archiv Signatur 27.1.4. und 213,1)
Unter den empfangenen Herrschaften war die Grafschaft Kirchberg die größte mit 60 größeren und kleineren Dörfern. (Ernst Hering, Die Fugger,S.194 Leipzig 1939).
In ihr waren acht oder neun Ritter und Edelleute ansässig, die einen Herrensitz mit dem dazugehörigen Dorf als freies Lehen hatten.( Hering,. Die Fugger, S.195)
Da diese gewisse Hoheitsrechte, meist grundherrlicher Art beanspruchten, blieb eine Auseinandersetzung mit den Inhabern der Grafschaft nicht aus. So kommt es zum Beispiel im Jahre 1511 zu einem Vertrag zwischen Jakob Fugger und Eitel Besserer wegen der niederen Gerichtsbarkeit zu Roth und Schnürpflingen.

1542 ,
Jakob Fuggers Neffe Anton, der Begründer der Antoniuslinie des Hauses Fugger, protestiert gegen Ansprüche Eitel Hans Besserers zu Ulm -Schnürpflingen bezüglich niederer Gerichtsbarkeit. . .

1567
wird Eitel Hans Besserer mit einem neuerbauten Häuslein außerhalb des Etters zu Schnürpflingen belehnt.(Reversbrief vom 12. Dez. 1567) Jenseits des Etters scheint die grundherrliche Zugehörigkeit umstritten gewesen zu sein, denn in dem Jahre 1572 kommt ein Vertrag zu Stande zwischen Christoph Fugger und Eitel Hans Besserer, der die Frage niederer Gerichtsbarkeit außerhalb des Etters, des Geäckerichs und des kleinen Weidwerkes regelt. Christoph Fugger ist der Sohn des bereits 1536 zu Mickhausen verstorbenen Raymund Fugger (der Bruder Anton Fuggers) der Begründer des Raymundusstammes, des Ahnherr des jetzigen Grafen Fugger Oberkirchberg wurde.
Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:
Copia
Schnirpfligischen Vertrags zwischen der Grafschaft
Kirchberg uffgericht Anno 1572.
zu wissen und kund sei menniglichen nach dem sich zwischen dem wohlgeb. Herrn Herrn Christoph Fuggern, Herrn zu Kirchberg und Weißenhorn etc. eines- und dann dem Edlen und Ehrenvesten Eitel Hans Besserer dem Aelteren zu Sch. andernteils; erstlich w/ der Nidergerichtl. Obrigkeit zu Sch. ausserhalb Oetters; dann des Geäckerichs halb auf des Besserers Hölzer daselbst, letzIich w/ des kleinen Weidwerks, Spän und Irrungen gehalten, dass vorgenannte beide Teile sich auf folgende Mittel und Punkte gütlich und freundlich, jedoch auf ratifizierung und Bewilligung des Erzherzogs Ferdinand als Eigentumsherren der Grafschaft Kirchberg, vereinigt und vertragen haben.

1.)soll w/ der Nidergericht. Obrigkeiten gelten, dass diese dem Eitel Hans Besserer zustehen soll, und zwar nicht allein innerhalb, sonder auch ausserhalb Etters, soweit sein Grund und Boden, Zwing und Bänn um Sch. gehet, doch mit dem ausbedingten Unterschied der sich ausserhalb Sch. Etters auf solchen Gütern einiger Schlaghandel, dessen Frevelstraf der nidergericht. Obrigkeit anhängig, zutrüge, soll ein Vogt oder Amann zu Sch. bei seinem geschworenen Eidt so er dessen halber gen Kirchberg auch geloben solle, ohne allen geschewlichen Aufzug solches alsbald gen Kirchberg dem Verwalter daselbst, und mit ihrem Vorwissen und guten Willen, selbige zu Sch. zu berechtigen oder in Güte anzunehmen schuldig sein, und alsdann einem Inhaber Sch. darum nicht mehr denn der halbe Teil, der Grafschaft Kirchberg verfolgen und zugestellt werden.
2:) Fürs andere w/ das Geäckerich in den Hölzern zu Sch. Wurde bestimmt, dass wenn die Amtleute zu Kichberg dasselbe beschlagen und Schwein einnehmen wollen, dessen sie dann Gewalt, Macht und Recht haben sollen, die Zeit desselben währenden Aeckerich, das Eicheln schütteln oder schlagen oder klauben, auch in den Hölzern von Sch. nach landläufigem Gebrauch männiglich zu verbieten und die Uebertreter zu bestrafen, und sollen alsdann die Kirchbergische Amtleute eines Inhabers Sch. desgleichen seines Pfarrers, und Amtmanns und dann der armen Leuth daselbst Sauen vor anderen bedenken und einer jeden Feuerstatt zwo Sauen, nicht darüber einzunehmen schuldig sein, dass sie dann das Äckergeld halber gleich anderen gehalten werden, und aber im selben einem Inhaber Sch. und seinem Amtmann und Pfarrer daselbst,. allen dreien miteinander acht Sauen des Äckergelds frei sein sollen, dafür soll der Amtmann darauf sehen, das niemand Eicheln schüttle, schlage oder klaube.
Sollten jedoch in einem Jahr die Amtleute zu Kirchberg auf das Äckerich verzichten, so soll es einem Inhaber zu Sch. Unbenommen sein, seinen armen Leuten zu vergonnen, in den Hölzern seines Grund und Bodens Eicheln schütteln, schlagen oder klauben zu lassen, oder es ihnen aber nach seinem Willen zu verbieten, wie mit Alters herkommen.
Ausgenommen von dieser Abmachung soll ein dem Besserer gehöriges hölzlein, der Khagnach genannt, sein, über das die Amtleute zu Kirchberg bezüglich des Eckerich nichts zu bestimmen haben, sonnder allein Besserer.
3) Was das Waidwerk angelangt, so soll sich ein Inhaber Sch.. desselben ganz enthalten ausserhalb des folgenden Bezirks: Von Sch. Auf zwischen unser Frauen Holz und Ammerstetten MedIen, und das Teuch hinab bis gen Ammerstetten, von dannen gestrackten Weg schnurgerad der Weihung zu, auf den Steig so von Sch. gen Weinstetten gehet, von dannen ungefähr zwischen dem oberen und mittleren gathslöchlein den nächsten hinab in die Weihung Gwand oberhalb Steinberger Weihers und von der Weihung hinauf bis wieder gen Sch. Innerhalb des genannten Gezirks mögen künftighin die Inhaber Sch. hezen oder jagen nach Füx und Hasen, von Michaelis bis zu Lichtmess, und darvor und darnach nit mehr und also zu keinem anderen Zeiten.
Daneben soll ihnen zugelassen sein, sich der Vogelherd zu gebrauchen und von der Hand zu beizen, doch ist ihnen dabej aus sonderen gutem nachbarlichen Willen vergunnt und zugelassen, wann sie bis weilen samt ihrem Frauenzimmer oder vor sich selber nach Jakobi gen Sch. nauskommen mögen, sie nach Hasen ihren Lust wohl suchen, doch mit dem Beding, wann sie zu der Zeit zwischen Jakobi und Michaeli einig Garn richten und nach Hasen jagen wollten, dass sie solches zuvor Gen Kirchberg jederzeit der Herrschaft daselbst oder ihren Verwaltern, ob es ihnen Wildbret halber nicht schädlich, anzeigen, da es sich befinde, dass, selbiger Zeit dem Wildbret schädlich, sollen sie sich dessen enthalten, desgleichen zu solchen kleinen Waidwerk solche gemeine Jagdhunde ungewöhnlich gebrauchen, die zu Füx und Hasen und dem kleinen Waidwerk dienstlich und also in allweg soviel möglich dem Wildbret nit schädlich seien.
Beide Teile ab angesagter Punkten und Sachen gericht und geschlicht, geeint und vertragen sein, und was sich für Unwille und anders bishero darunter gehalten, und getragen, soll genzlich aufgehebt, tot und ab sein.
Dieser Vertrag soll der Grafschaft Kirchberg an ihrer hochgerichtlichen Obrigkeit zu Sch. Inner- und ausserhalb Etters, auch an ihrer forstlichen Obrigkeit, dem Inhaber aber ah seiner Nidergerichtl. Obrigkeit, In allen anderen Fällen, so diesem Vertrag nicht zuwider, unnachteilig und unpräjudizierlich sein.
Und dem nach aber der obgemeldt Eitel Hans Besserer der Alt vor Verfertigung dieses Vertrags von dem lieben Gott aus dieser Zeit erfordert worden, hat doch Eitel Hans Besserer, sein nachgelassenen Sohn, und jetzt als Inhaber Sch. solchen Vertrag obgehörter Massen und Gestalten beliebt und angenommen
.
Schlussformel,
Freitag nach Hillarij, 18.Jenner 1572.
Christoph Fugger
(Staatts- Filialarchiv Ludwigsburg)
Eitel Hans Besserer
von und zu Schnirpflingen.





Die Differenzen mit den Inhabern von Schnürpflingen führten wahrscheinlich zu einer Verschärfung des Verhältnisses zwischen Besserer und Fugger. Eine Loslösung von jeder fuggerisehen Gerichtsbarkeit erreichte Eitel Hans Besserer zu Schn. 1577 von Kaiser Rudolf II. durch ein Gerichtsprivilmg, das Eitel Hans Besserer zu Schnürpflingen und seine Erben, Angehörigen und Untertanen die Exemption von fremden Gerichten verleiht.
Bereits damals hatte Eitel Hans Besserer Grundbesitz in Beuren. Ein Vertrag zwischen Phillip Eduard Fugger und Oktavian Sekundus Fugger und Eitel Hans Besserer zu Schnürpflingen, Güter zu Beuren betreffend, wird 1582 zu Augsburg bestätigt (Fürstl. u. Gräfl. Fuggersches F.u.St. Archiv)
Die schon erwähnten Spannungen zwischen den Fuggern und Besserern
dürften in dieser Zeit in erster Linie in konfessioneller Hinsicht zu suchen sein. Während die Fugger eine streng katholische Familie war, führten die Besserer in Schnürpflingen die Reformation durch. Der genaue Zeitpunkt der Reformation ist nicht bekannt. Der einzige Anhaltspunkt findet sich in einer Veröffentlichung von Dr. Giefl im Diözesanarchiv von Schwaben, III.Bd.S.83,u. 94 ff und zwar in dem Extrakt der im Jahre 1557 abgehaltenen Kirchenvisitation im Gebiet der Reichsstadt Ulm durch Superintendent Dr. Ludwig Rabus.
Danach gehörte der Flecken dem Eitel Hans Besserer zu und der damalige lutherische Pfarrer Johann Liebmann wurde 1577 im Examen als ein ungelehriger halsstärriger Mann befunden, der voller Irrtümer steckt und die Schrift fälschlich anzieht. (Wttbgsche Vierteljahreshefte, NF.1918 S. 126 fr)

© Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 • info@schnuerpflingen.de