Handreichung zur Durchführung von Veranstaltungen


Handreichung zur Durchführung von Veranstaltungen

Am 19. November 2008 wurden in Zusammenarbeit des Gemeindetags Baden-Württemberg, Kreisverband Alb-Donau-Kreis, des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und der Polizeidirektion Ulm Handlungsempfehlungen mit Rahmenbedingungen für Veranstaltungen, Feiern und Festen für Städte und Gemeinden ausgearbeitet.

Änderungen im Jugendschutz haben das Landratsamt Alb-Donau-Kreis veranlasst, die Handlungsempfehlungen um eine Handreichung mit praktischen Hinweisen für die Durchführung von Veranstaltungen zu ergänzen. Neu ist vor allem die Einführung eines Party-Passes, nachdem Ausweispapiere aus rechtlichen Gründen von den Veranstaltern nicht mehr einbehalten werden dürfen. Informationen zum Party-Pass gibt es auch unter www.party-pass.de!

Weitere Infos
Merkblatt des Landratsamts [19 KB]
Handlungsempfehlungen "Veranstaltungen, Feste und Feiern gut und sicher organisieren"
Informationen zum Party-Pass

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