Weiterhin sehr günstige Gebühren in Schnürpflingen


Gemeinderat hat neue Abwassergebühren und Wasserversorgungsgebühren beschlossen:

Aufgrund eines Urteiles des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) vom 11.3.2010, ist die bisherige Praxis der Gemeinden, die Abwassergebühren auf der Grundlage des Frischwassermaßstabs festzusetzen und abzurechnen nicht mehr zulässig.
Nach Auffassung des VGH verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip.

Zukünftig sind daher die Abwassergebühren getrennt für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu erheben (gesplittete Abwassergebühr). Bei der Niederschlags-wassergebühr sind die versiegelten Flächen (bebaute und befestigte Flächen) der Grundstücke im Gemeindegebiet maßgebend.

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Für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr ist ein flächenbezogener Maßstab erforderlich, der sich an der Grundstücksgröße bzw. an der Größe der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Fläche orientiert.
Aus diesem Grund sind in der Gemeinde die bebauten und befestigten Flächen ermittelt worden. Dies geschah durch eine Befliegung des Gemeindegebietes. Aus den Luftbildauswertungen und dem Abgleich mit dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK) wurden dann die Flächen ermittelt.

Als Ergebnis der Befliegung wurde ein individueller Grundstückserfassungsbogen erstellt und dem jeweiligen Grundstückseigentümer zum Abgleich der Erhebungsdaten (s.g. Beteiligungsverfahren) vorgelegt.

Da die Niederschlagswassermenge nicht nur durch die Größe der Versiegelungsfläche, sondern auch durch den Grad der Wasserdurchlässigkeit der Versiegelungsarten beeinflusst wird, fand eine unterschiedliche Gewichtung der Versiegelungsarten statt.
Desweiteren wurden Sickermulden und Zisternen berücksichtigt.

Nachdem nun also alle Faktoren zur Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr ausgewertet und somit bekannt sind, konnte die neue Abwassergebühr kalkuliert werden. Die gesplittete Abwassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2010 in der Gemeinde Schnürpflingen eingeführt. D.h., dass die Abwassergebührenbescheide ab dem Jahr 2010 vorläufig sind und nun geändert werden. Mit dem neuen Bescheid und den Änderungsbescheiden auf Grundlage der gesplitteten Abwassergebühr kann im April 2013 gerechnet werden.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 20.02.2013 die Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2012 wie folgt festgesetzt:

Abwassergebühr für die Jahre 2010 - 2012  
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,20 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,20 €/m²
nachrichtlich zum Vergleich: Fiktiv berechnete Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,80 €/m³
nachrichtlich: Bisher veranlage Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,90 €/m³

Für die Jahre 2010 bis 2012 ergibt sich also faktisch eine Senkung der Abwassergebühr, was für den Durchschnittshaushalt somit zu einer Rückzahlung bzw. Verrechnung zu viel bezahlter Gebühren führt.

Für den Bemessungszeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird die Abwassergebühr wie folgt festgesetzt:

Abwassergebühr für das Jahr 2013  
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,19 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,17 €/m²
nachrichtlich zum Vergleich: Fiktiv berechnete Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,71 €/m³

Für das Jahr 2013 ergibt sich also nochmals eine Senkung der Abwassergebühr. Dies ist hauptsächlich damit zu erklären, dass Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2007 - 2009 ausgeglichen werden und somit zu einer Reduktion der Abwassergebühr führen.

Wir bitten Sie, die versiegelte Fläche nach Ihrem Erhebungsbogen mit der angegebenen versiegelten Fläche auf dem Abwasserbescheid auf eventuelle Übertragungsfehler zu kontrollieren.

Unsere Abwasser- und Wassergebühren im Vergleich:

  Gemeinde Schnürpflingen für das Jahr 2013 Durchschnitt in Baden-Württemberg für das Jahr 2012 nach Einwohnern gewichtet:
(Quelle: Statistisches Landesamt)
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,19 €/m³ 1,86 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,17 €/m² 0,45 €/m²
Wasserverbrauchsgebühr zuzügl. 7% Mehrwertsteuer 1,08 €/m³ 1,97 €/m³

Weitere Infos

[Weitere Infos zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr]
[Weitere Infos zur Abwasserentsorgung in der Gemeinde Schnürpflingen]
[Weitere Infos zur Wasserversorgung in der Gemeinde Schnürpflingen]
[Weitere Infos zu den Gebühren der Gemeinde Schnürpflingen]

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