Freizeitsee mit Grillplatz


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Ein Großteil der öffentlichen Freizeiteinrichtungen in Schnürpflingen wurde unter tatkräftiger Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürger im Interesse einer Verbesserung des örtlichen Freizeitangebots unter dem Motto „von Bürgern für Mitbürger“ geschaffen. Gängige Vergabepraxis des Freizeitgeländes war bisher nach dem s.g. Windhundprinzip. Dabei wurde Schnürpflinger Bürger und auswärtige Bürger gleich behandelt. Da der Freizeitplatz in letzter Zeit vermehrt auch von Auswärtigen Gruppen reserviert wird, wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine neue Benutzungsordnung zu entwerfen, in der Schnürpflinger Bürger bei der Reservierung bevorzugt werden. Die Vergabe des Freizeitpavillons an Auswärtige soll nun erst 4 Wochen vor einer Veranstaltung endgültig erfolgen. Bis dahin haben die Bürger von Schnürpflingen Vorrang. Der potenzielle auswärtige Mieter muss sich also 4 Wochen vor der Veranstaltung nochmals beim Bürgermeisteramt erkundigen, ob ihm der Platz zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Benutzung der öffentlichen Freizeiteinrichtungen ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings muss der Pavillon mit Grillplatz zwingend bei der Gemeindeverwaltung Schnürpflingen, Hauptstraße 17, 89194 Schnürpflingen, Tel. 07346/3664 reserviert werden.

Bei der Reservierung ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro beim Bürgermeisteramt zu hinterlegen.

 

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