Freizeitsee mit Grillplatz


Illustration unseres Angebotes

Ein Großteil der öffentlichen Freizeiteinrichtungen in Schnürpflingen wurde unter tatkräftiger Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürger im Interesse einer Verbesserung des örtlichen Freizeitangebots unter dem Motto „von Bürgern für Mitbürger“ geschaffen.

Aus diesem Grund ist die Benutzung der öffentlichen Freizeiteinrichtungen auch grundsätzlich kostenfrei. Allerdings muss der Pavillon mit Grillplatz zwingend bei der Gemeindeverwaltung Schnürpflingen, Hauptstraße 17, 89194 Schnürpflingen, Tel. 07346/3664 reserviert werden. Dabei ist bei der Reservierung eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro beim Bürgermeisteramt zu hinterlegen. Für das Ausleihen des Grills wird für den Verwaltungsaufwand ein Entgelt in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

Da der Freizeitplatz in letzter Zeit vermehrt auch von auswärtigen Gruppen reserviert wird, wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine neue Benutzungsordnung zu entwerfen, in der Schnürpflinger Bürger bei der Reservierung bevorzugt werden. Die Vergabe des Freizeitpavillons an Auswärtige (Erstwohnsitz außerhalb der Gemeinde Schnürpfloingen) soll nun erst 4 Wochen vor einer Veranstaltung endgültig erfolgen. Bis dahin haben die Bürger von Schnürpflingen Vorrang. Der potenzielle auswärtige Mieter muss sich also 4 Wochen vor der Veranstaltung nochmals beim Bürgermeisteramt erkundigen, ob ihm der Platz zur Verfügung gestellt werden kann.

Das Zelten auf dem Freizeitgelände ist gundsätzlich untersagt.

Weitere Infos

Wasserqualität
Benutzungsordnung [224 KB]

zurück

© Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 • info@schnuerpflingen.de