Kernzeitbetreuung von Grundschülern


Kernzeitbetreuung von Grundschülern

Insbesondere für berufstätige Eltern wird vormittags eine Betreuungsmöglichkeit vor bzw. nach dem Schulunterricht angeboten.
Haben Sie Interesse, dann melden Sie sich doch einfach bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über das Betreuungsangebot.

Gemeindeverwaltung Tel.: 07346 / 3664

Weitere Infos zur Kernzeitbetreuung

I. Kernzeitbetreuung von Grundschülern

Allgemeines

Ergänzend zum Unterricht kann –entsprechend dem örtlichen Bedarf- das Betreuungsangebot des Schulträgers oder eines freien Trägers hinzukommen. Das Betreuungsangebot soll ggf. ein Beitrag darstellen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern bzw. für Alleinerziehende bessere Rahmenbedingungen zu schaffen um insbes. die Annahme von Teilzeit- und Halbtagesbeschäftigungen zu ermöglichen.

Die Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsangeboten ist jedoch eine freiwillige Aufgabe der Schulträger. Sie ist einmal abhängig vom Bedarf und von den finanziellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung.
Über die Einführung des Betreuungsangebotes und seinen Umfang entscheidet der Gemeinderat.

Örtliche Situation:
Dieses freiwillige Angebot wurde von der Gemeinde Schnürpflingen bereits seit längerem eingeführt. Die Kernzeitbetreuung wurde zunächst vom Kiga mit übernommen.
Nachdem das Angebot gut angenommen wurde und im Kiga aufgrund gestiegener Belegungszahlen diese zusätzliche Aufgabe nicht mehr länger wahrgenommen werden konnte, wird seit 01.01.2004 eine sep. Schülerbetreuung im Rahmen des Kommunalen Betreuungsangebots „Verlässliche Grundschule“ durchgeführt.

Für dieses Angebot, für das zusätzlich Personal (Teilzeitkräfte) eingestellt wurde, werden vom Land Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Die Betreuung findet von Montag – bis Freitag in der Zeit von 7:00h bis 13:00h vor Schulbeginn bzw. nach Schulende im EG des Rathausgebäudes (ehem. Kigaräume) statt. Während der Ferien erfolgt keine Betreuung.

Die veranschlagten Jahreskosten für dieses Projekt belaufen sich auf insgesamt knapp 10.000,--€, wobei nur rd. 25 % durch Elternbeiträge und der Großteil von ca. 75 % von öffentlichen Geldern (u.a. auch Gemeindezuschuss) finanziert wird.
Da die Aufwendungen (insbesondere Personalkosten) während der angebotenen Betreuungszeiten –unabhängig von den tatsächlich anwesenden Kinder- immer gleich hoch sind und man seinerzeit davon ausging, dass zumindest vom Großteil die angebotene Betreuungszeiten bis um die 80 % auch ausgeschöpft werden, wurde eine Beitragsstaffelung zunächst nicht vorgesehen und dafür eine entsprechend niedrige Einheitsgebühr (Durchschnittswert) mit 22,--€ festgelegt. – Zum Vergleich in den meisten Nachbargemeinden beträgt die Gebühr bei max. Betreuungszeit 30,00€; bei der Stadt Ulm (einschl. dazugehörigen Ortschaften) wurde die Gebühr zum 01.Sept. von 30,--€ auf 45,--€ erhöht !!

Die tatsächlichen Kosten für einen Betreuungsplatz (ohne Landes- und Gemeindezuschüsse) belaufen sich übrigens auf monatl. 90,00 Euro !
Eine Gebührenanpassung in Schnürpflingen wurde bereits im Zusammenhang mit der Kiga-Beitragserhöhung am 04.Aug. d. J. angekündigt.

Bedarfs- und Gebührenanpassung
Von einigen Eltern wurde der Wunsch geäußert, dass künftig eine Staffelung des Angebots bzw. des Gebührensystems vorgenommen werden sollte.

Dies hätte jedoch zur Folge, dass sich gegenüber der jetzigen (vergleichsweise sehr günstigen) Einheitsgebühr zum einen zwar eine Reduzierung, zum andern jedoch eine Erhöhung der Beiträge ergeben würde.

Wie bereits erwähnt, sind die der Gemeinde entstehenden Fixkosten für die angebotenen Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten –unabhängig von den tatsächl. anwesenden Kinderzahlen– immer gleich hoch.

In der anschließenden Diskussion war man sich einig, dass nicht nur im Interesse einer
weiteren einfachen und unbürokratischen Handhabung, sondern vor allem auch um die ansonsten notwendig werdende hohe Beitragssteigerung (bei Inanspruchnahme des kompletten Angebots) zu vermeiden nur eine begrenzte Staffelung in Erwägung gezogen werden soll. Diese soll sich ausschließlich an dem Stundenplan des lfd. Schuljahres orientieren.
Im lfd. Schuljahr endet für einige Schüler(innen) an 1 Wochentag bereits viel früher (z.B freitags um 10:00h) als üblich der Schulunterricht.

Aufgrund dieser Besonderheit gibt es Eltern, die speziell nur an diesem Tag eine Betreuungsmöglichkeit brauchen. Aus diesem Grund soll ein Angebot für die Betreuung an einem Wochentag gemacht werden. Weitere Betreuungs- bzw. Kostenstufen werden aus den genannten Gründen jedoch nicht in Erwägung gezogen werden.

Dafür soll –nach wie vor- ein vergleichsweise günstiger „Volltarif“ beibehalten werden.
Allerdings sollte – so der Vorschlag des Vorsitzenden auch eine Sozialstaffelung für den Fall, dass 2 Kinder einer Familie gleichzeitig die Kernzeitbetreuung besuchen, eingeführt werden (ähnl. wie auch beim Kiga-beitrag).

Dem GR wurde die nachstehende Neukalkulation vorgelegt:

Kalkulation für die Finanzierung
Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule
Schuljahr 2004/2005


I Betreuungszeiten

Mo.+Mi. 7.00 8.30 Uhr = 3,0 Std.
Di. 7.00 9.30 Uhr = 2,5 Std.
  12.00 13.00 Uhr = 1,0 Std.
Do. 7.00 8.30 Uhr = 1,5 Std.
  12.00 13.00 Uhr = 1,0 Std.
Fr. 7.00 8.30 Uhr = 1,5 Std.
  10.00 13.00 Uhr = 3,0 Std.
  insgesamt 13,5 Std.
II Ermittlung der Kosten
Personalkosten:
sowie Materialkosten und Bewirtschaftung 10.025,-- €
III Landeszuschuss
13,5 Wochenstunden à 458,-- € 6.183,-- €
IV Elternbeitrag 2.695,-- €
V Abmangel/Gemeindezuschuss
Voraussichtliche Aufwendungen (Ziff. II) 10.025,-- €
Voraussichtliche Einnahmen (Ziff. III + IV) 8.878,-- €
voraussichtlicher Abmangel 1.147,-- €
(Abmangel Schuljahr 03/04 1.322,-- €)

Der Kalkulation ist ein Monatsbeitrag von 27 Euro für als ganze Betreuungsangebot und ein Beitrag von 12 Euro für die Betreuung an nur 1 Wochentag zugrunde gelegt.
Ein ermäßigter Satz für den Fall, dass 2 Kinder einer Familie gleichzeitig die Kernzeitbetreuung besuchen, ist mit 20 Euro (für Zweitkind) ebenfalls dabei berücksichtigt.
Der Gemeindezuschuss von 1.147,--€/Jahr verringert sich aufgrund der Einnahmeverschiebungen der neuen Kostenstufe –trotz der Erhöhung gegenüber dem Vorjahr- nur sehr mäßig um insg. 175,--€.

In der anschließenden Diskussion wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, die Schülerbetreuung kostendeckend d.h. ohne Gemeindezuschuss anzubieten. Man könne –so die Argumentation- nicht nur immer von Kosteneinsparungen reden aber gleichzeitig immer weitere Subventionen beschließen. Schließlich bietet das Angebot Vorteile für Eltern, die ihre Kinder gut betreut wissen, während sie selbst einer Beschäftigung nachgehen können.

Ob und inwieweit diese Vorteile von den anderen (der Allgemeinheit) mit finanziert werden sollen, müsse daher äußerst kritisch hinterfragt werden, zumal das Land bereits über 60 % der Kosten für dieses zusätzliche Betreuungsprogramm trägt.
Diese Auffassung wurde zwar von mehreren Gemeinderäten geteilt, eine Streichung des Gemeindezuschusses würde jedoch eine Beitragserhöhung von derzeit 22 Euro auf über 36 Euro bedeuten.
Eine solche Erhöhung wurde von den meisten GR deshalb doch nicht als vertretbar angesehen, da auch für die Eltern eine so hohe Beitragserhöhung nicht absehbar wäre und sie damit wohl auch nicht rechnen konnten.

Nach längerer Diskussion erging bei 1 Gegenstimme der folgende Beschluss:
Ab 01.Januar werden folgende Elternbeiträge –Benutzungsentgelte- für die angebotene Kernzeitbetreuung festgelegt:Das Benutzungsentgelt für das Betreuungsangebot –siehe Ziffer I – wird auf monatl. 27 Euro festgelegt.
Soweit 2 Kinder aus einer Familie gleichzeitig die Kernzeitbetreuung besuchen, wird für das 2. Kind der Elternbeitrag auf 20 Euro festgelegt.
Soweit ein Kind nur für einen Tag i.d. Woche zur Kernzeitbetreuung angemeldet wird, beträgt das monatl. Benutzungsentgelt 12 Euro.
Der Wochentag, an dem das Kind betreut werden soll, ist dabei verbindlich vorher festzulegen.
Es werden weiterhin 11 Monatsbeiträge erhoben. Der Monat August ist beitragsfrei. In den Ferien findet keine Betreuung statt.

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