Gemeindeentwicklungskonzept


Der Gemeinderat Schnürpflingen hat in seiner Sitzung am 4.8.2010 den Auftrag zur Planung des Gemeindesentwicklungskonzeptes für Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren vergeben.

Grundsätzliches zum Gemeindeentwicklungskonzept

Grundsätzlich ist es so, dass die Kommunen des Landes vor großen Herausforderungen stehen. Im Zuge der demografischen Entwicklung wächst der Anteil älterer Menschen. In weiten Teilen des Landes zeichnet sich ein Bevölkerungsrückgang ab. Während die Einwohnerzahl im Land – wenn auch zunächst nur langsam – zurückgehen, wachsen Verkehrs- und Siedlungsflächen weiter. U.a. aus diesem Grund hat das Land das Programm „Entwicklung Ländlicher Raum“ (ELR) aufgesetzt. Dabei werden u.a. auch private Umnutzungen und die Schließung von Baulücken im Innenbereich finanziell gefördert. Innenentwicklung und intelligentes Flächenmanagement eröffnen, nach Intention des Landes, Chancen, im Innenbereich Neues zu gestalten und Siedlungen qualitativ aufzuwerten, ohne „außen“ weiter Flächen für Landwirtschaft, Natur und Erholung zu verlieren.

Ziel des ELR ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Das ELR ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden-Württemberg.

Die Gemeinden sollen somit in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu achten. Diesen Herausforderungen will sich die Gemeinde Schnürpflingen stellen und ein plausibles und professionelles Ortsentwicklungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Künster erstellen.

Dieses Konzept ist dann Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Programm. In ihm sollen sowohl die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Diese sind dann entsprechend ihrer Wertigkeit und der vorgesehenen zeitlichen Realisierung in einer Prioritätenliste darzustellen. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Qualität der Konzeptionen empfiehlt das Land dieses Konzept von einem qualifizierten Planungsbüro durchführen zu lassen. Das Planungsbüro Künster verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Planung von Ortsentwicklungskonzepten.

Um in den Genuss einer Förderung für Vorhaben zu kommen, muss der Antrag am 15. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Da die Entwicklung eines stimmigen und von den privaten Grundstückseigentümern akzeptierten Planungskonzeptes sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, wird als Planungshorizont vorgesehen, den Antrag bis zum 15. Oktober 2011 zu stellen. Mit einer Zusage ist dann allerdings erst im Frühjahr 2012 zu rechnen. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung begonnen werden.

Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Zuwendung als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben ohne Mehrwertsteuer. Private Maßnahmen mit dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ werden beispielsweise mit 30 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohnung einschließlich Grunderwerb im Falle einer Umnutzung bis zu 40.000,00 €uro und im Übrigen bis zu 20.000,00 €uro gefördert.

Weitere Informationen

Das schreibt die Südwestpresse zum Gemeindeentwicklungskonzept Schnürpflingen
Flyer zum Gemeindentwicklungskonzept [380 KB]
Nachlese zur Infoveranstaltung vom 30.03.2011

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