Gemeindeentwicklungskonzept Schnürpflingen


Wie bereits berichtet, wurde das Büro Künster Architektur + Stadtplanung mit Sitz in Reutlingen und Ulm von der Gemeinde Schnürpflingen mit der Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzeptes für Schnürpflingen beauftragt.

Ziele des Konzeptes:

Aufforderung zur Antragstellung

Mit dem Gemeindeentwicklungskonzept wird die Gemeinde Schnürpflingen einen Antrag auf Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stellen. Innerhalb dieses Programms ist es möglich private und öffentliche Maßnahmen fördern zu lassen.

Private Maßnahmen mit dem Förderschwerpunkt „Wohnen“ werden beispielsweise mit 30 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben je Wohnung einschließlich Grunderwerb im Falle einer Umnutzung bis zu 40.000,00 €uro und im Übrigen bis zu 20.000,00 €uro gefördert.

In der Zwischenzeit haben sich auch schon einige interessierte Bürger bei der Gemeindeverwaltung und dem Architekturbüro Künster gemeldet.

Da das Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Engagement und der Bereitschaft der Bürger steht und fällt, möchten wir Sie nochmals auffordern, Ihre Gedanken und möglichen private Projekte mit einzubringen und aktiv an diesem Förderprogramm teilzunehmen. Wenn Sie also Interesse an einer Teilnahme haben, so setzen Sie sich bitte baldmöglichst mit uns in Verbindung.

Wir werden die nächsten Wochen Einzelgespräche mit den interessierten Bürgern führen, in denen mit Ihnen zusammen Ihre Ideen und Konzepte abgestimmt werden. Im September 2011 werden dann die konkreten Anträge gestellt.

Nachlese zur Infoveranstaltung vom 30.03.2011

Am 30.03.2011 fand eine Infoveranstaltung zum Gemeindeentwicklungskonzept Schnürpflingen, welches derzeit in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Künster, erarbeitet wird, statt.

Grundsätzlich ist es so, dass die Kommunen des Landes vor großen Herausforderungen stehen. Im Zuge der demografischen Entwicklung wächst der Anteil älterer Menschen. In weiten Teilen des Landes zeichnet sich ein Bevölkerungsrückgang ab. Während die Einwohnerzahlen im Land – wenn auch zunächst nur langsam – zurückgehen, wachsen Verkehrs- und Siedlungsflächen weiter an.Aus diesem Grund hat das Land das Programm „Entwicklung Ländlicher Raum“ (ELR) aufgesetzt. Dabei werden u.a. auch private Umnutzungen, die Schließung von Baulücken im Innenbereich und auch Modernisierungen von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf finanziell gefördert. Innenentwicklung und intelligentes Flächenmanagement eröffnen Chancen, im Innenbereich Neues zu gestalten, Siedlungen qualitativ aufzuwerten und somit die Attraktivität der Gemeinde insgesamt zu erhöhen.

Ziel des ELR ist es, in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Das ELR ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung der Dorfentwicklung in Baden-Württemberg.

Die Gemeinden sollen somit in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu achten. Diesen Herausforderungen stellt sich die Gemeinde Schnürpflingen. Wir entwickeln zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Künster ein plausibles und professionelles Gemeindeentwicklungskonzept.

Dieses Konzept ist Voraussetzung für die Aufnahme in das ELR-Programm. In ihm sollen sowohl die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Qualität der Konzeptionen empfiehlt das Land dieses Konzept von einem qualifizierten Planungsbüro durchführen zu lassen. Das Planungsbüro Künster verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Planung von Gemeindeentwicklungskonzepten.

Um in den Genuss einer Förderung für Vorhaben zu kommen, muss der Antrag Anfang Oktober des Vorjahres gestellt werden. Mit einer Zusage ist dann allerdings erst im Frühjahr 2012 zu rechnen. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung begonnen werden.

Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Zuwendung als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben ohne Mehrwertsteuer.

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