Sitzungsberichte von November - Dezember 2018


1. Bebauungsplanverfahren „Aischbach IV“ in Schnürpflingen: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) des BauGB, Beschluss über die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO i. V. m. § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
Ingenieur Roland Schmuck und Bürgermeister Michael Knoll erläutern dem Gemeinderat, dass in der Gemeinde Schnürpflingen die Bauplatzreserven vollständig erschöpft sind. Damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde Schnürpflingen bestrebt, ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien, anzubieten und rechtzeitig zu erschließen. Es besteht eine umfangreiche Bauplatzbewerberliste, die starke Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde hält nach wie vor an.

Schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischbach III“ im Jahre 2002 wurden umfangreiche Gespräche mit den angrenzenden Grundstückseigentümern geführt. Die Eigentümer der Flst.Nrn. 1053/1 und 1054 waren damals noch nicht bereit ihre Grundstücke zu veräußern. Konzeptionell gab es damals bereits Überlegungen, wie diese Grundstücke überplant werden konnten.

Zwischenzeitlich konnte die Gemeinde die Grundstücke erwerben und diese sollen nun einer Bebauung zugeführt werden. Hierfür wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung - notwendig. Der Bebauungsplanerstreckt sich vorhabensbezogen auf die bestehende Baulücke.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung geschaffen werden. Es ist geplant ca. 0,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in 6 Bauplätze für eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern umzuwandeln.

Der Entwurf entspricht den Festsetzungen aus den zuletzt beschlossenen Bebauungsplänen „Am Bihlafinger Weg“.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverband Ulm/Neu-Ulm. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet. Während der öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingeholt.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig zu.

2. Bebauungsplanverfahren „Bihlafinger Weg – 1. Änderung“ in Schnürpflingen: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) des BauGB, Beschluss über die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO i. V. m. § 2 (1) BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bihlafinger Weg“ im Jahre 2009 umfangreiche Gespräche mit den angrenzenden Grundstückseigentümern geführt wurden. Der Eigentümer des Flst. 1045 veräußerte ein Teil seines Grundstücks an die Gemeinde. Der bebaute Teil des Grundstücks und eine Restfläche wurden zurückbehalten. Die Restfläche wollte der Anlieger als „Pufferzone“ zum Baugebiet nutzen. Diesem Wunsch ist die Gemeinde Schnürpflingen damals nachgekommen und hat diese Fläche im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen. Nun wünscht der Anlieger eine Bebauung seines Restgrundstückes. Diesem Anliegen möchte die Gemeinde Schnürpflingen auch entsprechen. Hierfür wird eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung- notwendig. Der Anlieger ist bereit, die Gemeinde dergestalt finanziell zu entschädigen, so dass er so gestellt ist, wie wenn er damals das Grundstück an die Gemeinde veräußert und zurückerworben hätte. Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich vorhabensbezogen auf den nördlichen Teil des Flst. 1045.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans einstimmig zu.

3. Abschluss eines Mietvertrags bezüglich der Aufstellung eines Mobilfunkmasts auf Flurstück-Nr. 1491 (beim Sportplatz)
Der Vorsitzende berichtete, dass derzeit die Fa. PG-Consulting im Auftrag der Deutsche Funkturm GmbH plant, einen Mobilfunkmast in Schnürpflingen zu errichten. Es haben bereits mehrere Vororttermine in Schnürpflingen stattgefunden, bei dem mehrere Standorte in Betracht gezogen wurden. Vorgeschlagen wurde das Grundstück Flurstück-Nr. 1428, auf dem sich mehrere Obstbäume befinden und das südlich des Baugebiets Herrenmahd liegt. Gegen das Grundstück spricht vor allem, dass der Mast nach Installation mitten in der Landschaft steht und sich so negativ auf das Landschaftsbild auswirkt. Aus diesem Grund wurde der Vorsitzende damit beauftragt, nochmals Verhandlungen mit der Fa. PG-Consulting zu führen mit dem Ziel, den Mast auf dem Sportplatzgrundstück zu positionieren. Ein entsprechender Mietvertrag müsste dann allerdings vom Fußballverein als Erbbauberechtigter abgeschlossen werden.

4. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017
a) Erläuterungen und Feststellung der Jahresrechnung
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll Kämmerer Andreas Maaß vom Gemeindeverwaltungsverband ganz herzlich begrüßen. Bevor Herr Maaß auf den Jahresabschluss 2017 einging, rief der Vorsitzende den Gemeinderäten nochmals die wichtigsten Vorhaben des Haushaltsjahres 2017 in Erinnerung:

So wurde beispielsweise die Leichenhalle aufwändig saniert und die marode Kühlanlage durch einen Katafalk ersetzt. Des Weiteren wurden Sanierungsmaßnahmen an den Kanalschächten in Beuren und Schnürpflingen getätigt und die Warmwasseraufbereitung der Weihungstalhalle ersetzt und mit intelligenter Regelung ausgestattet. Neben der Beschaffung von Defibrillatoren für alle Teilgemeinden in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Dorndorf wurde im Jahr 2017 auch unser neues Schilderleitsystem mitsamt der neuen Ortseingangsschilder vom Bauhof aufgebaut. Im Rahmen des Vorplatzfestes wurde der neue Mannschaftstransportwagen der Feuerwehr übergeben.

Kämmerer Maaß erläuterte den Rechenschaftsbericht. Er erklärte, dass nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern ist.
Darin sind die wichtigsten Ereignisse der Jahresrechnung und erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen zu erklären, sowie ein Überblick über die Haushaltswirtschaft zu geben. Der zu erläuternde Rechenschaftsbericht soll dazu dienen, die Jahresrechnung für das Jahr 2017 verständlich zu machen. Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2017 bildete die am 05.04.2017 beschlossene Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 13.09.2017 bestätigt. Die Jahresrechnung wurde im Oktober 2018 abgeschlossen.

Diagramm: Der Jahresabschluss 2017 im Überblick:

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Das Volumen des Verwaltungshaushaltes lag mit 3.177.611,06 € um 8,7 %, somit 255.331,06 €, über dem Planansatz von 2.922.280,00 €. Während die Einnahmen aus den Grundsteuern, Gewerbesteuern und Umsatzsteuern mit 413.808,66 € im eingeplanten Bereich lagen, konnten im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer nochmals höhere Einnahmen verbucht werden (+ 51.010,00 €).

Auch bei den Schlüsselzuweisungen des Landes über 660.533,90 € (+ 50.533,90 €) wurden Mehreinnahmen erzielt, die das Haushaltsvolumen auf der Einnahmeseite entsprechend erhöhen. Infolge dieser positiven Gesamtentwicklung konnte abermals die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von geplanten 255.470 € auf spektakuläre 518.104,31 € (+ 262.634,31 €) verdoppelt werden.

Diagramm: Zuführung zum Vermögenshaushalt:

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Das Volumen des Vermögenshaushalts liegt mit 1.026.058,62 € um 174.941,38 € unter dem Planansatz von 1.201.000 (- 14,6 %). Hauptgründe hierfür sind die zurückgestellten Investitionen für die Radwege Beuren und Ammerstetten mit 100.000,00 €. Zusätzlich liegt die Kapitalumlage der Gemeinschaftsschule um 24.802,12 € unter den geplanten 44.000 €.

Die geplante Rücklagenentnahme von 727.500 € ist durch das positive Ergebnis deutlich geringer ausgefallen und lag „nur“ bei 262.714,31 €. Damit verringert sich der Bestand der Rücklage auf immer noch beachtliche 711.016,65 €.

Diagramm: Vergleich des Rücklagenbestands mit den Schulden:

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Auf Grund der positiven Gesamtfinanzsituation der Gemeinde musste im Jahr 2017 erneut kein Kredit aufgenommen werden. Somit reduzierte sich die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2017 auf 211 € /EW und liegt somit weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden von 633 € /EW.

Der Gemeinderat stimmte der Jahresrechnung einstimmig zu.

b) Kostenausgleich nach §14 KAG
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen sind nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.

Bei der Abwasserbeseitigung ergab sich im Jahr 2017 haushaltsrechtlich ein Defizit von 2.413,68 €. Durch Berücksichtigung der gebührenrechtlichen Berechnung und periodengerechten Zuordnung ergab sich ein Defizit von 1.580,77 € (9.134,21 € Überschuss Schmutzwasserbereich, -10.714,98 € Niederschlagswasserbereich).

Bei der Wasserversorgung zeigt das haushaltsrechtliche Ergebnis eine Unterdeckung von 7.519,38 €. In der Neukalkulation für das Jahr 2017 wurde ein Ausgleich in Höhe von 15.000,00 € miteingerechnet, so dass sich gebührenrechtlich nun ein Überschuss von 7.480,62 € ergibt. Aus den Jahren 2013 bis 2015 sind noch weitere Überschussbeträge in Höhe von 41.163,29 € vorhanden, so dass nun insgesamt 48.643,91 € in den kommenden Jahren auszugleichen sind.

Bei der Abfallbeseitigung besteht beim haushaltsrechtlichen Ergebnis ein Überschuss von 3.299,28 €, was einem Kostendeckungsgrad von 105 % entspricht. Im Rahmen der Kalkulation für 2016 und 2017 wurde eine Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 3.000 € mitberücksichtigt und damit im Haushaltsjahr 2017 ausgeglichen. Es verbleibt damit gebührenrechtlich noch ein Überschuss von 299,28 €. Des Weiteren sind aus den letzten Jahren 2014 bis 2016 noch 2.959,92 Unterdeckung vorhanden, so dass nun insgesamt noch 2.660,64 € auszugleichen sind.

Der Gemeinderat stimmte auch dem Kostenausgleich einstimmig zu.

5. Finanzzwischenbericht für das diesjährige Haushaltsjahr 2018
Bürgermeister Michael Knoll und Kämmerer Andreas Maaß erläuterten, dass mit dem Finanzzwischenbericht der Gemeinderat über die aktuelle Haushaltslage und die Entwicklung der gemeindlichen Finanzen im laufenden Jahr informiert werden soll.
Die Finanzlage stellt sich weiterhin solide dar. Es wird davon ausgegangen, dass trotz einem erneut leichten Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (geplant: 337.570,00 Euro) leicht gesteigert werden kann. Vor allem sind hierfür höhere Einnahmen, bedingt durch die weiterhin allgemeine gute konjunkturelle Lage verantwortlich.

Da einige größere Maßnahmen im Vermögenshaushalt im Jahr 2018 nicht mehr realisiert bzw. nicht mehr abgeschlossen werden konnten, wird auch der Vermögenshaushalt etwas besser abschließen als prognostiziert. Somit kann auf die eingeplante Kreditaufnahme i.H. von 310.000,00 Euro wohl komplett verzichtet werden. Dies stellt allerdings nur eine Momentaufnahme dar, da diese Investitionen nur aufgeschoben wurden und somit die nächsten Haushaltsjahre stark belasten werden.

Nach wie vor stehen wichtige Investitionsmaßnahmen (Innenentwicklung, Breitbandinternet, Sanierungsmaßnahmen,…..) mit einem hohen finanziellen Aufwand an, so dass die Gemeinde weiterhin gut daran tut, den Pfad der soliden Finanzpolitik nicht zu verlassen.

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.

6. Erlass einer Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
Wie schon beim Jahresabschluss angekündigt, berichtet Kämmerer Maaß, dass auf Grund von hohen Überschüssen, die den Gebührenpflichtigen zurückgegeben werden sollen, eine Neukalkulation der Wassergebühren notwendig war.

Da bei der Wasserversorgung seit 2012 stets Überschüsse erzielt wurden, wurde die Gebühr zum 1.1.2016 von 1,08 Euro auf 0,98 Euro reduziert. Mit dieser nicht kostendeckenden Gebühr sollen somit die erzielten Überschüsse den Gebührenschuldnern wieder zurückgegeben werden. Dieser Ausgleich muss gemäß § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von fünf Jahren erfolgen.

Es hat sich nun gezeigt, dass die beschlossene Reduzierung nicht ausreichend war. Zwar wurden beispielsweise im Jahr 2017 Verluste i.H. von 7.519,38 € gemacht, jedoch wurde in der Kalkulation von Verlusten i.H. von 15.000,00 € ausgegangen. Somit stehen nun noch Gewinne (Stand 31.12.2017) in Höhe von 48.643,91 € zu Buche, die in den kommenden Jahren auszugleichen sind. Aus diesem Grund ist nach Meinung der Verwaltung eine weitere Gebührensenkung von 0,98 Euro auf 0,93 Euro notwendig.

Da aber die letzten Jahre ohne Berücksichtigung der Verrechnungen Verluste gemacht wurden, sehen manche Gemeinderäte diese unbedingte Notwendigkeit nicht. Ebenfalls wird argumentiert, dass durch das trockene Jahr 2018 viel Wasser von der Illergruppe zugekauft werden musste und sich so die Preise zwangsläufig erhöhen und eine Senkung der Gebühren wäre somit kontraproduktiv wäre. Kämmerer Maaß hat sich beim Verbandsrechner erkundigt. Dieser ist der Meinung, dass sich der Abnahmepreis nur marginal erhöhen wird.

Der Gemeinderat stimmt der Gebührensenkung bei 2 Enthaltungen mehrheitlich zu.

7. Beschluss über die Installation von Hundetoiletten in der Gemeinde Schnürpflingen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Hauptamtsleiterin Simone Barth vorgestellt. Sie erläuterte, dass die Verunreinigung durch Hundekot auf fremden Grundstücken, landwirtschaftlichen Flächen und öffentlichen Wegen immer wieder ein Thema ist, das bei den Bürgerinnen und Bürgern für Verärgerung sorgt.

In der Polizeiverordnung der Gemeinde ist geregelt, dass Hundekot umgehend beseitigt werden muss. Denn Hundekot stellt nicht nur ein Ärgernis sondern auch eine konkrete gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar.

Um Hundebesitzer weiterhin zur Entsorgung von Hundekot anzuhalten und sie dabei zu unterstützen, wollen wir ein Zeichen setzen und von Seiten der Gemeinde Hundetoiletten installieren.

Derzeit sind in der Gemeinde Schnürpflingen insgesamt 66 Hunde gemeldet, für die auch Hundesteuer entrichtet wird. Davon 4 Hunde in Ammerstetten, 10 Hunde in Beuren und 52 in Schnürpflingen.

In einem Besprechungstermin mit einer Hundebesitzerin aus Schnürpflingen, wurden mögliche sinnvolle Standorte für Hundetoiletten festgelegt, vor Ort angeschaut und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Demnach würden installiert:

Die 6 Hundetoiletten sollen entlang den hauptfrequentierten Spazierwegen von Hundebesitzern angebracht und auch relativ gleichmäßig im Gemeindegebiet verteilt werden.

Von Seiten der Gemeinde wird das Modell Dog Station M 5 der Fa. Krüger Systeme aus Koblenz favorisiert. Es ist robust, in ansprechendem Design und intelligent aufgebaut. So werden die gefüllten Hundekotbeutel in einen Müllsack, der sich in einem Abfallbehälter im Inneren der Station befindet, eingebracht. Dieses System ist hygienisch und erleichtert das Leeren der Stationen.

Der Gesamtpreis für die 6 Hundetoiletten inklusive üppiger Hundekotbeutel und Abfallsäcken beträgt 2.259,81 €. Die Folgekosten für Hundekotbeutel und Abfallsäcke sind überschaubar und werden direkt von der Fa. Krüger vertrieben.

Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung und Installation der Hundetoiletten einstimmig zu.

8. Der Landkreis übernimmt die Abfallwirtschaft zum 1.1.2023
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass der Kreistag beschlossen hat, dass der Landkreis ab dem 1.1.2023 die Aufgabe der öffentlichen Abfallentsorgung übernimmt. Dem Gremium ist bekannt, dass im Vorfeld der Entscheidung sämtliche Kreisgemeinden um eine Stellungnahme gebeten wurden. Der Gemeinderat Schnürpflingen hat sich hierbei mehrheitlich für die Beibehaltung der bisherigen Praxis, dass die Gemeinden öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sind, ausgesprochen. Insgesamt war das Meinungsbild im Landkreis so, dass sich ca. die Hälfte der Gemeinden für die Beibehaltung der bisherigen Praxis und die Hälfte dagegen ausgesprochen hat. Da der gesetzliche Regelfall den Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sieht und sich Kommunen und Landkreis klar gegen einen „Flickenteppich“ ausgesprochen haben, konnte der Kreistag - nach Meinung des Vorsitzenden - gar nicht anders entscheiden. Er betonte nochmals, dass er die Entscheidung aber auch für sachlich richtig hält. In diesem Zusammenhang wurde es notwendig, die zum 28.02.2022 auslaufende bestehende Vereinbarung mit dem Landkreis aus haushalts- und gebührenrechtlichen Erwägungen bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Dieser Verlängerung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

9. Bewerbung für das Programm „Natur nah dran“ - Biologische Vielfalt in Kommunen fördern
Die Gemeindeverwaltung schlug vor, das gemeindliche Grundstück beim Ortseingang von Schnürpflingen aus Richtung Staig kommend (Weinstetter Straße, nach dem DEMI-Parkplatz) mit einer Wildstaudenpflanzung, die sich selbst erhält, zu bepflanzen. Derzeit wird dort Aushub und Material von und für die Breitbandtrassen innerhalb der Gemeinde gelagert. Dies ist für das Ortsbild sehr abträglich. Allerdings ist dieses Material ins Eigentum der ausführenden Firma übergegangen, weshalb es derzeit von Seiten der Gemeinde nicht entfernt werden darf.

Bereits im Juli 2017 wurde die Naturnähe auf kommunalen Flächen auf dem Landschaftspflegetag thematisiert. Dabei wurde angemerkt, dass sich auch Gemeinden ihrer Verantwortung im Bereich Artenvielfalt stellen und Grünflächen bunter gestalten sollen. Es besteht die Möglichkeit, sich bei dem Projekt „Natur nah dran“ des NABU Baden-Württemberg zu bewerben. Jährlich werden 10 Gemeinden ausgewählt, die mit Fördergeldern bezuschusst werden. Bewerbungen müssen jeweils bis spätestens 31.12. für das Folgejahr eingereicht werden.

Für die Nachsorge und Pflege sind die Kommunen dann in Eigenregie verantwortlich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Nachsorge künftig mit weniger Aufwand betrieben werden könnte, da das regelmäßige Nachmähen während der Sommerzeit entfallen könnte. Die Wildstauden müssten lediglich einmal im Frühjahr abgemäht werden.

Grundsätzlich sieht der Gemeinderat die Notwendigkeit die Grünflächen der Gemeinde bunter zu gestalten. Kritisch wurde allerdings hinterfragt, ob hierfür das vorgeschlagene Grundstück herangezogen werden sollte. Insgesamt wird angemahnt, dass die Verwaltung kein durchgehendes Konzept präsentieren konnte. Da das Programm wohl auch nächstes Jahr wieder aufgelegt wird, wurde einstimmig beschlossen, die Teilnahme am Programm zu unterlassen. Es wird angestrebt, sich im Jahr 2019 nochmals - dann mit einem durchgehenden Konzept für die Gesamtgemeinde - zu bewerben.

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