Sitzungsbericht vom 23. Oktober 2013


1. Baugesuche
Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans im Lerchenweg 10 in Schnürpflingen wurde erteilt.

2. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Bihlafinger Weg II“ in Schnürpflingen
Zu diesem Tagungsordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll unseren Planer Herrn Roland Schmuck von Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm begrüßen. In der Gemeinde Schnürpflingen sind die Bauplatzreserven vollständig erschöpft. Damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde bestrebt ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien anzubieten und rechtszeitig zu erschließen. Es besteht eine umfangreiche Bauplatzbewerberliste. Insgesamt sind bereits 17 der 19 neu zu erschließenden Bauplätze vergeben.

Am 31. Juli 2002 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Am Bihlafinger Weg“ gefasst. Der Umfang dieses Gebietes beträgt ca.3.8 ha. In einem Rahmenplan wurde das gesamte Plangebiet überplant. Hierbei wurden die Belange einer abschnittsweisen Erschließung und einer modifizierten Entwässerung gemäß § 45 b Wassergesetz entsprechend berücksichtigt.

Im Jahre 2011 wurde daraus der 1. Bauabschnitt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bihlafinger Weg I“ entwickelt und baulich umgesetzt. Die 9 Grundstücke sind zwischen-zeitlich alle veräußert und bebaut.

Durch die Ausweisung des Wohngebietes „Bihlafinger Weg II“ soll die Bebauung von ca. 1,6 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch 19 Wohnhäuser ermöglicht werden. Dies stellt die Realisierung des zweiten Abschnittes des erarbeiten Rahmenplans dar.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Am 05.06.2013 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss.

Im Zeitraum vom 24.06.2013 - 08.07.2013 wurde die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig um ihre Stellungnahme gebeten. Aus der Bevölkerung sind keine Anregungen eingegangen.
Zwischenzeitlich wurde ein Umweltbericht und ein artenschutzrechtliches Gutachten gemäß § 1a BauGB erstellt. Besonders geschützte Arten sind von der Maßnahme nicht betroffen. Der Eingriff in das Plangebiet kann allerdings nicht vollständig ausgeglichen werden.
Somit verbleibt ein Ausgleichsbedarf, welcher durch natur- und umweltschützende Maßnahmen von Seiten der Gemeinde kompensiert werden muss.

Bebauungsplan

Illustration unseres Angebotes


Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über einen neuen Anschluss an die K 7369 (Ammerstetter Straße) an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Dieser Anschluss wird über die geplante Erschließungsstraße mit dem bereits hergestellten Anschluss an der K 7365 (Hauptstraße) verbunden. Somit wird eine Verknüpfung des bereits erschlossenen 1. Bauabschnittes mit dem Wohngebiet Aischbach (östlich der K 7368) gewährleistet.

Der vorliegende Planungsabschnitt wird über die Verbindungsstraße zum 1. BA und einer weiteren Stichstraße erschlossen. Diese Stichstraße soll im Endausbau ringförmig das Gesamtgebiet erschließen. Die Erschließungsstraßen sind als Mischfläche mit einer Breite von 6,00 m bzw. 7,50 m geplant. Am Ende der Stichstraße ist eine platzartige Aufweitung geplant, die in dem Zwischenausbauzustand als Wendeanlage genutzt werden kann. Desweiteren vermittelt diese Fläche dem Baugebiet einen echten Wohncharakter und sorgt für eine hohe Aufenthaltsqualität. Aus dem Gremium kam der Vorschlag diese Fläche zusätzlich mit Parkbänken aufzuwerten.

Nach § 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes BW soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals bebaut werden, durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand und schadlos möglich ist. Im Bereich des Plangebietes steht kein Vorfluter zur Einleitung des Niederschlagswassers zur Verfügung. Die anstehende Böden machen eine Versickerung des Niederschlagswassers nur sehr eingeschränkt möglich.

Für das gesamte Baugebiet ist ein Regenrückhalte- und Versickerungsbecken am nördlichen Rand im Tiefpunkt des Plangebietes an der Ammerstetter Straße geplant. Über einen gedrosselten Abfluss soll das Niederschlagswasser in eine parallel zum bestehenden Kanal im Baugebiet „Aischbach“ verlaufende Drainageleitung abgeleitet werden. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und in den Mischwasserkanal im Ahornweg eingeleitet. Das Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen wird über einen separaten Regenwasserkanal getrennt gesammelt und in die Versickerungsfläche eingeleitet.

Die Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung wird mit entsprechend dimensionierten Leitungen durch das öffentliche Wasserversorgungsnetz in der Erschließungsstraße gewährleistet. Es wird eine Ringleitung von der Hauptstraße zum Ahornweg hergestellt. Das Plangebiet befindet sich mit am höchsten Punkt von Schnürpflingen. Vor Ort wurde ein Wasserdruck von ca. 2,6 -3,3 bar am nächstgelegenen Hydrantenschacht festgestellt.

Die Versorgung des Gebietes mit Erdgas, Strom und Telekommunikationstechnik kann bei entsprechender Wirtschaftlichkeit über eine Erweiterung der bestehenden Netze der Versorgungsträger erfolgen.

Die Gemeinde Schnürpflingen möchte in dem vorliegenden Baugebiet dem einzelnen Bauherrn möglichst viele Freiheiten bei der Realisierung seines Bauvorhabens lassen. Deshalb wurden zur Ermöglichung von modernen Bauformen großzügigere Festsetzungen, insbesondere bei den Dachformen, Dachneigungen und Dacheindeckungen getroffen.

Trotzdem werden einfache Pult- und Flachdächer auf den Hauptgebäuden nicht zugelassen, da diese für Schnürpflingen als nicht ortstypisch angesehen werden.

Illustration unseres Angebotes

Abweichend zum 1. Bauabschnitt wurden Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1-3 (Betreibe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für die Verwaltung) zugelassen. Dies entspricht auch dem Bedarf in dörflichen Strukturen.
Die Ausweisung eines Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser mit den vorgesehenen Bauplatzgrößen entspricht der Nachfrage und dem örtlichen Bedarf in Schnürpflingen

Zur Weiterführung des Bebauungsplanes wird als nächster Verfahrensschritt nun die öffentliche Auslegung erforderlich. Der Bebauungsplan wird in der Zeit von Montag, 11. November 2013 bis einschließlich Donnerstag, 12. Dezember 2013 im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Das Gremium war sich von Anfang an einig, dass für die Bauplätze unterschiedliche Bauplatzpreise festzulegen sind. So ist entlang der Kreisstraße nach Ammerstetten ein Bebauungsabstand von 15 Meter einzuhalten, so dass sich für diese Grundstücke ein relativ kleines Baufester ergibt, was im Ergebnis diese Plätze im Vergleich etwas unattraktiver macht.
Die Erschließungsmaßnahme kostet inklusive Grunderwerb insgesamt knapp 1.300.000,00 Euro. Nach wie vor will die Gemeinde mit dem Verkauf von Grundstücken keinen Gewinn erzielen, sondern lediglich ihre Selbstkosten decken. Die kostendeckende Kalkulation ergab für die Grundstücke entlang der Kreisstraße (Grundstücke 1 und 11 - 15) einen Preis von 99,00 Euro/m⊃2;, während die restlichen Grundstücke (2 - 10 und 16 - 19) zu einem Preis i.H. von 106,00 Euro/m⊃2; veräußert werden. Im Quadratmeterpreis enthalten ist auch die Vermessung und die Errichtung der Hauskontrollschächten auf den jeweiligen Grundstücken. Beim interkommunalen Vergleich von Bauplatzkosten muss berücksichtigt werden, dass bei vielen Gemeinden diese Leistungen (insges. über 10.000,00 Euro pro Bauplatz) nicht in den Quadratmeterpreis eingerechnet werden und später separat mit den Grundstückseigentümern abgerechnet werden.

3. Vergabe der Bauarbeiten für den neuen Kindergarten
Nachdem der 2. Ausschreibungsblock für den Neubau des Kindergartens am 25.9.2013 ausgeschrieben wurde, fand am 18.10.2013 die Submission (Angebotsöffnung) im Rathaus statt. Unser Architekt Herr Christoph Wieland vom Architekturbüro Graf und Völk aus Langenau war zur Sitzung anwesend und erläuterte die geprüften Submissionsergebnisse.

Folgende Gewerke wurden jeweils einstimmig an den günstigsten Anbieter vergeben:

Gipser und Trockenbauarbeiten  
Los 1 Innenputz und Los 3 Trockenbau:  
Günstigstes Angebot: Fa. Baum, Blitzenreute 72.878,99 Euro
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 99.789,83 Euro
Gipser und Trockenbauarbeiten  
Los 2: Außenputz:  
Günstigstes Angebot: Fa. Gaudio, Blaubeuren 24.153,17 Euro
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 36.635,34 Euro
Estricharbeiten  
Günstigstes Angebot: Fa. Beller, Lenningen-Schopfloch 22.328,32 Euro
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 37.010,31 Euro
Schreinerarbeiten  
Günstigstes Angebot: Fa. Fink-Duo, Nellingen 26.702,41 Euro
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 31.079,53 Euro
Natursteinarbeiten  
Günstigstes Angebot: Fa. Eberle, Öpfingen 15.077,82 Euro
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 15.959,09 Euro


Leider ging beim Gewerk „Bodenbelagsarbeiten“ nur ein Angebot, zudem noch verspätet ein, so dass die Vergabe dieses Gewerkes nicht in der öffentlichen Sitzung beschlossen werden konnte.

Insgesamt sind nun rund 82 % des Gesamtinvestitionsvolumens (ohne Nebenkosten) des Kindergartenneubaus vergeben. Die Kostenberechnung unseres Architekten für die vergebenen Gewerke beträgt 167.500,00 Euro, während sich die Vergabesumme auf 161.140,71 Euro summiert. Somit liegen wir beim 2. Ausschreibungsblock etwas unterhalb des Kostenrahmens.

4. Gebührenanpassung bei der Abfallentsorgung
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll unseren Kämmerer Andreas Maaß vom Gemeindeverwaltungsverband begrüßen.

Die Benutzungsgebühren werden zum Einen nach einem personenbezogenen Haushaltstarif bzw. einer Grundgebühr für gewerblich und gemischt genutzte Grundstücke und zum Anderen nach einem verbrauchsabhängigen Behältertarif (Banderolen) erhoben.

Bezüglich der gebührenmaßstabsbezogenen Kostenzuordnung, hat sich der Gemeinderat bisher für eine Kostenzuordnung von 55 % ( Haushaltstarif = Grundgebühr) und 45 % (Behältertarif = Banderolen) entschieden. Diese Zuordnung soll auch für das nächste Jahr beibehalten werden.

Da der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Satz 4 KAG klargestellt hat, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden müssen und Kostenunterdeckungen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden können, ist ein Überschuss aus dem Rechnungsjahr 2012 (2.787,50 €) in die Gebührenkalkulation eingestellt worden.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation errechnen sich ab dem 1.1.2014 folgende Gebührensätze:

Gebühren für Haushalte Gebühr ab 2014 bisher
1 Person 35,00 € 33,00 €
2-3 Personen 52,00 € 43,20 €
4-5 Personen 66,00 € 53,40 €
6 u. mehr Personen 75,00 € 63,00 €
Gebühren für Betriebs- und Arbeitsstätten Gebühr ab 2014 bisher
Gewerbe 57,00 € 53,00 €
Gebühren für Banderolen Gebühr ab 2014 bisher
60 l - Behälter 2,60 € 2,30 €
80 l - Behälter 3,50 € 3,00 €
120 l - Behälter 5,20 € 4,60 €
240 l - Behälter 10,40 € 9,20 €
Abfallsack 5,00 € 5,00 €
Gebühren für Grüngut Gebühr ab 2014 bisher
1 Papiersack 1,00 € 1,00 €
Gebühren für Häckselaktion Gebühr ab 2014 bisher
1. Viertelstunde 0,00 € 0,00 €


Trotz der deutlichen Erhöhung der Gebühren von ca. 14% im Durchschnitt, können die Entgelte für die Abfallentsorgung in Schnürpflingen nach wie vor als günstig bezeichnet werden. Die beschlossene Erhöhung resultiert vor allem daraus, dass Überschüsse aus vergangenen Jahren bei der letzen Gebührenkalkulation eingerechnet wurden und damals zu einer überproportional niedrigen Gebühr geführt haben.

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