Sitzungsbericht vom 19. März 2014


1. Baugesuche
An- und Einbau einer Lackierkabine, Im Brühl 1 im Genehmigungsverfahren

Der Gemeinderat hat dem Baugesuch „An- und Einbau einer Lackierkabine, Im Brühl 1 im Genehmigungsverfahren“ mehrheitlich zugestimmt. Etwas irritiert zeigte man sich, dass das Bauvorhaben offensichtlicherweise ohne Genehmigung schon weit fortgeschritten ist.

2. Jagdverpachtung ab dem Pachtjahr 2014
Bei der Jagdgenossenschaft Schnürpflingen steht zum 01.04.2014 die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an.

Der gesamte Jagdbezirk umfasst insgesamt eine Fläche von 747 ha, davon ca. 48 ha Wald und ca. 699 ha Feldfläche. Bei der letzten Verpachtung vor ca. 20 Jahren war die Gemeinde bemüht, allen Interessenten eine Jagdmöglichkeit einzuräumen. Nach mehreren Besprechungen und Sitzungen wurde die bis dato praktizierte Lösung gefunden.

So wurde die Jagd mit Unterstützung der Fugger’schen Zentralverwaltung in 2 Jagdbögen aufgeteilt. Der Jagdbogen um Ammerstetten und im westlichen Teil von Schnürpflingen (Jagdbogen 2) wurde von der Gemeinde an H. Ottmar Isser vergeben.
Ein weiterer selbständiger Jagdbogen (Jagdbogen 1) im östlichen Teil von Schnürpflingen und um Beuren konnte nur mit Teilflächen des Fugger’schen Eigenjagdbezirks geschaffen werden. Die weitere Abwicklung dieses Jagdbogens wurde der Fugger’schen Zentralverwaltung übertragen, in dem Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schnürpflingen an das Haus Fugger im Rahmen eines Abrundungspachtvertrages verpachtet wurden. Im Gegenzug wurde durch das Haus Fugger ein Waldstück an den Jagdbogen 2 des gemeinschaftlichen Jagdbezirks angegliedert.

Aufgrund der enorm gestiegenen Wildschadensanmeldungen mit hohen jährlichen Wildschadenszahlungen, sind die Pächter an die Gemeinde herangetreten und haben um eine Modifikation des bestehenden Pachtvertrages gebeten. Als Ergebnis mehrerer Besprechungen reduzierte die Gemeinde die Jagdpacht für die Jahre 2012 und 2013.

Die derzeitigen Pächter waren zwar grundsätzlich an einer Weiterpachtung der Jagdbezirke interessiert; allerdings nur zu teilweise stark veränderten Konditionen.

Die Jagdgenossenschaft wird übrigens aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, entsprechend den jeweiligen Grundstücksgrößen gebildet. Davon ausgenommen sind die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, z.B. befriedete Bezirke, wie Gebäude und Hofräume, eingezäunte Hausgärten, Friedhöfe, Sportplätze etc.

Hierfür ist zumindest theoretisch die Aufstellung und Führung eines s.g. Jagdkatasters notwendig. Aus diesem gehen die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke und die Grundstücksgrößen hervor. Aufgrund der Kosten eines solchen Jagdkatasers hat die Gemeinde bis dato Abstand von einer Erstellung genommen.

Bislang wurden somit die Aufgaben und Rechte der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde übertragen.

Die Jagdgenossenschaft ist übrigens kein Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht deshalb unter der behördlichen Aufsicht des Kreisjagdamtes. Die Aufsicht umfasst die Überwachung der Tätigkeit der Jagdgenossenschaft nach Recht und Gesetz. Sie besteht kraft Gesetzes seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes am 01.04.1953.

Im Vorfeld der zum 01.04.2014 anstehenden Neuverpachtung erfolgten seitens der Verwaltung umfangreiche Vorarbeiten. Insbesondere wurden mit den alten und potenziellen neuen Pächtern mehrere Gespräche geführt. Ziel dieser Verhandlungen war es, dass der Wildschaden wie bisher, komplett von den Pächtern getragen wird. Sollte ein Teil des Wildschadens bei der Jagdgenossenschaft verbleiben und auch die Jagdpacht nicht zur Deckung ausreichen, so besteht die Erfordernis zur Aufstellung eines Jagdkatasters, so dass der Wildschaden dann auf die Jagdgenossen entsprechend Ihres Grundstücksanteils aufgeteilt werden kann. Keinesfalls ist es zu akzeptieren, dass ein Teil des Wildschadens bei der Gemeinde verbleibt.

Herr Oliver Berstecher aus Achstetten hat bei der Gemeinde Interesse an der Pacht des Jagdbogens Nr. 2 um Schnürpflingen signalisiert. Er erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Pachtjahres, wenn der Wildschaden 200 % der Jagdpacht übersteigt. In der Präambel des neuen Jagdpachtvertrags, der übrigens auf dem Muster der Jägervereinigung basiert, wurde festgehalten, dass mit dem Abschluss des neuen Jagdpachtvertrags in Schnürpflingen eine neue Ära der Kooperation zwischen den Jägern, der Jagdgenossenschaft und den Landwirten, welche die Flächen im Jagdbezirk bewirtschaften, eingeläutet werden soll. Alle Partien sind sich einig, eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und einen regen Informationsaustausch zu pflegen. Insbesondere soll dadurch ein überproportional hoher Wildschaden vermieden werden.

Die Fugger’sche Zentralverwaltung hat ebenfalls Interesse an der Weiterpachtung des Jagdbogens 1 signalisiert. Allerdings sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen, so dass nur der 2. Jagdbogen verpachtet werden konnte. Der Gemeinderat beschloss somit einstimmig den Jagdbogen Nr. 2 (Jagd um Ammerstetten und Schnürpflingen) an Herrn Oliver Berstecher aus Achstetten zu verpachten.

3. Vergabe der Bauarbeiten für die Außenanlagen des neuen Kindergartens
In der GR-Sitzung vom 19.2.2014 wurden die Planungen der Außenanlagen ausgiebig vorgestellt.
Diese wurden in Zusammenarbeit mit unserer Leiterin des Kindergartens Eleonore Aich und dem Fachberater vom Fachverband Katholischer Kindergarten Richard Resch erstellt. Auch unser Architekt Christoph Wieland wurde in die Planungen eingebunden.

Die Gesamtkosten der Außenanlage inklusive der Errichtung von großzügigen Natursteinmauern und der Umzäunung des gesamten Areals werden bei ca. 60.000,00 Euro liegen. Diese könnten durch die tatkräftige Unterstützung durch freiwillige Helfer aber noch etwas reduziert werden. Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für die Spielgeräte, ein Vesperhaus und einen Geräteschuppen. Insgesamt rechnen wir somit mit Gesamtkosten von gut 100.000,00 Euro. Der Auftrag zur Gestaltung der Außenanlage wurde einstimmig an den Garten- und Landschaftsbauer Berthold Schlecker aus Hüttisheim vergeben.

Mit der Gestaltung der Außenanlagen kann nach dem Aufbringen des Außenputzes des neuen Kindergartengebäudes begonnen werden. Eingeplant ist ein Zeitraum von ca. 5 - 6 Wochen im Juni/Juli diesen Jahres. Somit wären die Außenanlagen zur geplanten Eröffnung des Kindergartens im September komplett fertiggestellt.

4. Informationen zum Schulwegplan zur Grundschule Schnürpflingen
Das Innenministerium hat mit Schreiben vom 22.08.2013 über die Aktion ‚Sicherer Schulweg‘ im Schuljahr 2013 / 2014 berichtet und Hinweise zur Umsetzung durch die zuständigen Behörden gegeben.
Nach dem Bericht über die Lage an Hand der Unfallstatistik weist das Innenministerium darauf hin, dass die Reduzierung von Unfällen mit Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr auf den Schulwegen ein besonderer Schwerpunkt der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit ist.
Dieses Ziel der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit stehe im Kontext zum neuen Verkehrssicherheitskonzepts des Landes. Im Einvernehmen mit dem Kultusministerium und dem Verkehrsministerium sollen zur Vorbereitung der Schulanfänger auf den Straßenverkehr und zur Verminderung von Unfällen mit Kindern im Straßenverkehr und auf den Schulwegen die im Erlass dargestellten Maßnahmen und Aktivitäten durchgeführt werden.
Die Regierungspräsidien und das Polizeipräsidium Stuttgart wurden gebeten, die Ämter für Schule und Bildung, die Staatlichen Schulämter, die Straßenverkehrsbehörden und die Polizeidienststellen entsprechend zu informieren und mit der Umsetzung zu beauftragen.
Auszugsweise werden folgende im Erlass des Innenministeriums aufgeführte Maßnahmen genannt. So werden die Straßenverkehrsbehörden gebeten, das Vorhandensein von Geh-Schulwegplänen für Grundschulen sowie von Geh- und Rad-Schulwegplänen für weiterführende Schulen zu prüfen und auf die Umsetzung hinzuwirken, die Schulwege zu überprüfen und die verkehrssicherheitsrelevante Ausgestaltung entsprechend auszurichten.
Schulwegepläne seien die dokumentierte Empfehlung überprüfter und geeigneter Schulwege und damit die Grundlage für eine wirkungsvolle Schulwegsicherung.
Eigentlich sollte schon bis Ende des Schuljahres 2011/2012 jede Grundschule über einen Geh-Schulwegplan und bis Ende des Schuljahres 2012/2013 jede allgemein bildende weiterführende Schule sowohl über einen Geh- wie auch über einen Rad-Schulwegplan verfügen.
Die Grundschulen sollen von den Straßenverkehrsbehörden bei fehlenden Schulwegplänen gebeten werden, diese in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei zu erstellen.
Entsprechendes gelte für die Erstellung der Geh- und Rad-Schulwegpläne für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen. Das Innenministerium weist auf das Monitoring im vergangenen Jahr hin.
Der Erlass stellt klar, dass die Schulwegpläne von den Schulen erstellt werden – unter Beteiligung u.a. der Gemeinden und der Straßenverkehrsbehörden.
Trotzdem ist vor allem auch die Gemeinde gefordert. Sie ist es, die die Örtlichkeiten am besten kennt und so zumindest einen Vorschlag für einen sicheren Schulweg machen kann.

Aus diesem Grund wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit Gemeinderäten, der Rektorin Frau Konrad-Mak und BM Michael Knoll ein Vorschlag für einen sicheren Schulweg zur Grundschule ausgearbeitet. Dieser wurde nun mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt, die einige wenige Änderungen vorschlägt.
Dieser modifizierte Plan wurde nun dem Gremium vorgestellt. Die Vorstellungen der Gemeinde sollen nun vor Ort mit der Straßenverkehrsbehörde besprochen werden. Ziel muss es sein, einen mit allen Stellen abgestimmten Schulwegplan zu Beginn des nächsten Schuljahres vorzulegen.

5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2014
Die Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde gehört zu großen Teilen zu den Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbands. So konnte auch zur Verabschiedung des Haushaltsplans Kämmerer Andreas Maaß begrüßt werden.
Das Gesamthaushaltsvolumen des Haushaltsplans der Gemeinde erreicht 2014 eine absolute Rekordsumme i.H. von 4.338.150,00 € und liegt somit knapp 1 Mio. € !! höher als im Vorjahr.
Hiervon entfallen 2.560.600,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und die hohe Summe von 1.777.550,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis über 40 % der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2014 investiver Art sind. Dies ist in Relation ein fast unfassbar hoher Wert, der hauptsächlich aus dem Neubau des Kindergartens (Anteil 2014: 830.000 €) und der Erweiterung des Baugebiets Bihlafinger Weg (Anteil 2014: 675.000 € + 365.000 € Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2013) resultiert. Weitere Investitionsmaßnahmen der Gemeinde im Jahr 2014 sind die Neuanlage eines Gehwegs entlang der Ammerstetter Straße (Anteil 2014: 35.000 € + 100.000 € Haushaltsausgaberest aus dem Jahr 2013) sowie die Erneuerung der Heizungsanlage in der Weihungstalhalle (60.000 €) und die Sanierung der Toiletten in der Grundschule (59.000 €).

Auf der Einnahmeseite des Vermögenshaushalts sind die Hauptposten die üppigen Erlöse aus den Bauplatzverkäufen (900.000 €), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (273.770 €), Zuweisungen und Zuschüsse zu unseren Bauvorhaben von Bund und Land (insges. 2014: 103.000 Euro), die Entnahme aus der glücklicherweise noch vorhandenen Rücklage (200.000 €) und leider auch eine Kreditaufnahme i.H. von 300.000 €. Allerdings kann auf die im Jahr 2013 vorgesehene Kreditaufnahme i.H. von 350.000 € komplett verzichtet werden, so dass sich die Darlehensverpflichtungen der Gemeinde nach Abzug der ordentlichen Tilgung Ende des Jahres 2014 wohl auf 396.619,00 € summieren. Das bedeutet bei 1.321 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung von 300,24 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden unserer Größenklassifizierung beträgt zum 31.12.2012 übrigens 460 €/EW, so dass die Verschuldung, bei den dadurch geschaffenen Vermögenswerten als durchaus akzeptabel beurteilt werden kann.

Im Verwaltungshaushalt wird bei der Gewerbesteuer vorsichtig optimistisch mit Einnahmen in Höhe von 125.000 € gerechnet; bei der Gewerbesteuer aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet zusätzlich mit 30.000 €. Der Anteil an der Einkommensteuer (2014: 660.000 €) steigt gegenüber den Vorjahren deutlich an, da sich das Gesamtaufkommen durch die verbesserte Konjunktur in Baden-Württemberg deutlich erhöht hat. Die FAG-Zuweisungen steigen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls konjunkturbedingt auf 576.000 € an.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts steigen die Personalausgaben der Gemeinde aufgrund tariflicher Anpassungen und einem höheren Beschäftigungsumfang beim Kindergarten, vor allem bedingt durch die Inbetriebnahme der Kinderkrippe, deutlich an. Desweiteren soll im Jahr 2014 der Beschäftigungsumfang des Gemeindemitarbeiters beim gemeindlichen Bauhof im Zuge des altersbedingen Ausscheidens des derzeitigen Stelleninhabers erhöht werden. Zudem erhöhen sich aufgrund der etwas höheren Steuerkraftsumme der Gemeinde aus dem Jahr 2012 die FAG-Umlage, die Kreisumlage und auch die Gewerbesteuerumlage bedingt durch die höheren Einnahmen im Haushaltsjahr.

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 273.770 € stellt ebenfalls einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2013 dar. Dieser Betrag wird für die Finanzierung der üppigen Baumaßnahmen aber auch in der veranschlagten Höhe dringend benötigt. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in Höhe von 26.000 € verbleiben noch 247.770 € als s.g. Nettoinvestitionsrate.

Illustration unseres Angebotes


Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und auch das Investitionsprogramm einstimmig beschlossen.

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