Sitzungsbericht vom 14. Januar 2015


1. Baugesuche
Das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Turmstraße 4“ wird im neuen Baugebiet „Bihlafinger Weg, 2. BA“ realisiert und wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Das Baugesuch wurde somit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Bauherren sind Lisa Wörz und Tobias Mayr.

2. Ausbau der Breitbandversorgung in Schnürpflingen
a) Beitritt der Gemeinde zum interkommunalen Verbund „Komm.Pakt.Net“
Dieser Tagesordnungspunkt wurde schon sehr ausführlich in der GR-Sitzung vom 13. November beraten und im Ergebnis letztendlich mehrheitlich verschoben, da die Gemeinderäte noch weitere Infos zum zukünftigen interkommunalen Verbund zur Entscheidungsfindung benötigten. Aus diesem Grund hat Bürgermeister Michael Knoll vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis die zuständige Breitbandkoordinatorin Frau Carina Reck eingeladen. Diese erläuterte nochmals anhand einer Präsentation die Idee und die Ziele des interkommunalen Verbundes. Ziel der Gemeinde ist es mittel- bis langfristig eine Glasfaserverbindung für jedes Wohnhaus (FTTB = Fiber to the building) in Schnürpflingen bereitstellen zu können.

Frau Reck ging in ihrem Sachvortrag darauf ein, dass die Telekommunikationsstruktur einen wichtigen Standortfaktor darstellt und dass sich der Bedarf an Bandbreite weiterhin drastisch erhöhen wird. Die Fachhochschule Furtwangen geht aktuell bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren von Steigerungsraten bei Privatkunden mit dem Faktor 2,5 und bei gewerblichen Kunden mit dem Faktor 2,0 aus.

Bisher standen „Einzelfall-Lösungen“ im Vordergrund, um einen bestehenden akuten Bedarf zu befriedigen. Bei dem angestrebten mittelfristigen Ziel einer kostengünstigen, flächendeckenden und funktionierenden Glasfaserinfrastruktur ist dieses Vorgehen nicht mehr angezeigt. Vielmehr sollten die Kommunen gezielt bei allen Tiefbaumaßnahmen im Gemeindegebiet eine entsprechende Infrastruktur mit verlegen, sofern die Erschließung nicht marktgetrieben erfolgt. Die Planung einzelner Maßnahmen, Straßenzüge oder Ähnliches ist nicht sinnvoll, da nur durch eine Gesamtplanung gewährleistet wird, dass die Einzelteile der Infrastruktur sinnvoll zusammenwachsen können. Dies erfordert eine strategische Planung größerer Einheiten, im Idealfall des gesamten Gemeindegebiets. Die Gemeinde hat in einer der letzten Gemeinderatssitzungen eine Bestandsanalyse in Auftrag gegeben. Diese ist Basis für eine entsprechende Ausbauplanung, für die nun ein s.g. Vorratsbeschluss gefasst wurde.

Ein interkommunales Vorgehen hat hier große Vorteile, da hierdurch die Kosten deutlich reduziert und zudem höhere Fördersätze ausgeschöpft werden können. Bei der Höhe der zu erwartenden Investitionskosten ermöglichen geringere Fixkosten sowie bessere und erweiterte Fördermöglichkeiten weitere Handlungsspielräume für die Kommunen. Das erforderliche Knowhow wird an einer Stelle vorgehalten. Im Hinblick auf die beschriebenen Schritte der Ist-Zustandserhebung wie auch der Markterkundung werden erst größere interkommunale Zusammenschlüsse zum Ansprechpartner für die großen Breitbandbetreiber.

Sofern kommunale Breitbandnetze errichtet werden, müssen diese für den Betrieb ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsverfahren sind in der Regel sehr aufwändig. Die Ausschreibung muss nach den Vorgaben der EU-Kommission spätestens nach sieben (bis 12) Jahren wiederholt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass für den Betrieb der kommunalen Netzinfrastruktur ein oder mehrere Betreiber gefunden werden, steigt mit zunehmender Netzgröße. In gleicher Weise steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommunen für den Betrieb der kommunalen Netzinfrastruktur Pachtentgelte erhalten, mit welchen sie ihre Breitbandnetze zumindest in Teilen refinanzieren können.

Beim Eintritt in den interkommunalen Verbund ist einmalig eine Stammkapitaleinlage zu entrichten. Diese beträgt für Landkreise 0,1 und für Gemeinden 0,5 Euro/Einwohner. Bei einer Einwohnerzahl von 1.332 Einwohnern in der Gemeinde Schnürpflingen (Stand 31.12.2013) sind dies 666,00 Euro.

Der Jahresbeitrag ist nach Gemeindegrößen gestaffelt. Für die Gemeindegröße von 1.001-5.000 Einwohnern beträgt dieser 2.500,00 Euro.

Mit dem Jahresbeitrag ist ein umfassendes „Grundleistungspaket“ verbunden, welches die Beteiligten in Anspruch nehmen können. Darin enthalten sind unter anderem allgemeine Beratungsleistungen zu allen Themen des Breitbandausbaus, Verhandlungen über Rahmenverträge, Standardleistungsverzeichnisse, das Führen der Bestandskarten, Öffentlichkeitsarbeit, das Ausschreiben des Netzbetriebs und der Abschluss von Verträgen hierzu.

Soweit Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, erfolgt die Abrechnung nach definierten Kostensätzen.

Im Anschluss an den sehr gelungenen Sachvortrag von Frau Reck fasste der Gemeinderat nach einer längeren Diskussion mehrheitlich den Beschluss, dem interkommunalen Verbund beizutreten.

b) Vorratsbeschluss zur Beauftragung einer Ausbauplanung für die Gemeinde Schnürpflingen
Die Städten und Gemeinden der VV Munderkingen, Balzheim, Dietenheim, Illerrieden, Hüttisheim, Illerkirchberg, Schnürpflingen, Staig, Berghülen, Blaubeuren, Merklingen, Beimerstetten, Dornstadt und Westerstetten beabsichtigen die Breitbandversorgung zu verbessern. Ein erstes Ziel ist, eine Ausbauplanung für die passive Infrastruktur eines Glasfasernetzes gemeinsam auszuschreiben.

Aufbauend auf die schon in Auftrag gegebene Grundlagenermittlung ist eine Ausbauplanung sinnvoll. Hierbei ist mit Kosten von 10 bis 12 € pro Haushalt zu rechnen. Schnürpflingen hat derzeit ca. 520 Haushalte. Über den Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e. V. bzw. den interkommunalen Verbund wird durch das gemeinsame Vorgehen ein Zuschuss erwartet obwohl die Gemeinde Schnürpflingen selbst nicht unterversorgt ist und deshalb allein nicht zuschussberechtigt wäre.

Die Ausbauplanung soll eine Planung eines Anschlusses für jedes Anschlussobjekt (alle Wohn- und Gewerbegebäude, weitere Anschlussobjekte wie Funkmasten, Trafos, Betriebsgebäude, usw.) beinhalten. Weiterhin sind ausreichend Reserven für eine eventuelle Nachverdichtung / Baulücken, Neubaugebiete, etc.) einzuplanen. Des Weiteren sollen bestehenden Breitbandinfrastrukturen (LWL-Trassen, Leerrohre) ebenfalls in die Planung einbezogen werden.

In der Sitzung wurde bei einer Enthaltung ein sogenannter Vorratsbeschluss für die Ausschreibung und Vergabe eines strategischen Ausbauverfahrens hinsichtlich der Breitbandversorgung und Breitbandinfrastruktur in Schnürpflingen gefasst. Das bedeutet, dass nur entschieden wurde, dass zu einem noch nicht feststehenden Zeitpunkt dann der konkrete Auftrag erteilt wird. Mit diesem Beschluss kann gewährleistet werden, dass ein interkommunales Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durch den interkommunalen Verbund zeitnah durchgeführt werden kann, ohne nochmals die Entscheidungen der einzelnen Gremien abwarten zu müssen.

3. Annahme von Spenden
Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt, auch nicht durch das Strafrecht. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch den Bürgermeister erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber § 78 Gemeindeordnung um einen Absatz 4 ergänzt.

(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Diese Bestimmung macht deutlich, dass das Einwerben von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehört. Zudem wird das Verfahren zur Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben.

Im Jahr 2014 sind folgende Spenden für den Kindergarten eingegangen:

gespendet.

Wir bedanken uns bei den Spendern für die großzügigen Spenden auch im Namen unserer Erzieherinnen und Kinder des Kindergartens.

Auch der Gemeinderat ist dieses Jahr wieder bereit die Hälfte des Sitzungsgeldes für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde zu spenden. Insgesamt ist dies immerhin ein stattlicher Gesamtbetrag in Höhe von 1.130,00 Euro. Dieser soll ebenfalls für den neuen Kindergarten verwendet werden. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder spenden.

4. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller zur Nutzung der Windkraft
Im Anhörungsverfahren bezüglich der Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller zur Nutzung der Windkraft fand eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Dies sind u.a. auch die Gemeinden im Geltungsbereich des Regionalplans. Im Regionalplan werden Vorranggebiete für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt. Innerhalb der festgelegten Gebiete können solche Windkraftanlagen gebaut und betrieben werden. Außerhalb dieser Gebiete ist der Bau einer regional bedeutsamen Windkraftanlage nicht zulässig. Unsere Region ist nach wie vor in keinem festgelegten Vorranggebiet. Zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfs abgegeben werden. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Es sollen keine Einwände gegen die Planungen erhoben werden.

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