Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Zum Hauptinhalt springen Zum Footer springen

Ausschreibung der Bauplatzvergabe von Baugrundstücken im Baugebiet „Unterer Weinstetter Weg, 1.BA”

Die Bewerbung auf die Bauplätze im Geltungsbereich der Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Schnürpflingen für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Unterer Weinstetter Weg“, 1. Bauabschnitt in Schnürpflingen ist im Zeitraum

vom 20.6.2026 bis 17.7.2026 möglich.

Innerhalb dieser Frist muss der Gemeinde Schnürpflingen der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen mit den erforderlichen Nachweisen vorliegen. Wenn die Nachweise nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, kann die entsprechende Frage/Kriterium/Rubrik nicht bewertet werden.

Sämtliche Unterlagen, u.a. auch die Bewerbungsbögen, können über die Internetseite https://www.schnuerpflingen.de/leben-wohnen/bauen/bewerbungsverfahren-unterer-weinstetter-weg eingesehen und heruntergeladen werden. Selbstverständlich erhalten Sie die Unterlagen auch auf dem Rathaus Schnürpflingen, Silcherstraße 2, 89194 Schnürpflingen zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses.

Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist postalisch oder elektronisch bei der Gemeinde Schnürpflingen ein. Wir haben für die elektronische Einreichung das Funktionspostfach bauplatz(@)schnuerpflingen.de eingerichtet.

Der Verkaufspreis für die Bauplatzgrundstücke innerhalb des Geltungsbereichs der Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Schnürpflingen für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Unterer Weinstetter Weg“, 1. Bauabschnitt in Schnürpflingen wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2026 auf einen Betrag i.H. von 201,00 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgelegt. Dieser Preis beinhaltet auch die Hauskontrollschächte und Grundstücksanschlüsse bis zu den Hauskontrollschächten.

Schnürpflingen, den 19.06.2026
gez. Michael Knoll
Bürgermeister