Pässe


Bei Planung einer Urlaubsreise sollten Sie einen kurzen Blick in Ihren Paß oder Personalausweis zu werfen, ob dieser noch gültig ist. Bitte beachten Sie dabei, daß viele außereuropäische Staaten für die Erteilung eines Visums eine gewisse Gültigkeitsdauer des Passes über das Reisedatum hinaus voraussetzen.

Seit 01.11.2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. [weitere Infos zum neuen Personalausweis]

Antragsverfahren
Das Passrecht sieht folgendes Antragsverfahren zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses vor:

A. Ausweispflicht
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

B. Antragstellung
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Meldebehörde bzw. Gemeindeverwaltung) zu stellen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag nach den Ausführungsgesetzen der Länder vom Inhaber und von beiden Elternteilen - soweit sorgeberechtigt - zu stellen.
Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis/Identitätsnachweis mit.
Erforderlich ist ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild.

C. Gebühren
Für die Ausstellung eines Personalausweises wird für für Personen über 24 Jahren beträgt 28,80 €, für Personen unter 24 Jahren 22,80 € erhoben.

Produkt Gebühr
ePass 59,00 Euro
ePass (unter 26 Jahre) 37,50 Euro
ePass Express 32 Seiten 91,00 Euro
ePass Express 32 Seiten (unter 26 Jahre) 69,50 Euro
ePass 48 Seiten 81,00 Euro
ePass 48 Seiten (unter 26 Jahre) 59,50 Euro
ePass Express 48 Seiten (unter 26 Jahre) 91,50 Euro
ePass Express 48 Seiten 113,00 Euro
Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro
Personalausweis (über 24 Jahre) 28,80 Euro
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Ändern der PIN beim Bürgermeisteramt (z.B. PIN vergessen) 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online -Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Kinderreisepass 13,00 Euro


D. Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Der Personalausweis/Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Vorläufige Personalausweise sind längstens 3 Monate gültig, vorläufige Reisepässe ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

E. Verlust
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.

Die Bundesdruckerei GmbH wird für die Herstellung der personalisierten Dokumente von den Personalausweis- und Passbehörden beauftragt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- bzw. Passbehörde.
Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen in bestimmte Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 16 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.

Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Lichtbild ausgestellt.

Was benötige ich zur Beantragung eines Kinderreisepasses:
- Den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Ein aktuelles bimetrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten

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