Sitzungsberichte von Mai - Juni 2017


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der folgenden Baugesuche erteilt:

2. Spielplätze und Bolzplätze der Gemeinde Schnürpflingen - Erlass einer Benutzungsordnung und neue Beschilderung
Die bisher gültige Benutzungsordnung der öffentlichen Kinderspielplätze im Gemeindegebiet datiert vom 03.11.1980. Diese ist mittlerweile etwas veraltet und musste so neu gefasst werden. Im Wesentlichen stimmen die Regelungen allerdings mit der bisherigen Satzung überein. Die neu gefasste Benutzungsordnung soll künftig vor allem neben dem Spielplatz in der Lindenstraße auch die Benutzung des Bolzplatzes mit Fußball- und Volleyballfeld im Gewerbegebiet „Im Brühl“ regeln. Auf die Aufnahme des Boule-Platzes hat die Verwaltung bewusst verzichtet, da dieser Platz hauptsächlich von Erwachsenen genutzt wird und so in deren Verantwortung liegt.

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen (täglich in der Zeit von 8.00 – 21.00 Uhr ) wurden entsprechend der neuen Regelung in der Polizeiverordnung übernommen.

Die neuen Festsetzungen sollen ihren Niederschlag auch auf den Beschilderungen der Spielplätze finden. Die derzeitige Beschilderung ist auch designtechnisch etwas in die Jahre gekommen.

Die Benutzungsordnung wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 2.6.2017 bekannt gemacht.

3. Sanierungsarbeiten im Aufbahrungsraum der Leichenhalle Schnürpflingen - Vorstellung des Sanierungskonzepts und Vergabe der Arbeiten
Gemeinderat, Friedhofsausschuss und Verwaltung haben schon vor einiger Zeit festgestellt, dass im Aufbahrungsraum der Leichenhalle Sanierungsbedarf besteht. Neben der in die Jahre gekommenen Kühlungsanlage besteht auch an der Holzdecke, der Beleuchtung und den Wänden erheblicher Renovierungsbedarf.

Derzeit befindet sich im Aufbahrungsraum eine Raumkühlungsanlage. Diese ist stark in die Jahre gekommen und muss zeitnah erneuert werden. Die Verwaltung hat sowohl Angebote über eine neue Raumkühlungsanlage als auch über eine weitere Variante, nämlich eine Sargkühlung, sog. Katafalk eingeholt.

Mit dem Einsatz einer Raumkühlungsanlage muss der komplette Aufbahrungsraum heruntergekühlt werden, was sehr viel Strom verbraucht und sich vor allem für Angehörige nicht sehr angenehm anfühlt. Durch eine Sargkühlung, die auch optisch sehr würdevoll wirkt, könnte dieses sehr kalte Raumklima vermieden werden. Der Kühlkatafalk wird bei Benutzung an eine Steckdose angeschlossen und kühlt ausschließlich über die Edelstahlplatte den Sarg von unten. Nicht nur im Vergleich der Stromkosten, sondern auch in der Anschaffung wäre der Kühlkatafalk deutlich günstiger als eine Raumkühlungsanlage. Auch das Bestattungsinstitut Winter aus Laupheim empfahl der Gemeinde die Anschaffung eines Katafalks.

Zuerst war von Seiten der Verwaltung angedacht, die bestehende Holzdecke mit einem hellen Anstrich zu versehen. Da der Rieselschutz (Schattenfugen) jedoch löchrig ist und außerdem von oben Kälte, etc. eindringen kann, würde ein Anstrich erstens die kaputten Zwischenräume hervorheben und zweitens könnte aufgebrachte Farbe abblättern. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, eine neue Holzdecke anzubringen.

Aktuell befindet sich im Aufbahrungsraum eine alte Deckenleuchte. Durch neu anzubringende dimmbare LED-Einbaustrahler soll die Atmosphäre im Aufbahrungsraum angenehmer gestaltet werden.

Im Aufbahrungsraum befindet sich derzeit an der Wand ein nicht angeschlossenes Waschbecken inkl. Fliesenspiegel. Außerdem ist auch die bestehende und nun nicht mehr benötigte Trennwand an zwei Wänden befestigt. Diese Gegenstände sollen durch den Bauhof ersatzlos entfernt werden. Die bisher bestehende Klinkerwand soll bis auf die zwei durchgängigen Deckengürtel in Sichtbeton mit einem Reinkalkputz 2- lagig verputzt und 2- fach mit weißer Silikatfarbe gestrichen werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Arbeiten zur Sanierung der Leichenhalle wie folgt zu erteilen:

4. Kinderkino Schnürpflingen
Die Termine für das Kinderkino in Schnürpflingen stehen fest. Der erste Film wird am 2.10.2017 im Sitzungssaal des Rathauses gezeigt. Der Eintritt ist frei.

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