Sitzungsberichte von März bis Mai 2014


1. Baugesuche - Errichtung einer Kleingarage/Carport in Ammerstetten, Ortsstraße 8 im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereicht wurde das Einvernehmen erteilt.

2. Neubau des Kindergartens in Schnürpflingen - Vergaben
Zu den Tagesordnungspunkten konnte unser Architekt Herr Christoph Wieland vom Architekturbüro Graf und Völk aus Langenau herzlich begrüßt werden. Er erläuterte dem Gemeinderat die jeweilige Ausschreibung:

3. Festsetzungen der Kindergartenbeiträge für die neue Kinderkrippe ab dem 1.9.2014
Nachdem unser neuer Kindergarten mit Kinderkrippe zum 1.9.2014 den Betrieb aufnehmen soll, hat der Gemeinderat nun die Höhe der Beiträge für die neue Kinderkrippe festgesetzt. Die Beiträge für die Regel-, VÖ- und Ganztagesbetreuung mussten nicht neu festgesetzt werden, da diese noch bis zum 31.08.2015 beschlossen sind.
Die Kinderkrippe besteht aus einem Grupperaum, einem Schlaf- und einem Wickelraum. Insgesamt können 10 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren aufgenommen werden. Diese können von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr betreut werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Eltern 3 verschiedene Betreuungsmodelle anzubieten. Dies wurde im Vorfeld der Sitzung mit den Erzieherinnen und dem Elternbeirat abgestimmt. Demnach kann eine Betreuung an 1 - 2 Tagen/Woche, an 3 Tagen/Woche oder an 4 - 5 Tagen/Woche erfolgen. Die Beiträge orientieren sich an den Empfehlungen der Landesverbände der Kirchen, Städte und Gemeinden.

Kinderkrippe an 1 - 2 Wochentagen

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.14
an 1 - 2 Wochentagen 1 185,00 €
Mo. - Fr. 2 138,00 €
7:00- 13:00 3 94,00 €
  4 38,00 €

Kinderkrippe an 3 Wochentagen

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.14
an 3 Wochentagen 1 247,00 €
Mo. - Fr. 2 184,00 €
7:00- 13:00 3 125,00 €
  4 50,00 €

Kinderkrippe an 4 - 5 Wochentagen

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.14
an 4 - 5 Wochentagen 1 309,00 €
Mo. - Fr. 2 230,00 €
7:00- 13:00 3 156,00 €
  4 63,00 €


4. Abschluss von Gestattungsverträgen mit den Nahwärmelieferanten
Schon in der Sitzung vom 5. Juni 2013 hat der Gemeinderat den Abschluss eines Gestattungsvertrags für die Fernwärmeversorgung mit den Betreibern „Nahwärme Schneider GbR“ und „RS Energy GmbH“ beschlossen.

Auf Grund der Finanzierung der Nahwärmeleitungen, wurde der Gestattungsvertrag von Seiten der Betreiber unabhängigen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung vorgelegt. Die Wirtschaftsprüfer kamen zur Auffassung, dass dieser in wenigen Teilen leicht modifiziert werden sollte. Diese Änderungen wurden im Gemeinderat besprochen und in einen neuen Gestattungsvertrag eingearbeitet.

Nach § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO darf eine Gemeinde Gestattungsverträge, durch die einem Energieversorgungsunternehmen die Benutzung von Gemeindeeigentum einschließlich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Leitungen zur Versorgung der Einwohner überlässt, grundsätzlich nur abschließen, wenn dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gefährdet wird und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind. Dies muss von Seiten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers festgestellt werden.

Nach einem Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25.04.1996 fallen unter die Bestimmungen nach § 107 GemO auch Konzessions- und Gestattungsverträge für Fernwärmeversorgungseinrichtungen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich lediglich um die Gestattung von Leitungsrechten zu Wärmeversorgung einzelner oder eines sehr beschränkten Kreises von Grundstücken und Gebäuden handelt. In diesem Fall ist keine Begutachtung nach § 107 GemO erforderlich. Im Gegensatz dazu ist eine solche erforderlich, wenn ein größer oder nicht gänzlich abzugrenzender Kreis von Grundstücken und Gebäuden durch die Gestattung und das damit verbundene Leitungsrecht mit Fern-/Nahwärme erschlossen werden sollen; vergleichbar und in Anlehnung an das Netz der allgemeinen Versorgung im Strombereich nach § 46 Abs. 2 EnWG.

Beim abgeschlossenen Gestattungsvertrag handelt es sich zwar in weiten Teilen um ein Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg, dieses wurde allerdings noch nicht entsprechend begutachtet.

Unsere Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Alb-Donau-Kreis), die den Gestattungsvertrag genehmigen muss, forderte deshalb eine Begutachtung des Gestattungsvertrags durch einen unabhängigen, von der Gemeinde beauftragten Sachverständigen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg beauftragt, den modifizierten Gestattungsvertrag zu begutachten. Dieses Gutachten liegt in der Zwischenzeit vor.

Die Gemeindeprüfungsanstalt schreibt, dass die im vorgesehenen Gestattungsvertrag enthaltenen Regelungen weitestgehend den üblichen und notwendigen Regelungen, die die beiderseitigen Interessen der Vertragspartner berücksichtigen, entsprechen. Allerdings sollte nach Auffassung der GPA der Gestattungsvertrag dahingehend geändert werden, dass nicht auf die gesamte Laufzeit auf ein Gestattungsentgelt verzichtet wird. Die Reduzierung des Preises von Fernwärme in Höhe von 10 v.H. für die gemeindlichen Liegenschaften wird nicht als Gestattungsentgelt sondern als marktüblich angesehen.

Aus diesem Grund erhebt die Gemeinde nun im endgültigen Gestattungsvertrag für das eingeräumte Gestattungsrecht ein Entgelt in Höhe von jährlich 5,00 Euro je angefangene 100 Meter Wärmeleitungslänge.

Dieses Entgelt ist als günstig einzustufen. Allerdings wollte die Gemeinde von Anfang an die Wärmenutzung in Schnürpflingen fördern. Desweiteren muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde auf die Belieferung Ihrer Liegenschaften mit Nahwärme einen Nachlass in Höhe von 10 v.H. zum vertraglich vereinbarten Entgelt erhält. In den Konzessionsverträgen mit dem Energie- bzw. Gasversorger erhält die Gemeinde diesen Nachlass nicht auf den gesamten Preis sondern nur auf das Netznutzungsentgelt.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Gestattungsverträge mit den Betreibern „Nahwärme Schneider GbR“ und „RS Energy GmbH“ rückwirkend zum 07.06.2013 mit einer Laufzeit von 15 Jahren abzuschließen.

5. Information und Beschluss über den Ausbau des Gehweges entlang der Kreisstraße K 7368
Im Zuge der Neuerschließung des Neubaugebiets „Bihlafinger Weg, 2. Bauabschnitt“, wurde auch die Neuanlage eines Gehwegs entlang der Ammerstetter Straße mit einer Gesamtlänge von ca. 180 Metern ausgeschrieben. Dieser soll die Hauptstraße mit dem Ahornweg verbinden. Zudem werden entlang des Gehwegs neue, moderne und behindertengerechte Bushaltestellen eingerichtet. Die Vergabe der Maßnahme konnte bislang noch nicht erfolgen, da hierfür ein Zuschuss beim Landesprogramm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt wurde. Dieser Förderantrag wurde bislang noch nicht beschieden.

Bei der Ausschreibung der Bauarbeiten für den Gehweg wurde alternativ die Pflasterung des gesamten Gehwegs bzw. die Pflasterung des Bereichs der Bushaltestellen mit Betonpflaster ausgeschrieben. Die Mehrkosten für die Pflasterung des gesamten Gehwegs mit Bushaltestellen hätten 13.000,00 Euro betragen, während die ausschließliche Pflasterung der Bushaltestellen Mehrkosten i.H. von 3.500,00 Euro verursacht hätte. Beides wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt, so dass der Gehweg nun mit einem Bitumenbelag versehen wird.

6. Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit der Fugger’schen Zentralverwaltung
Bei der Jagdgenossenschaft Schnürpflingen stand zum 01.04.2014 die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an. Dieser wurde schon vor etlichen Jahren in 2 Jagdbögen eingeteilt.
Nachdem der Jagdbogen um Ammerstetten und im westlichen Teil von Schnürpflingen (Jagdbogen 2) ab dem 1.4.2014 neu an Herrn Oliver Berstecher aus Achstetten verpachtet wurde, wurde nun der Pachtvertrag mit der Fugger’schen Zentralverwaltung bezüglich des Jagdbogens 1 im östlichen Teil von Schnürpflingen und um Beuren um 1 weiteres Jahr bis zum 31.03.2015 verlängert.

7. Aufnahme eines Darlehens bei der KFW
Nach langen Jahren der Abstinenz muss leider dieses Jahr wieder ein Kommunaldarlehen zur Finanzierung der üppigen Investitionsmaßnahen der Gemeinde aufgenommen werden. Bezüglich des Anschlusses der Weihungstalhalle mit Grundschule und des Mehrzweckgebäudes ans Nahwärmenetz und der energetischen Sanierung der Heizungsanlagen, wurde ein, aus öffentlichen Mittel bezuschusstes Darlehen mit einem Zinssatz von 0,1 % aufgenommen. Der Kreditbetrag beträgt insgesamt 79.000,00 Euro.

8. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014
Das Landratsamt hat die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 19.03.2014 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2014 bestätigt.

9. Vergabe der Lieferung und Verlegung von Speedrohren für das Baugebiet „Bihlafinger Weg, 2. BA“
Mit der Lieferung und Verlegung von Mikroröhrchen zur späteren Versorgung des neuen Baugebiets mit Glasfaserinternet wurde die Fa. EBS, Energiebau Schwaben GmbH zum Angebotspreis von 15.535,45 Euro beauftragt. Die Vergabesumme entspricht den bei der Bauplatzpreiskalkulation veranschlagten Kosten.

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