Sitzungsberichte von März - April 2019


1. Änderung der Benutzungsordnung für die Weihungstalhalle und Gymnastikhalle Schnürpflingen sowie Einführung eines Mietvertrags über die Benutzung der Weihungstalhalle/Gymnastikhalle Schnürpflingen
Hauptamtsleiterin Simone Barth erläuterte dem Gemeinderat die von ihr ausgearbeitete Sitzungsvorlage. Bisher besteht für die Weihungstalhalle eine Benutzungsordnung (Hausordnung) vom 11.10.1982, die Regelungen über die Belegung, Benutzung und Bewirtschaftung sowie die Rechte und Pflichten des Veranstalters umfasst. Diese ist jedoch in ihren Bestimmungen etwas in die Jahre gekommen und deshalb dringend zu überarbeiten. Außerdem soll auch die Gymnastikhalle in diese Benutzungsordnung mit aufgenommen werden, um gleiche Regelungen auch mit entsprechend rechtlicher Grundlage anwenden zu können.

In den Entwurf wurden die bisherigen Regelungen übernommen, teilweise aktualisiert und vor allem auch um weitere Aspekte ergänzt. Außerdem wurde nun auch die Gymnastikhalle in die Benutzungsordnung aufgenommen. Hier wurden vor allem auch die Regelungen und Formulierungen aus dem bestehenden „Nutzungsvertrag bezüglich der Nutzung der Gymnastikhalle durch den FV Schnürpflingen e.V.“ berücksichtigt. Ebenso wird in der Benutzungsordnung auf die aktuell gültige Entgeltordnung verwiesen.

Bisher gab es für die Überlassung der Weihungstalhalle/ Gymnastikhalle lediglich eine mündliche Vereinbarung, auf deren Grundlage der Benutzungsvertrag für die Halle zustande kam. Um dieses Vertragsverhältnis künftig schriftlich zu regeln und auch die Sicherheit bzgl. Planung, Abrechnung, Einhaltung der Benutzungsordnung, etc. für beide Seiten, Gemeinde und Veranstalter verbindlich zu regeln, möchte die Gemeinde künftig einen Mietvertrag abschließen. Dies gilt entsprechend § 3 Abs. 6 der Benutzungsordnung jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits durch den zwischen den Vereinen/ Organisationen und der Gemeindeverwaltung in der Kulturringsitzung vereinbarten Veranstaltungskalender genehmigt sind. Die detaillierten Regelungen können dem Entwurf des Mietvertrags entnommen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Benutzungsordnung der Weihungstalhalle und der Gymnastikhalle sowie die Einführung eines Mietvertrags über die Benutzung der Weihungstalhalle/ Gymnastikhalle einstimmig zu.

2. Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Aischbach IV“ in Schnürpflingen
Schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischbach III“ im Jahre 2002 gab es konzepitonelle Überlegungen, wie die nun überplanten Grundstücke erschlossen werden können.

Zwischenzeitlich hat die Gemeinde die Grundstücke erworben, um sie nun einer Bebauung zuzuführen. Hierfür wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung - notwendig. Der Bebauungsplan erstreckt sich vorhabenbezogen auf die bestehende Baulücke.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung geschaffen werden. Es ist geplant ca. 0,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in 6 Bauplätze für eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern umzuwandeln.

Südlich und südöstlich des Plangebiets befinden sich mehrere landwirtschaftliche Hofstellen und Gebäude, welche das Plangebiet mit landwirtschaftlichen Immissionen belasten hätten können. Der Fachdienst Landwirtschaft des Alb-Donau-Kreises hat deshalb parallel zum B-Planverfahren eine immissionsschutzrechtliche Abschätzung durchgeführt. Außerhalb des Plangebietes werden am südöstlichen Randbereich 10% Geruchsstundenhäufigkeiten erreicht. Nach den Vorgaben des Umweltministeriums sind in Wohngebieten Geruchsstundenhäufigkeiten von max. 10 % im Jahr zulässig. Somit entspricht die Planung den gesetzlichen Vorgaben.

Am 07.11.2018 fasste der Gemeinderat den Aufstellungs- und den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan. Im Zeitraum vom 26.11.2018 bis 04.01.2019 wurde der Plan öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden um Ihre Stellungnahme gebeten. Diese wurden vom Gemeinderat abgewogen. Viele der Anregungen sind in den Entwurf eingeflossen.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan einstimmig.

3. Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Bihlafinger Weg – 1. Änderung“ in Schnürpflingen
Der Eigentümer eines selbstbewohnten Grundstücks veräußerte bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Bihlafinger Weg 1.BA“ einen Teil seines Grundstücks an die Gemeinde. Der bebaute und selbstbewohnt Teil und eine Restfläche wurden als Puffer zum Baugebiet zurückbehalten. Die Restfläche nutzte der Anlieger weiterhin als private Grünfläche. Zwischenzeitlich haben sich die Überlegungen verändert und der Anlieger wünscht nun eine Bebauung seines Restgrundstückes. Diesem Anliegen möchte die Gemeinde auch entsprechen. Hierfür wurde eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung- notwendig. Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich vorhabensbezogen auf den nördlichen Teil des Flst. Nr. 1045.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan wurden die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung auf der nördlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 1045 geschaffen. Dies entspricht der ursprünglichen Rahmenplanung aus dem Jahr 2011 und dem Aufstellungsbeschluss „Am Bihlafinger Weg“ aus dem Jahre 2002.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans einstimmig zu.

4. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Aischbach IV“ in Schnürpflingen
Ingenieur Roland Schmuck vom Büro Wassermüller, Ulm erläuterte dem Gemeinderat die ausgeschriebene Erschließungsmaßnahme. Nachdem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst wurde, soll nun die Erschließungsmaßnahme vergeben werden. Zusätzlich sollen noch ein Hausanschluss und die Feinbelagsarbeiten für den 3. Bauabschnitt des Baugebiets „Bihlafinger Weg“ vergeben werden. Insgesamt sind 3 Angebote eingegangen. Nach der rechnerischen Prüfung des Ingenieurbüros hat die Fa. Schwall aus Laupheim das günstigeste Angebot abgegeben. Bei einem Baubeginn ab ca. September 2019, einer pauschalen Abrechnung und einer Bodenverbesserung statt eines Austausches reduziert die Vergabesumme auf 237.167,00 Euro. Dieses Vergabesumme kann im Blick auf die angespannte Situation bei den Tiefbauunternehmen als durchaus günstig bezeichnet werden. Somit hat der Gemeinderat die Aufträge einstimmig an die Fa. Schwall vergeben.

5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte ganz herzlich Kämmerer Andreas Maaß vom Gemeindeverwaltungsverband begrüßt werden. Er hat den Entwurf des Haushaltsplans aufgestellt und erläuterte diesen gemeinsam mit Bürgermeister Michael Knoll.

Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen gut 4,5 Millionen Euro wovon knapp 3,3 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt und gut 1,2 Mio. Euro im Vermögenshaushalt für investive Ausgaben veranschlagt werden. Dies ist erneut ein hoher Wert. Die Zuführungsrate beträgt rund 400.000 Euro und kann als durchaus ordentlich bezeichnet werden. Um die vielfältigen Investitionsmaßnahmen zu schultern muss vermutlich trotzdem ein Kredit i.H. von 260.000 Euro aufgenommen werden. Zum Ende des Haushaltsjahrs wird somit der Schuldenstand rund 500.000 Euro betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 366,30 Euro entspricht. Diese kann im interkommunalen Vergleich noch als akzeptabel beurteilt werden. Die Personalausgaben steigen durch die Inbetriebnahme der weiteren Gruppe im Kindergarten und tariflichen Anpassungen auf gut 800.000 Euro (+ 55.000 Euro). Ebenfalls auf der Ausgabeseite steigen auch die Umlagen an Land und Kreis um knapp 30.000 Euro auf Grund der höheren Steuerkraft der Gemeinde. Diesem Trend folgen glücklicherweise auch die Einnahmen: So steigen die Steuereinnahmen ( + 70.000 Euro) und vor allem auch die Schlüsselzuweisungen (+80.000 Euro) auf Grund der nach wie vor stabilen wirtschaftlichen Gesamtsituation.

Hauptinvestitionen im Jahr 2019 sind neben dem Grunderwerb und der Erschließung von Baugebieten auch die Neugestaltung des Friedhofes und der Grunderwerb für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes. Des Weiteren sind inklusive der veranschlagten Haushaltsausgabereste insgesamt 100.000,00 Euro zur Unterhaltung des Feldwegenetzes eingestellt. Ebenfalls soll im Jahr 2019 die Kanalisation in der gesamten Gemeinde umfangreich untersucht und ein Sanierungsplan erstellt werden und auch für den Bau des Backbones müssen neben den aus dem Jahr 2018 übertragenen Finanzmittel weitere Gelder eingestellt werden.

Für die Finanzierung der Baumaßnahmen und des Vermögenserwerbs ist 2019 eine Kreditaufnahme von 260.000 Euro eingeplant. Weitere geplante Einnahmen sind die Veräußerung von Grundstücken und Zuweisungen aus Fördertöpfen.

Der Haushaltsplan 2019 im Überblick:

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Der Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2019 wurde einstimmig verabschiedet.

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