Sitzungsberichte von Juni 2016


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat beim Neubau eines Lager- und Geräteschuppens im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bihlafinger Weg“ die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt.

2. Zuleitungssammler Weihungstal, Wasserrechtsgesuch - Neubeantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Beauftragung der Ingenieurleistung
Zum Betrieb der Regengenüberlaufbecken (RÜB) wird eine s.g. wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Somit ist es der Gemeinde erlaubt, dass bei Regenereignissen stark verdünntes Abwasser aus den Mischwasserkanälen ins öffentliche Gewässer eingeleitet wird. Diese Genehmigung wird vom Landratsamt befristet ausgestellt.

Die Gemeinden Illerkirchberg (nur OT Buch und Mussingen), Illerrieden (nur OT Dorndorf), Staig und Schnürpflingen sind übereingekommen einen gemeinsamen Antrag zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis zu stellen.

Es besteht derzeit schon eine gemeinsame Erlaubnis - die auch das RÜ I in Ammerstetten einschließt, die bis zum 31.12.2018 befristetet ist. Die Genehmigung für die RÜBs in Schnürpflingen und Beuren ist dagegen bereits am 31.12.2013 ausgelaufen, wurde aber vom Landratsamt im Sinne einer Harmonisierung der Laufzeiten und um eine gemeinsame Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zu ermöglich, bis zum 31.12.2018 verlängert.

Nachdem inzwischen neue verschärfte rechtliche Vorgaben für eine Neuerteilung bestehen und somit aufwändige und zeitintensive Berechnungen von Seiten der Genehmigungsbehörde gefordert werden, wurde vom LRA eine rechtzeitige Antragsstellung empfohlen. Die Gesamtmaßnahme wurde von der Gemeinde Staig beschränkt ausgeschrieben.

Der günstigste Bieter war das Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Zweigniederlassung Neu-Ulm mit einem Gesamthonorar inklusive aller Eventualpositionen i.H. von 38.391,51 €. Von dieser Summe entfallen auf die Gemeinde Schnürpflingen gut 25%.

Der Gemeinderat erteilte dem Ingenieurbüro einstimmig den Auftrag.

3. Einführung neuer Modelle bei der Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2016/2017
Seit nunmehr deutlich über 10 Jahren wird in Schnürpflingen eine Kernzeitbetreuung angeboten. Dies bedeutet, dass die Schulkinder der Grundschule Schnürpflingen eine Betreuungsmöglichkeit von 7:00 Uhr bis zum Schulbeginn und nach dem Ende der Schule bis 13:00 Uhr haben. Seit dem letzten Schuljahr wird auch eine Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag bis 15:00 Uhr mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Für das neue Schuljahr wurden den Grundschulklassen nun mehr Schulstunden zugewiesen. Aus diesem Grund wird nun für die Kinder ab der 2. Klasse in der Grundschule Schnürpflingen ein Nachmittagsunterricht angeboten. Dieser erfolgt bei der Klasse 2 immer dienstags, bei den Klassen 3 und 4 immer donnerstags.

Von Seiten der Schule wurde die Gemeinde gebeten, ein speziell auf diesen Nachmittagsunterricht zugeschnittenes Kernzeitbetreuungsmodell anzubieten. Des Weiteren wurden wir aus der Elternschaft angefragt, das Vormittagsmodell, welches bisher nur im Block angeboten wurde, so aufzuspalten, dass auch vormittags ein einzelner Tag gebucht werden kann. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, diesen Wünschen nachzukommen und so wurde das Angebot nun entsprechend erweitert.

4. Sonnenschirme für den Kindergarten
Der Gemeinderat hat beschlossen 2 quadratische Sonnenschirme zur Beschattung des Außenbereichs des Kindergartens mit einer Seitenlänge von 5 auf 5 Metern zu beschaffen. Die Gesamtkosten für die 2 Schirme inklusive Ankerhülsen zum Einbetonieren lagen bei 5.900,00 Euro. Die Sonnenschirme sind in der Zwischenzeit vom gemeindlichen Bauhof aufgestellt worden.

5. Teilnahme an der Bündelausschreibung des Gemeindetags
Der bisherige Stromversorger der gemeindlichen Anlagen und Liegenschaften die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat angekündigt sich aus dem Großkundengeschäft, zu dem auch die Kommunen gehören, zurückzuziehen. D.h., dass der Stromliefervertrag mit der Gemeinde, der am 31.12.2016 ausläuft wohl nicht verlängert worden wäre. Aus diesem Grund hat der Gemeindetag für die betroffenen Gemeinden eine spezielle Bündelausschreibung angeboten. Der Gemeinderat stimmte der Teilnahme an der Bündelausschreibung einstimmig zu.

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