Sitzungsberichte von Juli - September 2017


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der folgenden Baugesuche erteilt:

Im Kenntnisgabeverfahren wurden folgende Baugesuche eingereicht:

Diese wurden somit vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

2. Beschluss über die Beschaffung von Defibrillatoren
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ganz herzlich den Bereitschaftsdienstleiter des DRK Dorndorf, Herrn Stefan Gehrt und den DRK Ersthelfer aus Schnürpflingen, Herrn Peter Frank begrüßen.

Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass sich der Gemeinderat schon im Juni 2016 mit dem Thema befasst hat. Herr Gehrt vom DRK Dorndorf informierte damals, dass es in einigen Gemeinden im Einzugsgebiet des DRK konkretere Pläne zur Beschaffung von Defibrillatoren gibt. Diese sollen an verschiedenen öffentlichen Plätzen (z.B. Gemeindehalle,...) für den Notfall zur Verfügung gestellt werden.

Da es heutzutage eine Vielzahl von unterschiedlichen Geräten und Herstellern auf dem Markt gibt, hat das DRK vorgeschlagen einheitliche Geräte für alle Gemeinden zu beschaffen und zu installieren. Die Beschaffung könnte über das DRK erfolgen. Da ein neues Modell eines Defibrillators angekündigt war, hat sich der Gemeinderat damals entschieden, mit der Beschaffung zu warten, bis das neue Modell auf den Markt gebracht wird.

Die Gemeinde bekam vom DRK die Info, dass das Modell nun erwerbbar wäre und das DRK die Defibrillatoren beschaffen könnte. Zunächst wurde angedacht nur für Schnürpflingen einen Defibrillator zu beschaffen und diesen im Außenbereich der Weihungstalhalle für jedermann zugänglich zu installieren. Vom DRK kam die Anregung, auch für die Ortschaften Ammerstetten und Beuren je einen Defibrillator zu beschaffen. Die Kosten pro Defibrillator belaufen sich auf ca. 1.000,00 Euro, hinzu kommt ein Wandschrank, der für den Außenbereich etwas über 1.000,00 Euro kostet und ein Hinweisschild. Die Batterie und die Elektroden müssen alle 4 Jahre bzw. nach Gebrauch getauscht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 130,00 Euro.

Der Gemeinderat einigte sich einstimmig darauf, 3 Defibrillatoren für die Gemeinde Schnürpflingen zu beschaffen. Diese sollen an den Buswartehäuschen in Ammerstetten und Beuren sowie in der Donau-Iller-Bank in Schnürpflingen installiert werden.

3. Schulerweiterung der Verbandsgemeinschaftsschule Staig
- Information zu den Planungsvarianten und Beschluss über die weitere Vorgehensweise -
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll Architekt Dieter Völk vom Architekturbüro Graf und Völk aus Langenau begrüßen. Herr Völk wurde vom GVV beauftragt, verschiedene Planungsvarianten der notwendigen Schulerweiterung der Verbandsgemeinschaftsschule auszuarbeiten. Diese wurden bereits mehrfach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands vorgestellt und besprochen. Des Weiteren fand eine Infoveranstaltung für alle Gemeinderäte der Gemeinden im GVV in der Verbandsgemeinschaftsschule statt.

Der Vorsitzende erinnerte, dass seit geraumer Zeit bekannt ist, dass in Anbetracht der wachsenden Schülerzahlen sowie der nicht ausreichenden Klassenzimmer für die Klassen 9 und 10, eines fehlenden Musikraumes, Lernbüros wie auch eines naturwissenschaftlichen Raumes Erweiterungsbedarf an der Gemeinschaftsschule besteht.

In der Erörterung dieser Thematik in der jüngsten Verbandsversammlung wurde ein Handlungsbedarf allgemein anerkannt. Herr Architekt Dieter Völk und Frau Projektarchitektin Anke Graf-Deschler stellten der Verbandsversammlung die aktuellen Vorentwürfe einschl. Kostenschätzungen vor. Das Investitionsvolumen von über 4 Mio. € wurde dabei jedoch allgemein als (zu) hoch angesehen.

Auch muss bei einer solch hohen Bausumme ein Vergabeverfahren bezüglich der Architektenleistungen stattfinden.

Architekt Völk nahm nochmals Stellung zu den Baukosten. Dabei gab er zu bedenken, dass die Gegenüberstellung der nackten Zahlen wenig aussagt. Man sollte auch berücksichtigen, welche Leistungen und am Ende vor allem auch welche Qualität hinter diesen Zahlen steckt. Sein Büro legt Wert auf nachhaltiges Bauen. Er setzt beispielsweise auf große Dachvorsprünge, um die Fassade zu schützen, was seltener Sanierungsarbeiten nach sich zieht. Die größere Dachfläche schlägt sich aber im Preis nieder. Völk taxiert die Mehrkosten bei den Dacharbeiten auf bis zu 25 Prozent. Als weiteres Beispiel nennt der Planer die Glasfassade vom Boden bis zur Traufe, die im Winter mit der Aufnahme von Sonnenlicht zu einer guten Wärmebilanz führt. Die erwähnten Dachvorsprünge dienen im Sommer auch als Wärmeschutz und tragen dazu bei, dass das Gebäude nicht übermäßig aufgeheizt wird.
Letzteres konnte auch von Seiten der Gemeinde bestätigt werden, da in der Zwischenzeit Erfahrungswerte vom Kindergarten, der in gleichem Stil erbaut wurde, vorliegen.

Zu weiteren Bausteinen im Konzept des Architekturbüros zählen Kalzip-Aluminiumdächer und starke Dämmungen. Viel Glas und damit viel natürliches Licht habe zudem den Effekt, dass die Nutzer sich wohl fühlten. Hierauf legt das Architekturbüro besonderen Wert. Schließlich baue man für den späteren Nutzer, sprich für die Lehrer und vor allem für die Schüler, die an einem angenehmen Lernort unterrichtet werden wollen.

In der kurzen Diskussion im Gemeinderat wurde nochmals hervorgehoben, dass die Gemeinde mit den bisher mit dem Architekturbüro Graf und Völk realisierten Bauten sehr zufrieden ist. Trotzdem muss auf Grund der Höhe des Architektenhonorars bei der veranschlagten Höhe der Baukosten ein Teilnahmewettbewerb, sprich ein Vergabeverfahren, zwingend durchgeführt werden.

4. Beschluss über die Erhöhung der Kindergartenbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass sich die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2017/2018 und 2018/2019 verständigt haben.

Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben. Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen, insbesondere bei der Eingruppierung mit sich gebracht. Seither war eine Erhöhung von 3 % ausreichend, um die normalen Tarifsteigerungen aufzufangen. Dies reicht somit in diesem Jahr nicht mehr aus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Erhöhung über die sonst übliche Steigerung hinaus. Bereits angekündigt war eine mögliche Steigerungsrate der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Höhe von 6 bis 8 % infolge des Tarifabschlusses im SuE aus dem Jahr 2015.

Nach ersten Hochrechnungen der Betriebsausgaben in den betroffenen Jahren melden Träger zum Teil Kostensteigerungen von 6 bis 12 %, je nach Personalkonstellation, zurück. Um die Mehrkosten abzumildern und die zusätzlich ohnehin üblichen Tarifsteigerungen von 3 % einzubeziehen, haben sich die 4 Kirchen und die Kommunalen Landesverbände auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 8 % im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt. Die übliche Steigerungsrate von 3 % kann dann im Kindergartenjahr 2018/2019 wieder gewohnt fortgeführt werden. Die Empfehlungen erfolgen als Beitragssätze und beinhalten für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Erhöhung um 8 % gegenüber den für 2016/2017 zunächst vorgeschlagenen Beitragssätzen. Damit wird die in Schnürpflingen vorgezogene Anpassung in Form einer Zwischenstufe der Erhöhung in 2016/2017 nun wieder auf einheitliche Empfehlungssätze zusammengeführt.

Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren (Sozialstaffelung) in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Die gemeinsamen Festlegungen enthalten auch eine Fortschreibung der Beiträge für die Krippen; diese orientieren sich ebenfalls grundsätzlich an einem Deckungsgrad von 20 % der voraussichtlichen Betriebsausgaben bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden (VÖ6).

Diese Empfehlungen sind nicht bindend. Allerdings werden sie von den meisten Gemeinden und Kirchengemeinden übernommen.

Es werden Empfehlungen für den Ü3-Bereich für die Betreuung in Regelgruppen ausgesprochen. Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) kann gemäß der Empfehlungen für die festgelegten/empfohlenen Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 %, bei Halbtagsgruppen eine Reduzierung von bis zu 25 % gerechtfertigt sein.
Für den U3-Bereich wird bei den Empfehlungen von einer Betreuungszeit von 6 Stunden/Tag ausgegangen.

Für sonstige Angebotsformen, insbesondere für die Ganztagesbetreuung erfolgt derzeit weiterhin (noch) keine Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

Derzeit können die Eltern in Schnürpflingen im Ü3-Bereich zwischen 5 Modellen auswählen. Zusätzlich wird eine „flexible Mittagspause“ und eine „flexible Langzeitbetreuung“ angeboten.
Somit können Kinder aus der Regelgruppe/VÖ-Gruppe zusätzlich eine flexible Betreuung in der Mittagspause bzw. Kinder aus den Vormittagsgruppen eine Nachmittagsbetreuung zubuchen. Die Beiträge hierfür mussten leicht erhöht werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das flexible Modell in Summe günstiger wäre, als das Ganztagesmodell und dieses dann uninteressant ist.
Im Kinderkrippenbereich können die Eltern zwischen 6 Modellen auswählen. Aus pädagogischen Gründen wird das den Empfehlungen der Landesverbände zu Grunde liegende Modell VÖ-6-Stunden nicht mehr angeboten.

Um eine rechnerische Größe zu schaffen, hat der Gemeinderat schon vor einigen Jahren beschlossen, sich bei allen Modellen an den Richtwerten der Verbände zu orientieren und für die Betreuungsformen folgende Zu- bzw. Abschläge anzuwenden:

Seit einiger Zeit dürfen gemäß der aktuellen Betriebserlaubnis des Kindergartens auch Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten im Ü3-Kindergarten aufgenommen werden. Da die Kinderkrippe derzeit voll belegt ist, könnte es aus betrieblichen Gründen erforderlich sein, Kleinkinder dieses Alters von der Kinderkrippe in den Ü3-Bereich zu verlegen, um weitere Kapazitäten in der Kinderkrippe zu schaffen. Da die Verlegung aus betrieblichen Gründen von Seiten der Gemeinde veranlasst würde, wurde beschlossen in diesem Fall einen Rabatt auf den U3-Beitrag zu gewähren. Im Hinblick darauf, dass das U3-Kind zwar 2 genehmigte Belegungsplätze in Anspruch nimmt, aber der finanzielle Aufwand der Gemeinde für diese Art der Betreuung deutlich geringer ist, wurde ein Rabatt i.H. von 35 % auf das Betreuungsentgelt der Krippe für gerechtfertigt empfunden.

Folgende Beiträge wurden vom Gemeinderat einstimmig festgelegt:

Regelbetreuung

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.17
Mo. - Do. 1 121,00 €
7:45 - 12:15 2 92,00 €
14:00 - 16:00 3 61,00 €
Fr.: 7:45 - 12:15 4 20,00 €

Verlängerte Öffnungszeit

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.17
Mo. - Fr. 1 133,00 €
7:00- 13:00 2 101,00 €
  3 67,00 €
  4 22,00 €

Verlängerte Öffnungszeit-Plus

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.17
Mo. - Fr. 1 153,00 €
7:00- 14:00 2 116,00 €
  3 77,00 €
  4 25,00 €

Flexible Mittagspause

Kinder aus der Regelgruppe/VÖ-Gruppe können zusätzlich auch eine flexible Betreuung in der Mittagspause zubuchen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Hierfür ist pro angefangene Stunde ein Beitrag von 2,50 € (Barzahlung im Kiga) zu entrichten.

Flexible Langzeitbetreuung

Kinder aus der Vormittagsgruppe (mit verlängerten bzw. durchgehenden Öffnungszeiten 7.00 - 13.00 Uhr bzw. bis 14.00 Uhr) können zusätzlich auch die Nachmittagsbetreuung ab 14.00 Uhr besuchen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Hierfür ist pro Nachmittag wie bisher ein Beitrag von 5,00 € (Barzahlung im Kiga) zu entrichten.

Ganztagesbetreuung

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 2 Wochentagen (restliche VÖ-Plus) an 4 Wochentagen
Mo. - Do. 1 180,00 € 206,00 €
7:00 - 16:00 2 136,00 € 157,00 €
Fr. 7:00 - 14:00 3 90,00 € 104,00 €
  4 30,00 € 34,00 €

Kinderkrippe-Basic (Kinder von 1 - 3 Jahren)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 1 - 2 Wochentagen an 3 Wochentagen an 4 - 5 Wochentagen
Mo. - Fr. 1 181,00 € 241,00 € 302,00 €
7:00- 12:15 2 134,00 € 179,00 € 224,00 €
  3 91,00 € 122,00 € 152,00 €
  4 37,00 € 48,00 € 60,00 €

Kinderkrippe-Plus (Kinder von 1 - 3 Jahren)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 1 - 2 Wochentagen an 3 Wochentagen an 4 - 5 Wochentagen
Mo. - Fr. 1 234,00 € 312,00 € 391,00 €
7:00- 14:00 2 174,00 € 232,00 € 290,00 €
  3 118,00 € 157,00 € 197,00 €
  4 47,00 € 63,00 € 78,00 €


5. Verschiebung der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR)
Die Einführung des NKHR in Schnürpflingen bzw. im gesamten GVV-Gebiet muss auf den 1.1.2020 verschoben werden. Geplant war, das neue Haushaltsrecht schon zum 1.1.2018 einzuführen. Grund für die Verschiebung sind personelle Engpässe beim GVV.

6. Abbau Vorfahrt-Achten-Schild an der Einmündung Silcherstraße/Lindenstraße
Vom LRA erhielt die Gemeinde nun die verkehrsrechtliche Anordnung, das Schild abbauen zu dürfen, so dass dann an der Kreuzung die Rechts-vor-links-Regelung gilt.
Als Hinweis hierfür ist für die Dauer von 6 Monaten das Zeichen 101 StVO mit dem Zusatz „geänderte“ Vorfahrt anzubringen.

7. Kurze Information zu 2 geplanten Maßnahmen am Badesee
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass am 3. August ein gemeinsamer Vororttermin mit dem Wasserwirtschaftsamt, dem Naturschutz, dem NVV und der Gemeinde stattgefunden hat, bei dem man das weitere Vorgehen bezüglich des Ausbaggerns des Sedimentationsbeckens und der Biberschutzmaßnahme im Vorbecken bzw. Biotop besprochen hat. Schon in Vorfeld hat der Vorsitzende einen entsprechenden offiziellen Antrag beim Landratsamt gestellt.

Das Ausbaggern des Sedimentationsbeckens ist notwendig, da sich dieses über die Jahre mit Material gefüllt hat und somit seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Vor dem Ausbaggern muss das Material beprobt werden. Danach kann entschieden werden, ob der Humus auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden kann oder entsorgt werden muss. Zur Probeentnahme wurde Herr Liegl bereits beauftragt. Die Baggerarbeiten hätten eigentlich schon im Oktober ausgeführt werden sollen, wurden jedoch noch nicht realisiert.

Erst im nächsten Jahr kann dann im Herbst mit der Sanierung des Biotops, welches künftig das neue Biberrevier geben soll, begonnen werden. Um die Badequalität zu erhalten und das Algenwachstum einzudämmen, muss der EU-zertifizierte Badesee zwingend gewintert werden. Somit steht dem Biber dieser Lebensraum im Winter nicht zur Verfügung. Während der Bauphase kann der Biber dann in den Badesee umziehen.

Derzeit hat der Biber seinen Lebensraum in das zu sanierende Biotop verlegt. Um allerdings langfristig das Bibervorkommen im Biotop zu gewährleisten, muss dieses im Dammbereich gegen künftige Biberröhren und Höhlen abgesichert werden.

Die Maßnahme kann aus Mitteln der Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst werden. Der NVV wird diesbezüglich einen Antrag beim Landratsamt stellen. Die Maßnahme soll dann im Jahr 2018 gemeinsam mit dem NVV realisiert werden.

8. Auftrag zur Sanierung von Kanalschächten
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit größeren Vorhaben der Gemeinde Hüttisheim vom IB Wassermüller ausgeschrieben. Insgesamt werden 10 Schächte in Schnürpflingen und Beuren saniert. Der günstigste Bieter war die Fa. Geiger und Schüle aus Ulm zum Angebotspreis von 8.475,25 Euro. Diesen Preis empfindet der Vorsitzende als sehr günstig. Der Auftrag musste bereits durch eine Eilentscheidung des Vorsitzenden erteilt werden. Diese wurde vom Gemeinderat bestätigt.

zurück

© Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 • info@schnuerpflingen.de