Sitzungsberichte von Nov - Dez. 2016


1. Baugesuche
Die Baugesuche „Nutzungsänderung des Ausbaus eines Kellerraums zum Friseursalon“ in der Turmstraße und der „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ ebenfalls in der Turmstraße wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Sie entsprechen somit voll den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplans und wurden dem Gemeinderat nur zur Kenntnis gegeben.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einem Baugesuch bezüglich der Umnutzung eines Zuchtsauen- und Ferkelstalls zum Pferdestall in Beuren, welches im Genehmigungsverfahren eingereicht wurde, erteilt.

2. Informationen zum neuen Busfahrplan ab dem 1.1.2017
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass zum 1.1.2017 teilweise gravierende Änderungen des Busfahrplans umgesetzt wurden. Grund hierfür ist, dass das Linienbündel, welches auch unsere Gemeinde einschließt, neu ausgeschrieben und vergeben wurde. Die Vergabestelle ist das Regierungspräsidium Tübingen. Die Gemeinde wurde im Verfahren zwar gehört, hatte aber letztendlich keine Entscheidungskompetenz.

Für das Linienbündel sind insgesamt 3 eigenwirtschaftliche Anträge eingegangen. Eigenwirtschaftlich heißt, dass die Betreiber zum Fahrplanbetrieb keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Der Mindeststandard, den die Angebote aufweisen müssen, wurde im Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises festgeschrieben. Bei Eingang mehrerer konkurrierender eigenwirtschaftlicher Anträge soll der Antrag genehmigt werden, der die definierten Standards am meisten überschreitet und somit den Nahverkehrsplan bestmöglich erfüllt.

Dies führt nun leider allerdings dazu, dass speziell für unsere Gemeinde teilweise zu Nachteilen und Einschränkungen im Busverkehr kommt. Es bestehen derzeit nun nur noch 2 Busverbindungen, die direkt zum ZOB nach Ulm fahren (vorher waren es 20! direkte Busverbindungen). Bei allen anderen Busverbindungen müssen die Fahrgäste in Wiblingen umsteigen. Teilweise wird der Anschlussbus nur „in der Regel“ abgewartet. Auch die Haltestelle Donautal wird nicht mehr direkt angefahren. Auch besteht nun keine Busverbindung zur 3. Unterrichtsstunde der Wiblinger Schulen mehr.

Der Vollständigkeit halber erwähnte Michael Knoll, dass auch die ein oder andere neue Busverbindung hinzugekommen ist und speziell Beuren etwas besser angebunden ist wie bisher.

Des Weiteren sei erwähnt, dass in der Zwischenzeit mehrere konstruktive Gespräche mit dem Landratsamt und dem neuen Betreiber, dem Laupheimer Stadtverkehr, der sich aus einem Konsortium der Firmen Bottenschein und Reinalter zusammensetzt, stattgefunden haben. Ein neuer modifizierter Fahrplan wird nun vermutlich zum 6.3.2017 also bereits nach den Faschingsferien umgesetzt. Einzelheiten waren allerdings zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht bekannt.

Auch 2 Zuhörer meldeten sich zu Wort und beschwerten sich ebenfalls über die deutlich schlechteren Busverbindungen. Bürgermeister Michael Knoll wurde vom Gremium beauftragt weitere Gespräche mit dem Ziel einer Verbesserung der Busanbindung der Gemeinde mit dem Landratsamt und dem neuen Betreiber zu führen.

3. Überlegungen zur Verbesserung der Badequalität des Badesees
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass die Qualität des Wassers in dem im Jahr 1981 angelegten und EU-zertifizierten Badesees stets in Ordnung war und ist. Dies zeigen die im Sommer vom Gesundheitsamt monatlichen durchgeführten mikrobiologischen Untersuchungen. Trotzdem trüben die vorhandenen Algen den Wasserspaß. Um dem Algenwachstum Einhalt zu gebieten, muss der See jährlich ausgelassen (gewintert) werden. Da der Badesee letztes Jahr durch den Biber besiedelt wurde, musste die Gemeinde hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese wurde von Seiten des Regierungspräsidiums erteilt, da der Biber auf das Biotop im Zuflussbereich des Sees ausweichen konnte. Der Damm, der zwischen dem Zulauf zum Badesee und dem Biotop liegt, muss nun allerdings von Seiten der Gemeinde dieses Jahr stabilisiert werden. Dies musste dem RP bzw. LRA so zugesichert werden.

Erklärtes Ziel von Gemeinderat und Verwaltung ist es, das dem See vorgelagerte Becken, welches dem Absetzen des Schlamms dient, auszubaggern. Hierzu werden zeitnah Gespräche mit dem Landratsamt, dem Biberbeauftragten, dem Natur- und Vogelschutzverein und nicht zuletzt auch mit einem Unternehmer geführt werden.

4. Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde - Vorstellung der interkommunalen Integrationsbeauftragten Frau Svenja Niedermeier und Bericht über die derzeitige Betreuung und die Unterbringung von Flüchtlingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ganz herzlich Frau Svenja Niedermeier, die interkommunale Flüchtlingsbeauftrage, begrüßen. Frau Niedermeier wurde über den GVV eingestellt und ist in den Gemeinden Hüttisheim, Staig und Schnürpflingen als interkommunale Integrationsbeauftragte tätig.

Frau Niedermeier erläuterte dem Gremium, dass sich derzeit 21 Flüchtlinge in der vorgezogenen Anschlussunterbringung in Schnürpflingen befinden. Die 21 Personen verteilen sich auf 3 Liegenschaften. Insgesamt sind Personen aus 5 Nationen (Afghanistan, China, Irak, Nigeria und Togo) untergebracht. Fast alle Personen sind entweder in schulischer Fortbildung oder haben bereits eine Arbeitsstelle.

Die nigerianische Familie, die derzeit im Gebäude „Hauptstraße 57“ untergebracht ist, wird ab dem 1.2.2017 in ein Gebäude in der Nähe des Rathauses wechseln.

Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass vor allem durch die Einstellung von Martina Völk, die das Flüchtlingsmanagement auf Gemeindeebene übernommen hat, deutlich mehr Struktur in die Betreuung der Flüchtlinge gekommen ist. Er dankte dem Helferkreis für die wertvolle Unterstützung bei der nicht immer einfachen Aufgabe der Betreuung und Integration der Flüchtlinge.
Derzeit ist mit keinen weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen zu rechnen.

5. Jahresrechnung 2015 - Erläuterung und Feststellung der Jahresrechnung und Kostenausgleich nach § 14 KAG -
Der Jahresabschluss der Gemeinde Schnürpflingen im Überblick:

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Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll ganz herzlich Herrn Andreas Maaß, unseren Kämmerer vom Gemeindeverwaltungsverband begrüßen. Dieser erläuterte gemeinsam mit dem Bürgermeister den Rechenschaftsbericht. Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

In diesem sind die wichtigsten Ereignisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen zu erläutern, sowie ein Überblick über die Haushaltswirtschaft zu geben.

Der dem Gemeinderat vorliegende Rechenschaftsbericht soll dazu dienen, die Jahresrechnung für das Jahr 2015 verständlich zu machen. Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 bildet die am 04.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 21.08.2015 bestätigt.

Bürgermeister Michael Knoll erinnerte daran, dass das Jahr 2015 durch folgende Vorhaben geprägt war:

Das Volumen des Verwaltungshaushalts hat sich gegenüber dem Planansatz von 2.670.760,00 € um 116.791,73 € auf 2.787.551,76 € erhöht. (+4,3 % ). Dies lag vor allem daran, dass das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2015 um 64.160,56 € über dem Planansatz von 175.000 € lag und somit eine Rekordsumme i.H. von 239.160,56 Euro erreicht hat. Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes (+22.729,61 €), sowie den Gewerbesteuereinnahmen aus dem interkommunalen Gewerbegebiet Gassenäcker (+10.798,21) wurden ebenfalls Mehreinnahmen erzielt, die das Haushaltsvolumen entsprechend erhöhen und ebenfalls zu einer höheren Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt beitragen.

Diese Zuführung, die oft als Kennzahl für die Leistungsfähigkeit des gemeindliches Haushalts herangezogen wird, übersteigt erneut die 400.000,00 Euro-Grenze und liegt mit 401.226,76 Euro um gut 100.000,00 Euro über dem Planansatz. Dies ist erneut ein hervorragendes Ergebnis, welches zeigt, dass sich die Finanzsituation der Gemeinde nach wie vor entspannt.

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Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich gegenüber dem Planansatz von 601.700,00 € um 65.022,29 € auf 666.722,00 € (10,8%) erhöht. Dieses höhere Volumen resultiert natürlich vor allem aus der höheren Zuführung des Verwaltungshaushalts. Auch sind höhere Einnahmen aus Grundstücksverkäufen im Baugebiet Bihlafinger Weg (+ 62.272 €) zu verzeichnen. Da auf der anderen Seite aber auch mehr in die Sanierung von Straßen investiert wurde (+ 23.345,00 Euro) bleibt als Ergebnis eine etwas geringere als geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 77.842,55 € (- 4.757 €) stehen.
Nach dieser Entnahme verbleiben in der Rücklage freie Finanzmittel in Höhe von 409.730,99 Euro. Der Mindestbetrag beträgt für das abgelaufene Haushaltsjahr 48.936,00 Euro.

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Auf die Aufnahme eines Kredits konnte verzichtet werden, so dass der Schuldenstand auf 359.364,00 Euro (bei Rücklagen i.H. von 409.730,99 Euro) gesenkt werden konnte. Die Pro-Kopf-Verschuldung konnte folglich ebenfalls reduziert werden und beträgt zum 31.12.2015 267,58 Euro/EW und liegt weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden von 646,87 Euro /EW.

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Kämmerer Maaß erklärte, dass bei den kostenrechnenden Einrichtungen nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.

Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Jahresabschluss für das Jahr 2015, wie auch dem Kostenausgleich einstimmig zu.

6. Neuordnung der Umsatzbesteuerung - Optionserklärung zum neuen Recht nach § 2b UStG -
Kämmerer Maaß erläuterte, dass auf der Grundlage des neu eingefügten § 2b UStG die Kommunen künftig grundsätzlich als Unternehmen i. S. d. Umsatzsteuerrechtes gelten und somit theoretisch umsatzsteuerpflichtig sind.

Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die ihnenim Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und diezu keinen größeren Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Begrifflichkeit des BgA`s nach dem Körperschaftssteuerrecht spielt dabei keine Rolle mehr. Insbesondere die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen bereitet derzeit Schwierigkeiten, weil die Rechtslage zum Teil noch unklar ist. Strittig ist teilweise auch die Auslegung, welche Aufgabenerfüllungen den Gemeinden nach den sogenannten hoheitlichen Aufgaben zugeordnet werden können und welche rein privatrechtlicher Natur sind.

Sofern die Kommunen von der Optionsmöglichkeit zur übergangsweisen Anwendung des bisherigen Rechts bis max. zum 31.12.2020 keinen Gebrauch machen, tritt die Neuregelung zum 01.07.2017 automatisch in Kraft. Ansonsten gilt die alte Regelung, bis zu einer weiteren Erklärung der Gemeinde weiter. Allerdings gilt dann ab dem 01.01.2021 so oder so unwiderruflich das neue Recht.

Wie sicherlich 99,9 % aller Gemeinden hat auch die Gemeinde Schnürpflingen beschlossen, vom Optionsrecht Gebrauch zu machen. Es sollen nun Untersuchungen angestellt werden, welche Option für die Gemeinde insgesamt vorteilhafter ist.

7. Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung
Die Gemeinde hat an der Bündelausschreibung des Gemeindetags bezüglich der Lieferung von Strom für die gemeindlichen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung teilgenommen. Den Zuschlag hat nun der günstigste Bieter, die Technischen Werke Schussental GmbH & Co. KG erhalten. Insgesamt können durch die Ausschreibung die Gesamtenergiekosten der Gemeinde leicht um ca. 5 % gesenkt werden.

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