Sitzungsberichte von Juni - Juli 2018


1. Beratungen über die Beantragung der Ausweisung von Zone-30-Bereichen vor dem Kindergarten und dem Spielplatz in Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass sich derzeit vermehrt Bürger beschweren, dass Autos im Ortsgebiet deutlich zu schnell fahren und oftmals nicht die Hauptverkehrswege nutzen sondern durch Baugebiete abkürzen.

Insbesondere am Kinderspielplatz und am Kindergarten ist es ihm sehr wichtig, einen Zone-30-Bereich zu schaffen. Seit einer StVO-Änderung im Dezember 2016 wird nun den Kommunen die erleichterte Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern erlaubt. Immer öfter ist zu beobachten, dass auf den Hauptverkehrswegen auch umliegende Kommunen hiervon rege Gebrauch machen. Da sich der Kindergarten in Schnürpflingen an einer Erschließungsstraße befindet, wäre die Ausweisung einer 30er-Zone am Kindergarten schon vor der StVO-Änderung erlaubt gewesen. Den Eltern der Kindergartenkinder kann nun aber nur noch schwerlich vermittelt werden, warum eben nur in Schnürpflingen kein Zone-30-Bereich vor diesen Einrichtungen ausgewiesen wird.

Obwohl vor dem Kindergarten Einbuchtungen vorhanden sind, die ein schnelleres Fahren gar nicht möglich machen und vor dem Spielplatz Autos parken, die die Straße verengen, so dass dies prinzipiell auch für den Bereich entlang des Spielplatzes gilt, stimmte der Gemeinderat einstimmig für eine Beantragung von Zone-30-Bereichen an diesen Stellen.

2. Beratungen über die mögliche Einführung eines Bürgertaxis in Schnürpflingen
Schon in einer Klausurtagung des Gemeinderats wurde das Thema „Bürgertaxi“ bzw. „Seniorenmobil“ dem Gemeinderat vorgestellt. Bürgermeister Michael Knoll ist der Meinung, dass ähnlich wie in der Nachbargemeinde Staig auch in Schnürpflingen unter der Maxime „Hilfe zur Selbsthilfe“ sich ein ehrenamtliches Fahrer-Team zum Ziel setzen könnte, die Mobilität unserer älteren Bürger zu verbessern bzw. zu erhöhen und Fahrgelegenheiten mit dem eigenen PKW für Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt und zur sozialen Teilhabe anzubieten.

Derzeit wird dies in Schnürpflingen schon bei der Flüchtlingshilfe praktiziert. So könnte das Angebot nun auch auf weitere hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger ausgedehnt werden. Nach Überlegungen der Verwaltung müssten sich hierfür ca. 10 Fahrerinnen und Fahrer aus Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren bereit erklären der eingeschränkten Mobilität älterer Menschen entgegenzuwirken und die Lücken des öffentlichen Verkehrsnetzes zu schließen.

Die Fahrer würden dann für bestimmte Tage eingeteilt und würden von der Gemeinde ein Handy erhalten, auf dem Sie angerufen werden können. So könnten sie dann relativ unkompliziert Termine mit den Fahrgästen ausmachen.

Der Vorsitzende berichtet, dass die Idee des Seniorenmobils auch schon in einer Helferkreissitzung thematisiert wurde. Der Helferkreis war nicht abgeneigt, sich auch beim Seniorenmobil zu beteiligen. Allerdings wird es für wünschenswert angesehen, den Bedarf über das Mitteilungsblatt abzufragen. Dem schließt sich auch der Gemeinderat an.

Die Gemeinde wird eine entsprechende Bedarfserhebung machen und diese dann im Gemeinderat zu gegebener Zeit vorstellen.

3. Vergabe von Bauarbeiten für den Kindergartenanbau in Schnürpflingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte ganz herzlich Architekt Christoph Wieland vom Architekturbüro Graf und Völk begrüßt werden. Herr Wieland erläuterte kurz den Stand des Bauvorhabens „Anbau an den Kindergarten“. Heute sollen nun weitere Bauarbeiten vergeben werden.

Trotz der guten Auftragslage sind bei den beschränkt ausgeschriebenen Gewerken jeweils zwischen 2 und 6 Angebote eingegangen. Insgesamt kann man mit dem Ausschreibungsergebnis noch zufrieden sein. Dieses liegt in der Summe nur geringfügig über der Kostenberechnung. Nach Meinung des Vorsitzenden liegt dies auch am guten Ruf des Architekturbüros, so dass trotz der derzeitigen Hochkonjunktur Angebote zu vernünftigen Preisen eingegangen sind.

Die Gewerke wurden jeweils an den günstigstes Bieter einstimmig wie folgt vergeben:


4. Künftige Organisation der Abfallwirtschaft im Alb-Donau-Kreis - Votum der Gemeinde Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll erkäuterte, dass nach § 6 des Landesabfallgesetzes für Baden-Württemberg (LAbfG) die Stadt- und Landkreise öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) sind, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Landkreise können nach § 6 Abs. 2 LAbfG den Gemeinden auf deren Antrag

als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch Vereinbarung ganz oder teilweise übertragen.

Im Alb-Donau-Kreis sind die Gemeinden seit 1972 (erstmalige Regelung des Abfallrechts durch das Abfallbeseitigungsgesetz) für die Müllabfuhr zuständig. Zuletzt wurde den Gemeinden im Jahr 2010 das Einsammeln der Abfälle nach § 6 Abs. 2 Ziffer 1 LAbfG als eigene Aufgabe und das Befördern der Abfälle zur verwaltungsmäßigen und technischen Erledigung im Wege der Vereinbarung für einen Zeitraum von 10 Jahren (2012 bis 2022) übertragen. Die Vereinbarungen laufen am 28.02.2022 aus.

Neben dem Alb-Donau-Kreis ist die Abfallwirtschaft nur noch im Landkreis Konstanz auf alle (25) Kreisgemeinden übertragen. Zuletzt haben der Landkreis Karlsruhe (2009) und der Landkreis Ravensburg (2016) die Müllabfuhr wieder von den Gemeinden übernommen.

Das Landesabfallgesetz steht vor der Novellierung. Im neuen Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) soll grundsätzlich nur noch eine Beauftragung der Gemeinden mit der verwaltungsmäßigen und technischen Erledigung möglich sein. Die Verantwortlichkeit der Landkreise für die Erfüllung der Aufgaben bleibt bestehen, d.h. die Landkreise sollen in jedem Fall öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bleiben, eine Vollübertragung auf die Gemeinden soll nicht mehr möglich sein.

Allerdings gelten bestehende Aufgabenübertragungen fort. Sollen die Gemeinden also auch nach Inkrafttreten des neuen Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sein, muss eine entsprechende Erklärung noch vor diesem Datum unterzeichnet werden. Nach Inkrafttreten ist eine komplette Delegation wohl nicht mehr möglich.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags hat sich bereits am 16.04.2018 mit der künftigen Organisation der Abfallwirtschaft beschäftigt und beschlossen, dazu das Votum der Städte und Gemeinden im ADK einzuholen. Bei der Bürgermeisterdienstversammlung vom 15.05.2018 wurde im Kreise der Bürgermeister das Thema ebenfalls ausgiebig behandelt und diskutiert.

Aus Sicht der Kreisverwaltung und auch der Gemeindeverwaltung kann eine effektive und wirtschaftlich arbeitende Abfallwirtschaft nur gewährleistet werden, wenn entweder weiterhin eine Übertragung auf alle 55 Kreisgemeinden erfolgt oder der Landkreis insgesamt für die Abfallwirtschaft zuständig ist. Eine Übertragung auf nur einzelne Gemeinden und Insellösungen sind aus Sicht des Landkreises weder sinnvoll und wirtschaftlich noch für den Bürger verständlich.

Verständlicherweise kann ein Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises erst nach erfolgtem Votum der Gemeinden und der anschließenden Grundsatzentscheidung des Kreistags aufgestellt werden. Denn ein Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises muss die Änderungen aus dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz und der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie (Umsetzung verbindlich ab 2023) enthalten.

Sofern dem Landkreis ab 2023 das Einsammeln und der Transport des Mülls übertragen wird, soll das neue Abfallwirtschaftskonzept in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erarbeitet und anschließend in den Kreisgremien beraten und beschlossen werden.

Auch wenn die bisherigen organisatorischen Regelungen weitergeführt werden, können die Städte und Gemeinden heute ebenfalls nicht genau sagen, wie das Einsammeln und der Transport des Mülls ab dem Jahr 2023 in ihrem Bereich erfolgen wird. Denn auch dort werden die rechtlichen Änderungen und damit verbundenen höheren Anforderungen umgesetzt werden müssen.

Die Gemeinden sind mit der Übertragung des Einsammelns der Abfälle nach § 6 Abs. 2 Landesabfallgesetz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) mit allen Rechten und Pflichten. Dies geht weit über die bloße Organisation der Restmüllabfuhr hinaus. Durch EU- und Bundesgesetzgebung wurden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in den letzten Jahrzehnten zusätzliche umfangreiche Verpflichtungen auferlegt. Diese Rechtsentwicklung müsste in einer aktualisierten Vereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinden umgesetzt werden. Der Vorsitzende sieht die kleine Verwaltung in Schnürpflingen nicht in der Lage alle jetzigen und zukünftigen Vorgaben rechtskonform umzusetzen. Er plädierte deshalb dafür, die Abfallwirtschaft an den Landkreis rückzuübertragen.

Besonders wichtig bei einer eventuell zukünftigen Zuständigkeit des Landkreises ist aber die Weiterführung von ortsnahen Wertstoffhöfen und Grüngutannahmeplätzen. Das Landratsamt möchte in diesem Bereich bei einem Wechsel der Zuständigkeit zum Landkreis ab dem Jahr 2023 auch hier zusammen mit den Kommunen ortsnahe und bürgerfreundliche Lösungen fortführen bzw. finden. Was die Vereinssammlungen betrifft hat sich das Landratsamt schon positioniert und deren Weiterführung zugesagt.

Die Gemeinderäte zeigen sich mit der bisherigen Lösung in Schnürpflingen sehr zufrieden. Sie ist bürgerfreundlich und am Bedarf in Schnürpflingen ausgerichtet. Es wird befürchtet, dass bei einer Rückübertragung der Wertstoffhof und der Grüngutannahmeplatz nicht weiterbetrieben werden und so auf die Bürgerinnen und Bürger weite Wege zur Entsorgung zukommen.

Aus diesem Grund spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, dass die Aufgabe der Abfallwirtschaft auch künftig von der Gemeinde selbst auf Basis einer aktualisierten Vereinbarung mit dem Landkreis wahrgenommen werden soll. Letztendlich liegt allerdings die Entscheidungskompetenz beim Kreistag.

5. Vorstellung des Konzepts swu2go - eCarsharing für Kommunen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnten von der SWU Herr Mühlberger und Herr Stumpf begrüßt werden, die anhand einer Präsentation das Konzept „swu2go“ erläuteten.

Das Angebot der SWU richtet sich direkt an Kommunen in der Region Ulm/Neu-Ulm. Teilnehmenden Städten und Gemeinden werden von der SWU gegen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 7.500,00 Euro eine Elektroladesäule für mindestens 6 Jahre und ein Elektroauto für mindestens 3 Jahre zur Verfügung gestellt. Dieses Fahrzeug kann dann von Bürgern aber auch von gemeindlichen Mitarbeitern im Rahmen eines Carsharing-Tarifs geliehen werden. Aufbau, Betrieb, Unterhalt und Abrechnung übernimmt dabei vollständig die SWU. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt im Rathaus.

Die Vorteile für die Kommunen sind vielfältig: Zuerst soll mit dem flexibel verfügbaren Kleinwagen eine eventuelle Lücke in der Mobilitätskette geschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung muss die Registrierung der Nutzer und deren Anmeldung mit der zur Verfügung gestellten Software vornehmen und einen Platz für die Ladesäule und zur Innenreinigung des Fahrzeugs stellen. Um alles andere wie Ladesäule, Unterhalt, Wartung und Reinigung des Fahrzeugs, sowie Abrechnungen kümmert sich die SWU. Die registrierten Nutzer wiederum buchen das Auto ganz einfach über PC oder Smartphone. Das batteriebetriebene Auto, von dem sich die Gemeinderäte vor Ort ein Bild machen konnten, hat eine Reichweite von ca. 400 Kilometern. Wer mehr fährt, kann über die mitgelieferte SWU-Karte kostenlos an allen SWU-Ladesäulen aufladen.
Ob für den raschen Einkauf oder für einen Wochenendtrip, die Kosten sind überschaubar. Stumpf rechnete vor: je gefahrener Kilometer zehn Cent plus 2,50 Euro je Stunde, maximaler Tagessatz allerdings 25 Euro. Auf diese Weise kostet die Einkaufsfahrt 5,75 Euro und die Wochenendreise 75 Euro bei 250 gefahrenen Kilometern. Hinzu kommt jedoch eine überschaubare Nutzergrundgebühr i.H. von monatlich höchstes 10,00 Euro. Für Partnerkarten gibt es Vergünstigungen. Das Auto ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung.

Der Gemeinderat war der Auffassung, dass über das Mitteilungsblatt Interessens-bekundungen abgefragt werden sollen. Insgesamt wurde das Angebot der SWU aber durchaus positiv aufgenommen.

zurück

© Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 • info@schnuerpflingen.de