Sitzungsberichte von Januar - Februar 2019


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat ein Baugesuch im Baugebiet „Im Herrenmahd“ zur Kenntnis genommen. Einem im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereichten Baugesuch in Beuren wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Unterer Weinstetter Weg“, Schnürpflingen gemäß § 2 BauGB - Aufstellungsbeschluss nach § 2 des BauGB i. V. m. § 13 b BauGB und Beschluss über die Aufstellung örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO i. V. m. § 2 BauGB
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll ganz herzlich Ingenieur Roland Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm begrüßen. Dieser erläuterte gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Situation bezüglich der zukünftigen baulichen Entwicklung in der Gemeinde Schnürpflingen. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass in der Gemeinde Schnürpflingen die Bauplatzreserven vollständig erschöpft sind. Mit dem Baugebiet Aischbach IV können zwar 6 weitere Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese reichen allerdings bei weitem nicht aus, um den hohen Bedarf zu befriedigen.

In den letzten Jahre wurde von Seiten der Gemeinde versucht, die Innenentwicklung verstärkt voranzutreiben. So hat die Gemeinde im Jahre 2011 eine professionelle Ortsentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Die im Ortsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen wurden planerisch aufgearbeitet und sollten auch umgesetzt werden. Aufgrund der landwirtschaftlichen Immissionsradien der rechtlich bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe konnten die vorgesehenen Gebiete jedoch leider nicht realisiert werden. Sonstige vorgesehene Einzelmaßnahmen lassen sich im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse nur mit Zustimmung der Eigentümer umsetzen. Des Weiteren müssen auch hier die landwirtschaftlichen Immissionsradien beachtet werden, die eine Innenentwicklung in Schnürpflingen nicht nur erschweren sondern faktisch ausschließen.

In den Jahren 2002 bis 2015 hat der Gemeinderat die Baugebiete Bihlafinger Weg I – III baurechtlich überplant und einer Wohnnutzung zugeführt. Alle Grundstücke der drei Bauabschnitte sind zwischenzeitlich veräußert und die Bebauung ist weitestgehend fertiggestellt.

Die Gemeinde Schnürpflingen verfügt über keinerlei Wohnbauentwicklungsflächen im Flächennutzungsplan. In den letzten Jahren wurden intensive Verhandlungen innerhalb des Nachbarschaftsverbandes Ulm und darüber hinaus auch mit der Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen geführt. Leider konnte keine Einigung für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erzielt werden.

Aufgrund der am 13.05.2017 in Kraft getretenen Novelle des Baugesetzbuches möchte die Gemeinde Schnürpflingen nun die ihr ermöglichten Chancen für eine Wohnbauentwicklung nach § 13 b BauGB nutzen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde im Jahr 2017 eine kleine Wohnbauentwicklungsstudie in Auftrag gegeben. Dabei wurden neben dem vorliegenden Plangebiet auch weitere Flächen untersucht. Ob auf diesen weiteren Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, müssen die derzeit intensiv geführten Grundstücksverhandlungen zeigen.

Am nördlichen Rand von Schnürpflingen bietet sich nun für die Gemeinde durch den dort möglichen Grunderwerb des Flurstücks Nr. 1326 die Chance, im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur mittelfristigen weiteren Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen, neue zur Verfügung stehende Flächen einer Wohnnutzung zuzuführen.

Hierfür soll ein qualifizierter, rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet „Unterer Weinstetter Weg“ erstellt werden. Das Verfahren wird entsprechend der Novelle des BauGB vom Mai 2017 nach § 13 b BauGB durchgeführt. Um die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten, musste zwingend noch vor dem 31.12.2019 der einstimmig beschlossene Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

3. Vergabe der Bauarbeiten für die Breitbanderschließung in der Gemeinde Schnürpflingen
a) Tiefbauarbeiten
Bürgermeister Michael Knoll und Ingenieur Daniel Müller vom Ingenieurbüro GeoData aus Westhausen erläuterten, dass die Breitbanderschließung im Jahr 2018 an eine Firma aus Darmstadt vergeben wurde. Da sich die Mängel summierten und in einem absolut nicht mehr hinnehmbaren Bereich waren, war die Gemeinde gezwungen, den Vertrag zu kündigen. Derzeit wird ein Gutachten erstellt, das die erheblichen Baumängel dokumentieren soll.

Die Tiefbauarbeiten für den Backboneausbau wurden nun neu beschränkt ausgeschrieben. Nur die Firma alb-elektric aus Biberach hat an der Ausschreibung teilgenommen. Trotzdem zeigt sich der Vorsitzende zufrieden, dass mit der Fa. alb-elektric ein renommierter regionaler Anbieter mit guten Referenzen abgegeben hat. Nach Einschätzung von Herrn Müller sind die Preise durchaus marktüblich. Der Gemeinderat erteilte somit einstimmig den Auftrag der Tiefbauarbeiten für das Backbone-Netz zum Angebotspreis i.H. von 280.503,23 Euro an den günstigsten, weil einzigen Bieter die Fa. alb-elektric aus Biberach.

b) Technische Ausstattung
Auch bei der Technischen Ausstattung hat sich nur die Fa. alb-elektric an der Ausschreibung beteiligt. Der Angebotspreis i.H. von 88.881,10 Euro ist ebenfalls marktüblich. Somit wurde auch dieser Auftrag einstimmig an die Fa. alb-elektric vergeben.

4. Vergabe der Druckprüfung und Kalibrierung der Backboneleitungen
Um herauszufinden, ob die verlegten Leerrohre durchgängig sind, müssen diese druckgeprüft und kalibriert werden. Dies ist keine zusätzliche Leistung, sondern war auch im gekündigten Leistungsverzeichnis der bisherigen Firma vorhanden. Die Leistung wurde ebenfalls beschränkt ausgeschrieben. Günstigster Bieter ist die Fa. Timepart aus Chemnitz zu einem Angebotspreis i.H. von 4.499,00 Euro. Die Vergabe erfolgte einstimmig.

5. Vergabe der FttB-Planung für die zukünftigen Baugebiete Aischbach und Höhenweg
Für diese zukünftigen Baugebiete gibt es noch keine FttB-Planung (=Glasfaseranschluss bis ans Wohnhaus). Der Vorsitzende hat nun bei der Fa. GeoData angefragt, ob diese kurzfristig Kapazitäten frei hat, die Planungen zu machen. Diese Leistung soll nach Aufwand abgerechnet werden, wobei das Ingenieurbüro mit Gesamtkosten von knapp 3.000,00 Euro rechnet. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.

6. Kindergarten Schnürpflingen
a) Beschluss über die Kriterien zur Aufnahme von Kindern in die Kinderkrippe bzw. in die neue altersgemischte Gruppe
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende ganz herzlich Sarah Eisner, die Leiterin des Kindergartens. Dem Gremium ist bekannt, dass die gemeindliche Kindergartenbedarfsplanung 2018 - 2020 ergab, dass die Betreuungsplätze im Kindergarten zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Grund hierfür sind vor allem die steigenden Geburtenzahlen in Schnürpflingen.

Durch die höhere Geburtenrate und die höhere Kinderanzahl in Schnürpflingen musste sich die Gemeinde auf die geänderte Situation einstellen. Auch für die zukünftigen Kinder im Kindergarten- und Kinderkrippenalter muss eine Betreuung gewährleistet sein. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, kam für die Verwaltung nach Abwägung aller zur Verfügung stehen Alternativen nur eine Erweiterung des bestehenden Kindergartens in Betracht. Da zukünftig sowohl die Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren (U3), wie auch im Alter von über 3 Jahren (Ü3) nicht mehr ausreichend sind, wurde der Beschluss gefasst, den Kindergarten um eine weitere Gruppe mit Altersmischung zu erweitern. In dieser Gruppe können Kinder im Alter ab 2 Jahren betreut werden und so sämtliche Gruppenformen pädagogisch sinnvoll und auch wirtschaftlich abgedeckt werden.

Die neue 4. Gruppe im Kindergarten soll als altersgemischte VÖ-Gruppe mit einer Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr ausgestaltet werden. Es können laut Betriebserlaubnis in dieser Gruppe Kinder im Alter ab 2 Jahren (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) betreut werden. Insgesamt stehen weitere 22 Betreuungsplätze zur Verfügung, wobei die Gruppenstärke um je einen Platz je aufgenommenem 2-jährigem Kind abgesenkt werden muss.

Um möglichst objektiv die U3-Kinder der Kinderkrippe, bzw. der altergemischten Gruppe zuordnen zu können, wurde von Seiten der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kindergarten folgender Katalog mit Aufnahmekriterien ausgearbeitet.

Kriterium Gruppe
1. Kind ist im Alter zwischen 1 und 2 Jahren Kinderkrippe
2. Betreuung wird nur an einzelnen Tagen gewünscht Kinderkrippe
3. Kind ist älter als 2 Jahre und 9 Monate Ü3 bzw. altersgemischte Gruppe
4. Die Kinderkrippe ist mit weniger als 7 Kleinkindern belegt Kinderkrippe
5a. Alter des Kindes bei der Aufnahme
5b. Pädagogische Gründe (z.B. ältere Geschwister,…)
5c. Ausgewogene Verteilung Jungen <-> Mädchen
5d. Zeitpunkt der Anmeldung im Kindergarten
Kinderkrippe / altersgemischte Gruppe
6. Weitere objektiver Tatbeständen und subjektive Einschätzungen Träger entscheidet im Dialog mit den Eltern


Der Vorsitzende erläuterte, dass die Aufnahmekriterien von oben nach unten durchzugehen sind. Die Punkte 5a bis 5d sind von der Gewichtung gleichwertig. Kindergartenleiterin Sarah Eisner betonte, dass selbstverständlich bei der Aufnahme das Gespräch mit den Eltern gesucht wird und ihnen die Gruppenzuteilung dabei erläutert wird. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Anwendung der o.g. Aufnahmekriterien.

b) Beschluss über die Höhe der Kindergartenbeiträge für die altersgemischte Gruppe
Ab Inbetriebnahme der altersgemischten Gruppe mussten nun auch die Kindergartenbeiträge festgelegt werden. Diese gelten allerdings natürlich nur für die Kinder unter 3 Jahren (U3), die in der altersgemischten Gruppe betreut werden. Für die Ü3-Kinder in der altersgemischten Gruppe gelten die normalen Kindergartenbeiträge.
Im Gremium hat man sich darauf verständigt die Beträge für die Kinder im Alter von unter 3 Jahren, die in der altersgemischten Gruppe betreut werden, nicht am Kinderkrippenbeitrag sondern am Beitrag der Kinder im Alter von über 3 Jahren zu orientieren. Da ein Kind im Alter von unter 3 Jahren 2 Kindergartenplätze in Anspruch nimmt, ist nach Meinung der Verwaltung eigentlich eine Verdoppelung der Gebühr gerechtfertigt. Soweit wollte die Verwaltung allerdings nicht gehen, so dass der Beitrag für die Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in der altersgemischten Gruppe 175 % des Beitrags der Kinder über 3 Jahren beträgt. Dieser Vorschlag fand einstimmig Zustimmung.

Somit gelten bis zum 31.08.2019 für die Betreuung von Kinder im Alter von 2 - 3 Jahren in der altersgemischten Gruppe bei einer 11-monatigen Abrechnung (der August ist beitragsfrei), folgende Elternbeiträge:

AltersmischungU3-VÖ (Kinder im Alter von 2 - 3)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.03.19
Mo. - Fr. 1 238,00 €
7:00- 13:00 2 184,00 €
  3 121,00 €
  4 40,00 €

AltersmischungU3-VÖ-Pl (Kinder im Alter von 2 - 3)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.03.19
Mo. - Fr. 1 273,00 €
7:00- 14:00 2 212,00 €
  3 138,00 €
  4 46,00 €


c) Ausstattung für den Kindergartenanbau
Für die Ausstattung des Kindergartens wurde vom Architekturbüro in sehr enger Abstimmung mit dem Kindergarten ein Angebot bei der Firma Aurednik aus Bessenbach eingeholt. Die Firma Aurednik hat auch den bisherigen Kindergarten überwiegend ausgestattet, so dass es aus Kompatibilitätsgründen notwendig erschien, die Möbel wieder von diesem Hersteller zu beziehen. Insgesamt betragen die Kosten 29.637,38 Euro und liegen somit unter der Kostenberechnung des Architektenbüros.

Der Gemeinderat zeigte sich mit der Auswahl einverstanden. Dem Gremium war es vor allem wichtig, dass die Wünsche und Anregungen der Erzieherinnen berücksichtigt wurden. Somit wurde der Auftrag ebenfalls einstimmig erteilt.

7. Annahme von Spenden
Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch Amtsträger erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber nun das Verfahren der Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben. Somit ist nun gesetzlich festgestellt, dass das Einwerben von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehört.

Im Jahr 2018 sind folgende Spenden eingegangen:

Wir bedanken uns für die großzügigen Spenden auch im Namen der Kinder unserer Gemeinde.

Auch der Gemeinderat war dieses Jahr wieder bereit, die Hälfte des Sitzungsgeldes für Maßnahmen innerhalb der Gemeinde zu spenden. Insgesamt ist immerhin wieder ein stattlicher Gesamtbetrag in Höhe von über 2.000,00 Euro zusammengekommen. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder spenden.

8. Beratung und Beschluss über die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigen für die Gemeinde Schnürpflingen
Hauptamtsleiterin Simone Barth berichtete, dass bei der Gemeindeverwaltung immer wieder besorgte Anlieger der Hauptstraße vorstellig werden und erläutern, dass in der Hauptstraße teilweise deutlich zu schnell gefahren wird. Häufig wird die Gemeinde darum gebeten eine stationäre Geschwindigkeitsmessung mittels Radarfalle zu installieren. Zuständig hierfür ist das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde. Anfragen und darauffolgende Verkehrsmessungen haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen durch Schnürpflingen nicht ausreicht, um die Aufstellung einer Radarmessanlage zu rechtfertigen. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde nun Geschwindigkeitsanzeigen beschaffen und installieren.

Eine Geschwindigkeitsanzeige ist nach Meinung der Verwaltung ein effektives und kostengünstiges Mittel, das übrigens in vielen Gemeinden zur Verkehrsberuhigung eingesetzt wird, indem man die Autofahrer mit ihrer Geschwindigkeit konfrontiert.

Einstimmig wurde beschlossen 2 Geschwindigkeitsmessgeräte zum Preis von je 1.588,65 Euro pro Anzeigetafel zu beschaffen.

9. Beratung über die Favorisierung der Gemeinde Schnürpflingen bezüglich der Art des Sammelsystems von Leichtverpackungen
Durch Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes ist zwingend bis zum 31.12.2020 eine neue Abstimmungserklärung zwischen den Systembetreibern und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (= Gemeinde) abzuschließen. Da jedoch Einzelverhandlungen der Systembetreiber mit jeder einzelnen Gemeinde unrealistisch sind und von Seiten der Systembetreiber abgelehnt werden, hat die Gemeinde dem Landkreis eine Vollmacht für die Verhandlung und den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung erteilt.

Das neue Verpackungsgesetz sieht neben der Abstimmungsvereinbarung auch die Möglichkeit vor, eine Rahmenvorgabe bei der Sammlung von Leichtverpackungen zu machen. Damit der Landkreis in die Verhandlungen treten kann, musste die Gemeinde dem Landkreis mitteilen, ob sie künftig die Sammlung von Leichtverpackungen wie bisher im Gelben Sack oder die Einführung der Gelben Tonne als Sammelgefäß für Leichtverpackungen bevorzugt.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile des Entsorgungssystems beschloss der Gemeinderat mehrheitlich dem Landkreis mitzuteilen, dass die Gemeinde Schnürpflingen auch künftig die Sammlung von Leichtverpackungen im Gelben Sack bevorzugt.

10. Ausschreibung des Leistungsvertrages zur Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Glas ab 2020
Die Gemeinde wurde vom Landratsamt im Rahmen der Ausschreibung angefragt, ob die Containerstandorte in Schnürpflingen für Altglas erhalten bleiben sollen. Dies wurde vom Gremium einstimmig befürwortet.

11. Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen 2019
Hauptamtsleiterin Simone Barth erläuterte, dass nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes §§ 11,12, 51 KomWG dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern.

Einstimmig in den Gemeindewahlausschuss wurden berufen:
Vorsitzender (kraft Gesetzes): Michael Knoll
Stellvertretende Vorsitzende/stellv. Schriftführerin: Simone Barth
Beisitzerin und Schriftführerin: Susanna Krautsieder
Beisitzerin: Ulrike Aßfalg
Stellvertreterin: Martina Völk
Stellvertreterin: Ingrid Ganter

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