Sitzungsberichte von Januar - März 2016


1. Baugesuche
Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Turmstraße 22 wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht und somit vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zu den Baugesuchen „Wohnhausanbau mit Garage, Hauptstraße 35“ und „Anbau einer Doppelgarage, Fassaden- und Dachsanierung eines Einfamilienhauses sowie diverse Abbrucharbeiten, Hauptstraße 105“ erteilt. Desweiteren wurde das im vereinfachten Verfahren eingereichte Baugesuch „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Im Herrenmahd 6“ genehmigt.

2. Vorstellung der Aktualisierung der Alarm und Ausrückeordnung (AAO) der FFW Schnürpflingen
Kommandant Reinhold Dangel erläuterte dem Gemeinderat die neue AAO der FFW Schnürpflingen. Die Neufassung wurde notwendig, da die derzeitige AAO nicht mehr den gängigen Sicherheitsstandards entsprach und somit Handlungsbedarf bestand.

Bevor er im Speziellen auf die neue AAO einging erläuterte Reinhold Dangel dem Gemeinderat die Alarmstichworte. Bei Bränden wird zwischen B0 = Kleine Brände innerorts bis B4 = Brand einer Tankstelle bzw. Flugzeugabsturz unterschieden. Die gleiche Einteilung findet auch bei den technischen Hilfeleistungen Anwendung. Hier wird zwischen H0 = kleine technische Hilfeleistungen z.B. Ölspur bis H4 = Gefahrguteinsatz, Strahlenschutzeinsatz unterschieden.

Je größer die Gefahr bzw. die Schadenslage eingestuft wird, desto mehr Feuerwehren müssen ausrücken. Da oftmals die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrleute ein Problem darstellt, werden bei Feuerwehreinsätzen zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr mehr Wehren angefordert als in der restlichen Zeit. Des Weiteren wird in der neuen AAO nun zwischen den Ortsteilen unterschieden. Neu ist, dass bei Einsätzen im Ortsteil Ammerstetten die Staiger Feuerwehr das Zweitfahrzeug neben dem Löschfahrzeug der Schnürpflinger Wehr stellt.

Bisher war hierfür die Feuerwehr aus Illerrieden vorgesehen. Der Grund hierfür ist die kürzere Fahrzeit. Zu Einsätzen im Ortsteil Beuren und im Hauptort rückt wie bisher die Illerriedener Wehr mit aus.

3. Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2016
Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans für das Jahr 2016 liegt mit 3.804.475,00 Euro um gut 500.000,00 Euro höher als im letzten Jahr. Von dieser Summe entfallen 2.762.475,00 Euro auf dem Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 1.042.000,00 Euro auf dem Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis gut 27 % der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2016 investiver Art sind. Dies ist erneut ein sehr hoher Investitionsgrad.

Hauptinvestitionen sind in diesem Jahr die Erschließungsmaßnahmen des Baugebiets „Bihlafinger Weg, 3. BA“. Auch sollen gemeinsam mit dem Landkreis im Jahr 2016/2017 Radwege von Ammerstetten zur Landstraße zwischen Hüttisheim und Weinstetten und zwischen Beuren und Illerrieden gebaut werden. Hierfür werden im Planjahr Finanzmittel i.H. von 100.000,00 Euro bereitgestellt. Neben weiteren kleineren Maßnahmen, wie beispielsweise der Installation eines neuen Schilderleitsystems, ist in den Jahren 2016/2017 auch eine umfassende energetische Sanierung des Rathauses vorgesehen (Gesamtsumme: 394.000,00 Euro). Die Gemeinde hofft dabei auf üppige Zuwendungen aus dem Kommunalinvestitonsförderungsprogramm und dem Ausgleichstock. Neben diesen Zuschüssen sind auf der Einnahmeseite des Vermögenshaushalts hauptsächlich die noch ordentliche Zuführung vom Verwaltungshaushalt (211.135,00 Euro), eine hohe Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (340.000,00 Euro) und die Einnahmen aus Bauplatzverkäufen veranschlagt. Desweiteren ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 60.000,00 Euro vorgesehen, so dass sich die Darlehensverpflichtungen der Gemeinde nach Abzug der ordentlichen Tilgung Ende des Jahres 2016 wohl auf 398.114,00 Euro erhöhen. Das bedeutet bei 1.345 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung von 296,00 Euro. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden unserer Größenklassifizierung beträgt übrigens 477 Euro /EW, so dass die Verschuldung, bei den in den letzen Jahren geschaffenen Vermögenswerten als durchaus akzeptabel beurteilt werden kann.

Im Verwaltungshaushalt wird bei der Gewerbesteuer optimistisch mit Einnahmen in Höhe von 210.000,00 Euro gerechnet; bei der Gewerbesteuer aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet zusätzlich mit 35.000,00 Euro. Der Anteil an der Einkommensteuer (2016: 700.000,00 Euro) steigt gegenüber den Vorjahren erneut an, da sich das Gesamtaufkommen durch die verbesserte Konjunktur in Baden-Württemberg nochmals erhöht hat. Die FAG-Zuweisungen sinken dagegen auf Grund des ordentlichen Haushaltsergebnisses des Vorvorjahres gegenüber dem Vorjahr trotz besserer Gesamtkonjunktur auf 567.000,00 Euro (2015: 594.300,00 Euro).

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts steigen die Personalausgaben der Gemeinde auf Grund tariflicher Anpassungen und einem höheren Beschäftigungsumfang beim Kindergarten an (insges. 683.700,00 Euro). Zudem erhöht sich aufgrund des höheren Gewerbesteueraufkommens auch die Gewerbesteuerumlage (42.500,00 Euro). Diesem Trend folgen leider auch die Kreisumlage und die FAG-Umlage auf insges. 734.500,00 Euro ( + 121.100,00 Euro). Auf Grund der Finanzausgleichssystematik werden die ordentlichen Steuereinnahmen des Jahres 2014 als Bemessungsgrundlage für die Umlagen herangezogen und sind somit ursächlich für die Erhöhung.

Folglich reduziert sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf immer noch durchaus akzeptable 211.135,00 Euro ( - 88.000,00 Euro gegenüber 2015). Diese Zuführungsrate wird bekanntlich als Gradmesser der Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushalts herangezogen und zeigt somit dass sich die Finanzsituation der Gemeinde weiterhin - trotz der etwas höheren Verschuldung - entspannt. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in Höhe von 40.000,00 Euro verbleiben noch 171.135,00 Euro als s.g. Nettoinvestitionsrate.

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung wurde einstimmig beschlossen.

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4. Einführung Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) und Umstellung Programmsoftware Finanzwesen
Der in der Sitzung anwesende Kämmerer Andreas Maaß erläuterte, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 11.04.2013 das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen hat. Dabei wurde die Übergangsfrist zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vom 31.12.2015 auf den 31.12.2019 verlängert.

Folglich müssen nach heutigem Stand alle Kommunen und Zweckverbände in Baden-Württemberg ab 01.01.2020 auf den Buchungsstil der Kommunalen Doppik umgestellt haben.

Da man die Übergangsfrist nicht ganz ausreizen will, hat der Gemeinderat beschlossen gemeinsam mit den anderen Gemeinden des GVV auf Basis der Programmsoftware kiru.Finanzen_N zum 01.01.2018 auf die Kommunale Doppik umzusteigen. Dieser Tag ist gleichzeitig der Stichtag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Im Vorfeld sind noch umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Bewertung des gesamten gemeindlichen Vermögens zu tätigen.

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5. Informationen und Beschlussfassung zum neuen Schilderleitsystem
Schon vor längerer Zeit hat der Gemeinderat beschlossen, ein neues Schilderleitsystem für die Gemeinde zu beschaffen und zu installieren. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde ein Ausschuss gegründet, der die möglichen Standorte festgelegt und abgefahren hat. In der Zwischenzeit wurden auch die Leitsysteme der Stadt Erbach und der Gemeinde Illerrieden besichtigt. Die Stadt Erbach hat das Leitsystem selbst entwerfen, während das Leitsystem der Gemeinde Illerrieden von der Fa. Gäßler und Nothelfer GmbH aus Dietenheim realisiert wurde. In der GR-Sitzung vom 18.11.2015 wurde die Fa. Gäßler und Nothelfer GmbH mit der Umsetzung des Schilderleitsystems für unsere Gemeinde beauftragt. Die Planungen sind nun soweit fortgeschritten, dass sowohl das Design der Schilder, die zu beschildernden Einrichtungen wie auch die Standorte der Schilder festgelegt wurden. In der Kulturringsitzung wurde das Konzept auch den Vereinsvorständen vorgestellt.

Es wurde festgelegt, dass im Zuge der Installation des Schilderleitsystems auch die derzeitigen Ortseingangsschilder durch neue, zum Design passende, ersetzt werden. Auch die Ortschaften Ammerstetten und Beuren erhalten Ortseingangsschilder.

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