Sitzungsberichte von März - April 2017


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der folgenden Baugesuche erteilt:

Der Abbruch von 2 Lagerschuppen in Beuren wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Ebenso 2 Baugesuche im 3. Abschnitt unseres Baugebiets „Bihlafinger Weg“. Sie entsprachen voll den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplans.

2. Vergabe von Arbeiten für die Warmwasserbereitung und Verbesserung der Wärmeversorgung der Weihungstalhalle
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Ingenieur Markus Mörsch von der Fa. ulma ENERGIEconsult GmbH begrüßt werden. Herr Mörsch hat das Leistungsverzeichnis bezüglich der Maßnahme aufgestellt und die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Grund für die Ausschreibung war, dass die Gemeinde vor allem mit der Warmwasseraufbereitung für die Gymnastikhalle und der Weihungstalhalle nicht zufrieden ist. Da der Wärmetauscher verkalkt und die Installation nicht optimal auf die Nahwärmeversorgung abgestimmt ist, geht beim Laden des Boilers viel Energie verloren, da eine hohe Wassermenge umgewälzt, aber kaum Energie abgenommen wird. Dies hat zur Folge, dass beim Rücklauf an der Übergabestation wenig Spreizung erreicht wird, was dazu führt, dass diese den Zulauf drosselt bzw. gar sperrt. Herr Mörsch erläuterte den Gemeinderäten die ausgeschriebene Lösung ausführlich. So soll der Wärmetauscher ausgetauscht und senkrecht installiert werden. Der Pufferspeicher soll weiterhin erhalten bleiben, da im Bedarfsfall sehr viele Duschen gleichzeitig warmes Wasser abnehmen. Zudem soll zur Sicherung und Verbesserung der Wärmeversorgung eine zusätzliche Pumpe in die Zuführung von der Übergabestation installiert werden.

Insgesamt wurden 4 regionale Heizungsfirmen angeschrieben und darum gebeten ein Angebot abzugeben. Nur die Firma Buck aus Beimerstetten, die auch die restliche Installation in der Halle und Schule gemacht hat, hat ein Angebot i.H. von 9.984,60 Euro abgegeben. Dieses kann allerdings als durchaus günstig bezeichnet werden, da dieses rund 20 v.H. unter der Kostenschätzung liegt. Der Gemeinderat hat die Arbeiten einstimmig an die Fa. Buck vergeben.

3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2017
Die Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde gehört zu großen Teilen zu den Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbands. So wurde das Planwerk von Kämmerer Andreas Maaß erläutert.

Das Gesamtvolumen des Haushalts liegt mit 4.123.280,00 Euro um gut 300.000,00 Euro höher als letztes Jahr. Von dieser Summe entfallen 2.922.280,00 Euro auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 1.201.000,00 Euro auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis knapp 30 % der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2017 investiver Art sind. Dies ist erneut ein sehr hoher Investitionsgrad.

Die Hauptinvestition ist in diesem Jahr sicherlich der Bau des Backbones für ein schnelles Internet. Auf der Gemeindegemarkung müssen die Kosten für den Ausbau von den Gemeinden getragen werden. Insgesamt sind hierfür üppige Finanzmittel i.H. von 575.000,00 Euro vorgesehen. Auf der Einnahmeseite wird mit Zuschüssen für das Vorhaben i.H. von 215.000,00 Euro gerechnet. Des Weiteren soll der Friedhof, die Leichenhalle (insgesamt 65.000,00 Euro) und auch ein Teil der Feldwege (50.000,00 Euro) saniert werden. Für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets in Steinberg werden 64.000,00 Euro bereitgestellt.
Da die Gemeinde in diesem Jahr auch Grunderwerb, hauptsächlich für eine spätere Bebauung tätigen möchte, sollen hierfür 325.000,00 Euro bereitgestellt werden.

Auf der Einnahmeseite können vor allem die Zuschüsse für den Bau des Backbones und die ordentliche Zuführung vom Verwaltungshaushalt (255.470,00 €) vereinnahmt werden. Auf Grund der hohen Investitionen kann der Vermögenshaushalt allerdings nur durch eine hohe Entnahme von Finanzmittel aus der allgemeinen Rücklage i.H. von 727.530,00 Euro ausgeglichen werden, so dass die Gemeinde also auf Ersparnisse vergangener Jahre zurückgreifen muss. Erfreulicherweise kann allerdings eine Kreditaufnahme erneut vermieden werden, so dass sich die Darlehensverpflichtungen der Gemeinde nach Abzug der ordentlichen Tilgung Ende des Jahres 2017 wohl auf 336.885,00 € reduzieren werden. Das bedeutet bei 1.372 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 245,54 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden unserer Größenklassifizierung beträgt übrigens 650 €/EW, so dass die Verschuldung bei den in den letzten Jahren geschaffenen Vermögenswerten als absolut akzeptabel beurteilt werden kann.

Im Verwaltungshaushalt wird bei der Gewerbesteuer optimistisch mit Einnahmen in Höhe von 240.000,00 € gerechnet; bei der Gewerbesteuer aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet zusätzlich mit 60.000,00 €. Der Anteil an der Einkommensteuer (2017: 725.000,00 Euro) steigt gegenüber den Vorjahren erneut an, da sich das Gesamtaufkommen durch die verbesserte Konjunktur in Baden-Württemberg nochmals erhöht hat. Aus diesem Grund erhöhen sich auch die Schlüsselzuweisungen auf 610.000,00 Euro.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts steigen die Personalausgaben der Gemeinde auf Grund allgemeiner tariflicher Anpassungen und einem höheren Beschäftigungsumfang beim Kindergarten an (insges. knapp 740.000,00 €). Zudem erhöht sich aufgrund des höheren Gewerbesteueraufkommens auch die Gewerbesteuerumlage (48.000,00 Euro). Diesem Trend folgen auch die Kreisumlage und die FAG-Umlage auf insges. 754.000,00 Euro ( + 19.500,00 Euro). Auf Grund der Finanzausgleichssystematik werden die ordentlichen Steuereinnahmen des Jahres 2015 als Bemessungsgrundlage für die Umlagen herangezogen und sind somit ursächlich für die Erhöhung.

Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts, die s.g. Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ist mit 255.470,00 Euro als durchaus akzeptabel zu bezeichnen. Sie steigt gegenüber dem Vorjahr wieder leicht an. Diese Zuführungsrate wird bekanntlich als Gradmesser der Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushalts herangezogen und zeigt somit, dass sich die Finanzsituation der Gemeinde trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen weiterhin entspannt. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in Höhe von 25.000,00 € verbleiben noch 230.470,00 € als s.g. Nettoinvestitionsrate.

Der Gemeinderat verabschiedete den Haushaltsplan für das Jahr 2017 einstimmig.

Der Haushalt im Überblick

Illustration unseres Angebotes Illustration unseres Angebotes Illustration unseres Angebotes


4. Erlass einer Polizeiverordnung für die Gemeinde Schnürpflingen
Bisher existierte in der Gemeinde Schnürpflingen keine Polizeiverordnung. Voraussetzung für den Erlass einer Polizeiverordnung ist eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die es abzuwehren gilt. Polizeiverordnungen sind Rechtsnormen, die wie ein Gesetz abstrakt-generelle Wirkung haben, d.h. sie gelten für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten und Personen.

Grundlage für die Polizeiverordnung der Gemeinde ist das Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Polizeiverordnung dient der Gemeinde als Handlungs- und Gesetzesgrundlage, Bürgerinnen und Bürger auf die in der Verordnung genannten Gebote und Verbote hinzuweisen und diese auch mittels Verwaltungsakt durchzusetzen.

Die Gemeinde ist nach zahlreichen Rechtsvorschriften in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde für die Einhaltung von Normen zuständig, d.h. nicht erst durch den Erlass einer örtlichen Polizeiverordnung wird die gemeindliche Zuständigkeit geschaffen. Vielmehr dient eine solche Verordnung der Verwaltungserleichterung, eine konkrete Rechtsgrundlage für das Handeln benennen zu können.

Die Polizeiverordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Sie wurde bereits veröffentlicht und ist zum 1.5.2017 in Kraft getreten.

5. Honorarvergabe für die Planungsleistungen für den Ausbau des Backbones in Schnürpflingen
Bezüglich des Ausbaus des Backbones soll ein zeitgleicher Ausbau im südlichen Alb-Donau-Kreis erfolgen. Die Maßnahme wird für alle Gemeinden gemeinsam vom Planungsbüro GeoData koordiniert. Die Honorare für die Planungsleistung und die technische Ausrüstung summieren sich für die Gemeinde Schnürpflingen auf rund 16.000,00 Euro. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergabe an das Ingenieurbüro GeoData für die technische Ausrüstung und die Planungsleistung des Backbones bis Leistungsphase 7 zu erteilen.

6. Vorstellung des Konzepts zur Begrünung des Baugebiets und Auftragsvergabe
Gartengestalter Berthold Schlecker aus Hüttisheim stellte dem Gemeinderat ausführlich die geplante Bepflanzung des Baugebiets vor. Im Bebauungsplan wurde die Artenliste der zu pflanzenden Bäume festgelegt. Es müssen insgesamt 21 großkronige Bäume (Bergahorn, Spitzahorn, Stieleiche und Winterlinde) sowie 15 mittelkronige Bäume (Hainbuche, Vogelkirsche und Birke) gepflanzt werden. Zusätzlich soll die Bepflanzung des Baugebiets mit 250 Sträuchern und 230 Stauden abgerundet werden.

Das Angebot der Fa. Schlecker beinhaltet sowohl die Lieferung und das Einpflanzen der Pflanzen, wie auch das Herrichten der Flächen und zusätzlich das Abdecken der Inseln mit Rindenmulch.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass dem Gemeinderat die Bepflanzung mit kleinkronigen Bäumen lieber gewesen wäre. Allerdings wurde die Artenliste schon im Bebauungsplanverfahren festgelegt. Grund hierfür war die positive Bewertung der Bepflanzung in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.

Der Auftrag wurde einstimmig an die Fa. Berthold Schlecker, Garten- und Landschaftsbau aus Hüttisheim zum Angebotspreis von 10.073,35 Euro vergeben. Die Bepflanzung wurde in der Zwischenzeit bereits realisiert.

7. Einrichtung eines Kinderkinos in Schnürpflingen
Die Jugendhäuser Alb-Donau e.V. bieten in Kooperation mit dem Landratsamt ein Kinderkino in den Gemeinden an.

Der Verein stellt Technik, Werbematerialien sowie eine FSJ-Kraft. Die Gemeinde muss einen festen Ansprechpartner benennen, dem auch die Aufsicht obliegt. Der Kostenbeitrag beträgt derzeit 25 Euro je Vorführung. Als Eintrittspreis werden pro Kind 1,50 Euro empfohlen. Geboten werden übers Schuljahr verteilt sechs Filme, in der Regel drei Zeichentrick- und drei Spielfilme. Als Veranstaltungsraum eignet sich der Sitzungssaal des Rathauses. Insgesamt ist das Kinderkino sicherlich eine schöne Bereicherung für unsere Kinder und Jugendlichen und das bei einem absolut überschaubaren Aufwand. Der Gemeinderat stimmte der Einführung des Kinderkinos einstimmig zu. Die erste Vorführung findet am Montag, 2. Oktober 2017 um 15:30 Uhr statt.

8. Neues Layout für das Mitteilungsblatt
Dem Gremium wurde ein Entwurf für ein neues Layout des Mitteilungsblatts vorgestellt. Dieses beruht auf einem Vorschlag des Verlags, den auch die Gemeinde Illerrieden schon umgesetzt hat. Insgesamt sieht das Mitteilungsblatt nach der Umstellung, die nach der Sommerpause erfolgen soll, deutlich aufgeräumter und übersichtlicher aus. Teilweise sollen auch die Rubriken neu und logischer gestaltet werden.

zurück

© Gemeindeverwaltung Schnürpflingen • Hauptstraße 17 • 89194 Schnürpflingen • Tel. 07346/3664 • Fax 07346/3793 • info@schnuerpflingen.de