Sitzungsberichte von August - September 2018


1. Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Brühl – 1. Änderung“ in Schnürpflingen - Beschluss über die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Äußerungen und Satzungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte ganz herzlich Ingenieur Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm begrüßt werden. Er erinnerte nochmals daran, dass der Bebauungsplan „Im Brühl“, der aus dem Jahr 1980 stammt und somit deutlich veraltet ist, an die neuen Anforderungen eines modernen Gewerbegebietes angepasst werden soll. Notwendig wurde diese Änderung, da sich der Lackierfachbetrieb Demi erweitern muss und diese Erweiterung nach den derzeitigen Bestimmungen des Bebauungsplans nicht möglich ist. Es soll das vorhandene Lagergebäude abgerissen und durch eine Erweiterung und einen Anbau an das bestehende Werkstattgebäude ersetzt werden.

Das relativ kleine Baufeld aus dem Jahr 1980 ist für die geplante Betriebserweiterung im Westen und im Norden nicht ausreichend. Es soll deshalb durch den vorliegenden Bebauungsplan nach Westen und geringfügig nach Norden vergrößert werden. Das geplante Erweiterungsvorhaben ist in Bezug auf den Flächenverbrauch als zeitgemäße Innenentwicklung zu begrüßen.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung war es notwendig, das Flurstück 918 bedarfsorientiert zu überplanen bzw. den vorhandenen Bebauungsplan „Im Brühl“ in diesem Bereich zu ändern. Hierfür wurde ein qualifizierter und rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet „Brühl – 1. Änderung“ erstellt. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgte die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die vorhabenbezogene und bedarfsorientierte Betriebserweiterung geschaffen werden. Gleichzeitig können im Zuge der Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes zeitgemäße Festsetzungen zu Flächenversiegelung, Bodenschutz, Werbung, etc. aufgenommen werden, die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Brühl“ von 1980 nicht festgelegt wurden.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird in dem vorliegenden Verfahren auf eine Umweltprüfung verzichtet. Für die durch den Bebauungsplan zulässigen Bauvorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Schutzgebiete - LSG, NSG, FFH u. ä) liegt nicht vor. Die festgesetzte zulässige Grundfläche liegt deutlich unter 20.000 qm.

Aufgrund des hohen Störungsgrades der Gewerbebetriebe wird davon ausgegangen, dass keine streng geschützten Tierarten angetroffen werden.

Bürgermeister Michael Knoll erinnerte, dass im Zeitraum vom 23.04.2018 bis 24.05.2018 die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Ihre Stellungnahme gebeten wurden.

Die Behandlung der Anregungen sind in den vorliegenden Entwurf bereits mit eingeflossen. So wurde beispielsweise vorgeschrieben, dass bei dem Gebäude an der Fassadenseite welche unmittelbar westlich an die Weinstetter Straße angrenzt, keine Öffnungen zulässig sind. Davon ausgenommen sind notwendige Fluchttüren und fest verglaste Fensterflächen.

Der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

2. Baugesuche
a) Abbruch einer Lagerhalle und Anbau einer Montagehalle, Im Brühl 1 und 3 im Genehmigungsverfahren
Das Baugesuch wurde schon in der Sitzung vom 07.02.2018 behandelt. Damals musste das gemeindliche Einvernehmen versagt werden, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 1980 widersprach. Da der Bebauungsplan nun mit dem Satzungsbeschluss geändert wurde, kann nun auch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nochmals besprochen werden kann.

Bauherr des Vorhabens ist Herr Erdogan Demirel, bzw. die Fa. Demi. Diese ist in Schnürpflingen ansässig und ist spezialisiert auf Lackierarbeiten. Da die Firma sich erweitern möchte und keine Grundstücke im Gewerbegebiet „Im Brühl“ mehr zur Verfügung stehen, muss diese Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück realisiert werden. Dies ist in Bezug auf den Flächenverbrauch als zeitgemäße Innenentwicklung zu begrüßen. Von Seiten des Landratsamts wurde dem Bauherren aufgetragen, ein Lärmgutachten zu erstellen. Dieses beeinflusst das heutige Einvernehmen der Gemeinde nicht. Somit ist allerdings gesichert, dass die Nachbarschaft keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt ist, da ansonsten die Genehmigung von Seiten des Landratsamts nicht erteilt wird. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan hat die Gemeinde zusätzlich für eine Reduzierung der Lärmemissionen gesorgt.

Nachdem am 07.02.2018 noch nicht klar war, ob eine weitere Lackierbox eingebaut wird, konnte dies nun bestätigt werden. Selbstverständlich müssen beim Betrieb hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

b) Neubau eines Abferkelstalls mit Mistplatte, darunter Güllegrube im Genehmigungsverfahren im Außenbereich, Flurstück-Nr. 1362
Die Krepart GbR plant im Außenbereich die Erweiterung Ihres Betriebs. Geplant sind der Neubau eines Abferkelstalles mit Mistplatte, darunter Güllegrube, der Anbau von Ausläufen an best. Stallgebäude, Liegeraum und Liegehütten, Errichtung eines Güllehochbehälters, der Umbau des best. Abferkelabteils zu Ferkelaufzucht, die Umnutzung eines Teils der bestehenden Stroh- und Maschinenhalle zu einem Jungsauenabteil sowie der Umbau des bestehenden Ferkel-, Nachmast- und Eingliederungsabteils zu einem Ferkelabteil.

Die Erweiterung wurde von Seiten der Bauherren insbesondere mit dem Landwirtschaftsamt vorbesprochen und von dessen Seite als genehmigungsfähig eingestuft. Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Abnehmer der Ferkel wird von Seiten des Landwirts der Betrieb umgestellt, was aber nicht zwangsläufig zu mehr Tierbestand und mehr Emissionen führt.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

3. Verschiedene Vergaben
a) Austausch der Tore des Feuerwehrgerätehauses
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass das manuell zu bedienende Feuerwehrtor in einem maroden Zustand ist und beim Öffnen Probleme macht. Der Zustand wurde mit 3 Fachfirmen erörtert. Alle 3 Firmen empfehlen der Gemeinde dringend den Austausch der Tore. Die Verwaltung hat daraufhin in enger Abstimmung mit der Feuerwehr 3 vergleichbare Angebote für den Austausch der Tore eingeholt. Günstigster Bieter war die Fa. ITV-Torsysteme aus Wolfegg zum Angebotspreis von 8.032,57 Euro, wobei eine von der Feuerwehr gewünschte Ampelschaltung integriert ist. Die weiteren Angebote lagen bei 8.970,22 Euro bzw. 12.963,86 Euro. Der Gemeiderat vergab den Auftrag einstimmig.

b) Neubeschaffung von Dienstkleidung für die Feuerwehr
Schon vor einigen Jahren hat das Land eine neue Verwaltungsvorschrift für die Bekleidung von Feuerwehrleuten herausgegeben. Ziel war es, eine einheitliche und zeitgemäße Feuerwehrbekleidung zu entwickeln und damit ein visuelles Erscheinungsbild der Feuerwehren in Baden-Württemberg festzulegen. Die Bekleidung der Feuerwehrleute in Schnürpflingen ist definitiv in die Jahre gekommen und nachdem auch schon viele Nachbargemeinden die neue Bekleidung beschafft haben, ist nun die Zeit gekommen, dass auch die Schnürpflinger Wehr entsprechend der VwV eingekleidet wird.

Es wird dabei zwischen repräsentativem Dienstanzug und funktionaler Dienstkleidung unterschieden. Gemeinsam mit Kommandant Reinhold Dangel hat Bürgermeister Michael Knoll den Vorschlag für das Gremium erarbeitet, dass für den Kommandanten und dessen Stellvertreter der repräsentative Dienstanzug und für alle Feuerwehrleute der Schnürpflinger Wehr die Tagesdienstbekleidung, die aus Diensthemd (lang und kurz), Feuerwehrkrawatte, Ledergürtel, Dienstjacke und Diensthose besteht, beschafft wird. Zusätzlich wird noch die einheitliche Beschaffung eines Poloshirts vorgeschlagen. Insgesamt werden sich die Kosten auf ca. 6.000,00 bis 8.000,00 Euro belaufen. Auch dem Gemeinderat ist es wichtig, die Feuerwehr wieder zeitgemäß einzukleiden. Insofern wurde der Beschluss, die Feuerwehr entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung neu einzukleiden, einstimmig gefasst.

c) Globalberechnung
Bürgermeister Michael Knoll erklärte dem Gremium den Sinn einer Globalberechnung. Diese soll in erster Linie nachweisen, dass der Ortsgesetzgeber das ihm bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Darüber hinaus soll der Nachweis erbracht werden, dass das Kostendeckungsprinzip beachtet wurde.

Da die derzeitige Globalberechnung der Gemeinde Schnürpflingen nach Auskunft des GVV aus dem Jahr 1982 stammt, ist diese Voraussetzung hinsichtlich der Aktualität im Hinblick auf das Alter unserer Globalberechnungen nicht mehr erfüllt. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung im Hinblick auf die Zukunft und die geltende Rechtsprechung keine andere Möglichkeit wie die rechtssichere Vergabe an ein Unternehmen, welches das entsprechende Knowhow für eine Globalberechnung mitbringt. Das Erarbeiten dieses Werkes im eigenen Haus bzw. beim GVV kann sich der Vorsitzende mangels Zeit und Fachwissen/Kenntnissen zu Rechtsprechungen nicht vorstellen. Somit verbleibt aus Sicht der Verwaltung lediglich die rechtssichere Vergabe an die bereits bekannte und zuverlässige Kommunalberatung Allevo aus Obersulm.

Diese hat den 4 GVV-Gemeinden entsprechende Angebote unterbreitet. Wenn alle 4 Gemeinden Allevo beauftragen - wovon auszugehen ist - reduziert sich der Preis für die Gemeinde Schnürpflingen auf ca. 6.000,00 Euro. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung einstimmig zu.

d) Gutachten zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit im geplanten Baugebiet „Aischbach IV“
Die Gemeinde möchte bzw. muss das kleine Baugebiet „Aischbach IV“ mit 6 Bauplätzen, das sich im Innenbereich von Schnürpflingen befindet, im Mischsystem erschließen, da keine Möglichkeit besteht, das Regenwasser in einen Vorfluter zu leiten. Vom Landratsamt wurde der Gemeinde nun vorgeschrieben, ein Gutachten zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Bodens zu machen. Das Ingenieurbüro Wassermüller hat ein Angebot der Schirmer-Ingenieursgesellschaft aus Ulm eingeholt. Das Gutachten verursacht Kosten i.H. von brutto 2.725,10 Euro. Die erforderliche Grube soll dabei bauseits hergestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung der Ingenieurgesellschaft Schirmer einstimmig zu.

e) Beauftragung des Ingenieurbüros Wassermüller mit Ingenieurleistungen
Das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurde einstimmig damit beauftragt, für das Baugebiet Aischbach VI das Bebauungsplanverfahren, die Erschließungsplanung und die entsprechende Realisation durchzuführen.
Des Weiteren wurde dem Ingenieurbüro der Aufrag erteilt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Bihlafinger Weg“ durchzuführen.

4. Neuverlegung einer Unitymedia-Kabeltrasse zwischen Staig und Schnürpflingen
Die Fa. Unitymedia möchte neben dem gemeindlichen Feld- und Radweg eine Kabeltrasse zwischen Staig und Schnürpflingen verlegen und bittet die Gemeinde den Planungen zuzustimmen. Der Vorsitzende hat die Trasse auch schon mit der Breitbandkoordinatorin auf eine mögliche Mitverlegung überprüfen lassen. Da die Trasse kein Bestandteil der Breitbandplanungen ist, macht eine Mitverlegung keinen Sinn.
Der Gemeinderat nahm die Trassenplanung ohne Einwendungen zur Kenntnis.

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