Sitzungsberichte von April - Mai 2016


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Neubau eines Einfamilienhauses, Hauptstraße, Flurstück-Nr. 30/2“ sowie zu den Baugesuchen „Neubau eines Wohnhauses mit Garage als Betriebsleiterwohnung, Im Brühl 14“ und Neubau eines Lager- und Geräteschuppens, Turmstraße, Flurstück-Nr. 1046/4 erteilt.

Abgelehnt wurde dagegen die Errichtung einer Plakatwerbetafel in Ammerstetten. Die Plakatwerbetafel hätte eine Größe ca. 2,70 m Höhe auf 3,70 m Breite und fügt sich somit nicht ins Ortsbild ein. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zur Ammerstetter Kapelle befindet.

2. Betreuung von Flüchtlingen in Schnürpflingen und im GVV-Gebiet - Sachstandbericht und interkommunale Zusammenarbeit -
Die Gemeinde konnte in eine Wohnung in der Weinstetter Straße eine 7-köpfige irakische Familie unterbringen. Insgesamt sind somit in Schnüpflingen nun 22 Flüchtlinge untergebracht. Bei einer angenommenen Zuweisung von 2.000 Personen in die Anschlussunterbringung im Alb-Donau-Kreis hätte die Gemeinde eine Aufnahmeverpflichtung von 21 Personen für das Jahr 2016. Somit wäre diese für dieses Jahr erfüllt. In der Zwischenzeit wird sogar von deutlich weniger Personen ausgegangen, so dass die Gemeinde derzeit wohl die Aufnahmequote übererfüllt hat.

Es wurde beschlossen eine auf 3 Jahre befristete interkommunale Stelle für einen Sozialarbeiter für das Flüchtlingsmanagement der Gemeinden Hüttisheim, Staig und Schnürpflingen zu schaffen. Insgesamt ist hierfür mit Fördermitteln in Höhe von 105.000,00 Euro auf 3 Jahre zu rechnen. Die Förderung entspricht in etwa 50 % der Kosten. Interkommunale Zusammenarbeit wird privilegiert behandelt. Die Kosten der Stelle sollen auf die Gemeinden Staig, Hüttisheim und Schnürpflingen nach dem Einwohnerschlüssel über den GVV-Haushalt aufgeteilt werden.

3. Wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass in Staig eine Besprechung bezüglich der gemeinsamen Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zur Erlangung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis stattgefunden hat. Diese wird zum Betrieb der Regenüberlaufbecken (RÜB), also für das Einleiten von verdünntem Abwasser bei Regenwetter benötigt.

Die vorliegende gemeinsame Erlaubnis, die auch das Regenüberlaufbecken in Ammerstetten einschließt, ist bis zum 31.12.2018 befristetet. Dahingegen ist die wasserrechtliche Erlaubnis der Gemeinde für die RÜBs in Schnürpflingen bereits ausgelaufen. Im Sinne einer Harmonisierung der Laufzeiten und um eine gemeinsame Vorgehensweise der Weihungstalgemeinden zu ermöglich, wurde eine Duldung des Betriebs der RÜBs in Schnürpflingen bis zum 31.12.2018 beim Landratsamt schriftlich beantragt.
Diesem Antrag hat das Landratsamt zugestimmt.

4. Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen für die Gemeinde Schnürpflingen mit den Teilorten Ammerstetten und Beuren
Der Gemeinderat hat sich schon im Jahr 2010 ausführlich mit dem Erlass einer Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen für die Gemeinde Schnürpflingen mit den Teilorten Ammerstetten und Beuren befasst. Zur Wahrung des vorhandenen Ortsbildes und Erhaltung von städtebaulichen Werten, wurde es als erforderlich angesehen, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, um die aufkommende Vielzahl der Werbeanlagen entlang der Ortsdurchfahrten regeln zu können.

Rechtsgrundlage für den Erlass solcher örtlicher Bauvorschriften ist § 74 Landesbauordnung. Es können u.a. die Anforderungen an die Anzahl, Größe und der Ausschluss bestimmter Anlagen in den unterschiedlichen Gebietsarten geregelt werden.

Nachdem der Gemeinderat am 04.08.2010 die Satzung beschlossen hat, wurde das Landratsamt mit Schreiben vom 16.08.2010 um Genehmigung der Satzung gebeten. Da nach neuerer Rechtslage allerdings eine Satzung die örtliche Bauvorschriften regelt nicht mehr genehmigungspflichtig ist, wurde diese nicht erteilt. Dies führte dazu, dass die Satzung nicht veröffentlicht wurde und somit auch keine Rechtskraft erlangte.

Diese Veröffentlichung wurde nun im Mitteilungsblatt Nr. 25 vom 24. Juni 2016 [4.549 KB] als letzter Schritt zur Schaffung der Rechtskräftigkeit der Satzung nachgeholt.

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