Sitzungsberichte von April - Juni 2018


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat folgenden Baugesuchen sein Einvernehmen erteilt:

Zur Kenntnis genommen wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Turmstraße

2. Breitbanderschließung in der Gemeinde Schnürpflingen
a) Erläuterungen zum Verlauf der Backbone-Trasse auf der Gemarkung Schnürpflingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte ganz herzlich Daniel Müller vom Ingenieurbüro GeoData aus Westhausen begrüßt werden. Das Ingenieurbüro hat sowohl die Bestandsanalyse, das Ausbaukonzept und die Backboneplanung bezüglich des Breitbandinternets in Schnürpflingen bzw. im gesamten Alb-Donau-Kreis gemacht. Des Weiteren wurden nun die Bauarbeiten eben für dieses Backbonenetz, der Hauptschlagader des schnellen Internets, ausgeschrieben. Ingenieur Müller erläuterte, dass das Backbone im gesamten Alb-Donau-Kreis bis Ende des Jahres 2019 gebaut werden soll. Das Backbone ist das Rückgrat des Breitbandinternet. Wichtig ist, dass dieses zuerst auf den Zuführungstrassen gebaut wird, da das Signal über das Backbone verteilt wird und logischerweise ohne Zuführung in den Ausbaugebieten auch nichts ankommt. Dort wo eine Leerrohrinfrastruktur besteht, kann bzw. muss diese genutzt werden, so dass dort keine Tiefbauarbeiten notwendig sind. Teilweise müssen diese vorhandenen Leerrohre auch von Versorgern angemietet werden. Wo keine Tiefbaumaßnahmen stattfinden, können auch keine Hausanschlüsse angeboten werden. Tiefbauarbeiten werden in Ammerstetten und in Teilen von Beuren durchgeführt.

b) Vergabe der Bauarbeiten
Ingenieur Müller erläuterte, dass die Ausschreibung des Baus des Backbones im südlichen Alb-Donau-Kreis für die Gemeinden Balzheim, Dietenheim, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Staig und Schnürpflingen gemeinsam in Losen erfolgte. Für das Los der Gemeinde Schnürpflingen sind immerhin 2 Angebote eingegangen. Günstigster Bieter ist die Fa. Cosmir aus Darmstadt zum Angebotspreis von 482.188,14 Euro. Die Firma ist in unserem Raum völlig unbekannt, hat aber durch Referenzen nachweisen können, dass sie bisher hauptsächlich im Raum Frankfurt gute Arbeit abgeleistet hat. Der 2. Bieter lag um 10,4 v.H. höher. Das Angebot ist für die derzeitige sehr angespannte Marktlage als durchaus akzeptabel zu werten, liegt aber geringfügig über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros.

Der Auftrag wurde einstimmig zum Angebotspreis von 482.188,14 Euro brutto an die Fa. Cosmir aus Darmstadt vergeben.

c) Mitverlegung von Leerrohren im Zuge des Baus des Radwegs zwischen Ammerstetten und Hüttisheim
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass die Arbeiten für das Mitverlegen der Leerrohre eigentlich vom Landratsamt, dem Bauherrn der Maßnahme des Radwegausbaus ausgeschrieben werden hätten sollen. Es hat sich nun herausgestellt, dass dies vergessen wurde. Daraufhin wurde vom Vorsitzenden die Baumaßnahme gestoppt und ein entsprechendes Angebot von der ausführenden Firma Leonhard Weiss aus Günzburg eingeholt. Dieses beläuft sich auf brutto 32.954,05 Euro. Ingenieur Müller hat das Angebot geprüft und für günstig befunden. In einer Eilentscheidung hat der Vorsitzende der Fa. Leonhard Weiss den Auftrag zur Mitverlegung erteilt. Der Gemeinderat bestätigte die Eilentscheidung einstimmig.

d) Kostenbeiträge für Breitbandhausanschlüsse
Bürgermeister Michael Knoll erklärte, dass in mehreren Bürgermeistergesprächen im Landratsamt mit den Bürgermeistern des südlichen Alb-Donau-Kreises (GVV-Gemeinden, Stadt Dietenheim, Gemeinden Illerrieden und Balzheim) besprochen wurde, bezüglich der Hausanschlusskosten für das Breitbandinternet in der Raumschaft einheitlich vorzugehen.
Ziel der Gemeinden ist es gemeinsam eine zukunftsorientierte Breitbandinfrastruktur zu schaffen, an der dann auch möglichst viele Bürger partizipieren können.

Damit allerdings die potenziellen Kunden vom Angebot profitieren können, ist ein neuer Glasfaserhausanschluss notwendig. Um für den Bürger eine größtmögliche Kostensicherheit zu schaffen, wurde beschlossen, dass dieser Hausanschluss mit einer Pauschale abgerechnet werden soll. Diese pauschalen Kosten sollen sich zum einen am Markt orientieren und zum anderen in Zusammenhang mit dem Bau des Backbones preislich attraktiv sein.

Folgende Kosten wurden vorgeschlagen und beschlossen:

e) Beschluss über den Hausanschluss- und Gestattungsvertrag
Der Vorsitzende erläuterte, dass für den Hausanschluss der Wohnhäuser an das Breitbandinternet ein entsprechender Hausanschluss- und Gestattungsvertrag notwendig ist. Der dem Gremium vorgelegte und beschlossene Vertrag wurde in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung von Komm.Pakt.Net. erarbeitet und wird von allen Gemeinden im südlichen Alb-Donau-Kreis verwendet.

3. Erweiterung des Kindergartens in Schnürpflingen, Vergabe von Bauarbeiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ganz herzlich Architekt Dieter Völk vom Architekturbüro Graf und Völk aus Langenau begrüßen.

Herr Völk stellte nochmals das dem Gemeinderat bekannte Bauvorhaben „Erweiterung des Kindergartens in Schnürpflingen“ vor. Es wird derzeit von Gesamtkosten für den Anbau von ingesamt ca. 862.000,00 Euro ausgegangen. In der Sitzung wurden nun die Rohbauarbeiten, die Glaserarbeiten sowie die Dachdecker- Flaschner- und Zimmererarbeiten als Folgeaufträge zu den Hauptauftägen beim Neubau des Kindergartens vergeben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Rohbauarbeiten als Folgeauftrag an die Fa. Isser aus Schnürpflingen zum Angebotspreis i. Höhe von brutto 184.898,10 Euro, die Glaserarbeiten an die Fa. FinkDuo aus Nellingen zum Angebotspreis i. Höhe von brutto 58.877,51 Euro und schließlich die Dachdecker- Flaschner- und Zimmererarbeiten an die Fa. Gramm aus Friedrichshafen zum Angebotspreis i. Höhe von brutto 102.430,24 Euro zu vergeben.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Brühl – 1. Änderung“, Schnürpflingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Ingenieur Roland Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm begrüßet werden. Bürgermeister Michael Knoll und Ingenieur Schmuck erläutertn, dass der etwas veraltete Bebauungsplan „Im Brühl“ auf Grund des Bauvorhabens der Fa. Demi geändert werden soll. Die Fa. Demi hat sich bereit erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen. Heute soll sowohl der Aufstellungsbeschluss wie auch der Auslegungsbeschluss gefasst werden, um des Verfahren so schlank wie möglich zu halten.

Ingenieur Schmuck erläuterte dem Gemeinderat anhand der Sitzungsvorlage die Planungen. Der Besitzer des im Gewerbegebiet ansässigen Lackierbetriebes (Flst. 918 und 919) muss aufgrund einer geänderten Auftragslage seinen Betrieb erweitern. Das vorhandene Lagergebäude soll abgerissen und durch die Erweiterung und einen großen Anbau an das bestehende Werkstattgebäude ersetzt werden.

Das Baufeld aus dem Jahr 1980 ist für die geplante Betriebserweiterung im Westen und im Norden nicht ausreichend. Es soll deshalb durch den vorliegenden Bebauungsplan nach Westen und geringfügig nach Norden vergrößert werden.
Das geplante Erweiterungsvorhaben ist in Bezug auf den Flächenverbrauch als zeitgemäße Innenentwicklung zu begrüßen. Im Rahmen der Innenentwicklung der Gemeinde Schnürpflingen ist es zudem erforderlich, für diesen ortsansässigen Gewerbebetrieb Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Unternehmen die langfristige Betriebsplanung und der Gemeinde den Fortbestand als ortsansässiger Arbeitgeber sichern. Dementsprechend will die Gemeinde dem Wunsch des Vorhabenträgers nachkommen.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist es notwendig, das Flurstück 918 bedarfsorientiert zu überplanen bzw. den vorhandenen Bebauungsplan „Brühl“ in diesem Bereich zu ändern. Hierfür soll ein qualifizierter, rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet „Brühl – 1. Änderung“ erstellt werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine vorhabenbezogene und bedarfsorientierte Betriebserweiterung geschaffen werden.
Gleichzeitig können im Zuge der Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes zeitgemäße Festsetzungen zu Flächenversiegelung, Bodenschutz, Werbung, etc. aufgenommen werden, die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Brühl“ von 1980 nicht festgelegt wurden.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Anwohner des Baugebiets „Aischbach“ in der Fliederstraße vor unzulässigen Emissionen geschützt werden. Aus diesem Grund soll im Bebauungsplan vorgeschrieben werden, dass die Fenster an der Westseite des Gebäudes zum Baugebiet hin nicht zum Öffnen sein dürfen.

Die Aufstellung sowie die Auslegung der Änderung des Bebauungsplans werden mehrheitlich beschlossen.

5. Gründung einer freiwilligen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts, als Organisation der Kommunal- und Privatwaldbewirtschaftung der Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis (ADK-Forst)
Aus kartellrechtlichen Gründen ist die bisherige Mitverwaltung der Gemeindewälder des Alb-Donau-Kreises durch die staatliche Forstbehörde beim Landratsamt nicht mehr möglich.

Mit dem Beschluss der Eckpunkte zur Neuorganisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg tritt die durch das Kartellverfahren gegen das Land ausgelöste Forstreform in eine neue entscheidende Phase ein.

Im Rahmen einer Kreisverbandssitzung des Gemeindetags wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und Mitarbeitern des Fachdienstes Forst, Naturschutz zur weiteren Vorbereitung eines kommunalen Zusammenschlusses im Forstbereich ins Leben zu rufen. Ziel dieses kommunalen Zusammenschlusses soll es sein, die Betreuung der Körperschafts- und Privatwaldbesitzer im Alb-Donau-Kreis auch nach der Umsetzung der neuen Forstorganisation in bewährten Strukturen bei gleicher Qualität zu halten. Diese Kommission hat vorgeschlagen ev. eine Kommunale Anstalt für den Forstbetrieb zu gründen. Obwohl die Gemeinde Schnürpflingen keinen eigenen Wald besitzt wurde einstimmig der grundsätzlichen Beitritt zur geplanten Kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Forstbereich (ADK-Forst) beschlossen.

6. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
a) Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
Der Vorsitzende erläutert, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Strafrechtspflege für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 durchzuführen ist. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Schnürpflingen hat die Gemeinde genau 2 Personen auf einer Vorschlagsliste zu benennen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass die Personen für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Aufgenommen werden dürfen nur Deutsche im Sinne des Artikels 116, die in der Gemeinde wohnen, im Alter von 25-70 Jahren sind und bei denen kein Ausschlussgrund nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorliegt.

Der Gemeinderat ist für die Aufstellung einer Vorschlagsliste der Schöffen zuständig. Um geeignete Bewerber zu finden, wurde in den Mitteilungsblättern der Gemeinde Schnürpflingen Nrn. 13 und 14 vom 29. März bzw. 6. April die Bevölkerung auf die Möglichkeit einer Bewerbung für das Schöffenamt hingewiesen. Bewerbungen waren bis zum 27.04.2018 möglich. Es sind insgesamt 2 Bewerbungen eingegangen. Die Bewerber sind unser ehemalige Bürgermeister Manfred Häberle, wohnhaft Schulstraße 41 und Herr Alexander Harder, Verwaltungsamtmann, wohnhaft Gartenstraße 9.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bewerber auf die Vorschlagsliste für das Schöffenamt der Gemeinde Schnürpflingen aufzunehmen.

b) Bekanntgabe der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen
Für die Wahl der Jugendschöffen gelten dieselben Anforderungen an die aufzustellenden Personen, wie auch an die Schöffen. Das Aufstellungsverfahren der Vorschlagslisten unterscheidet sich jedoch dahingehend, dass für die Gemeinde Schnürpflingen keine Zahl der vorzuschlagenden Personen festgelegt wurde, sondern nur für den Gesamtbereich des Amtsgerichts. Des Weiteren ist nicht der Gemeinderat, sondern der Jugendhilfeausschuss für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständig.

Es sind folgende 3 Bewerbungen eingegangen:

Diese werden dem Gemeinderat nur zur Kenntnis vorgelegt. Insgesamt zeigte sich der Gemeinderat erfreut, dass sich doch so viele Personen für dieses sicherlich nicht immer ganz einfache Ehrenamt beworben haben.

7. ELR-Ausschreibung für das Jahr 2019
Die ELR-Ausschreibung für das Jahr 2019 wurde schon veröffentlicht. Die Anträge sollten bis zum 10.09.2018 bei der Gemeinde eingehen, da diese schon Mitte September beim Landratsamt sein und am 30.09.2018 dem Regierungspräsidium vorliegen müssen.

8. Digitale Archivierung von Fachanwendungen
Am 15. Mai wurde auf einer Bürgermeisterdienstversammlung das Konzept der Digitalen Archivierung im Rahmen von dimag, des digitalen Magazins des Landesarchivs Baden-Württemberg vorgestellt. Die Kommunen sind für die Sicherung Ihrer analogen und digitalen Daten selbstverantwortlich. Das Kreisarchiv bietet allerdings den Kommunen im Alb-Donau-Kreis an, in der zukünftigen dimag-Struktur des Kreisarchivs, die digitalen Daten aus den Fachverfahren, welche durch die KIRU betrieben werden, abzulegen. Je mehr Gemeinden sich entscheiden diese Dienstleistung gemeinsam über das LRA zu beziehen, je günstiger wird es. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Daten in der zukünftigen dimag-Struktur des Landkreises abzulegen.

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