Sitzungsberichte vom Oktober 2017


1. Baugesuche
Der Gemeinderat nahm folgende im Kenntnisgabeverfahren eingereichten Baugesuche zur Kenntnis:

2. Bürgermeisterwahl 2018 - Organisation und zeitliche Planung und Bestellung des Gemeindewahlausschusses
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ganz herzlich Simone Barth begrüßen. Sie wird zukünftig in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis das Hauptamt des Rathauses leiten und hat die dem Gremium vorliegende Sitzungsvorlage ausgearbeitet. Bürgermeister Michael Knoll erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen, da er sich wieder zur Wahl stellen wird.

Frau Barth erläuterte, dass der Amtsantritt von Bürgermeister Michael Knoll am 19.04.2010 war. Somit endet seine Amtszeit am 18.04.2018 und die Stelle wird am 19.04.2018 frei.

Der Wahltermin der Bürgermeisterwahl kann frühestens 3 und muss spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle, an einem Sonntag stattfinden.

Die Verwaltung schlug somit Sonntag, 04. März 2018 als Wahltermin vor. Eine eventuelle Neuwahl würde am Sonntag, 18. März 2018 stattfinden.

Die Stellenausschreibung muss spätestens 2 Monate vor der Wahl (also am 04.01.2018) im Staatsanzeiger und im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Da der Staatsanzeiger immer freitags erscheint wäre das somit spätestens am 29. Dezember 2017. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung!

Um einen kleinen Puffer für den Fall zu haben, dass bei der Annonce etwas schief läuft, wurde beschlossen die Ausschreibung auf Freitag, 15.12.2017 zu datieren, somit beginnt die Einreichungsfrist am Samstag, 16.12.2017 um 0:00 Uhr.

Diese läuft bis mindestens zum 27. Tag vor der Wahl, höchstens bis zum 16. Tag vor der Wahl und immer bis 18:00 Uhr am letzten Tag! Allerdings muss die Bekanntmachung der Bewerbungen spätestens am 15. Tag vor der Wahl erfolgen. Das Ende der Einreichungsfrist wurde auf Montag, 05.02.2018, 18:00 Uhr festgesetzt, die Bekanntmachung der Bewerber erfolgt dann amFreitag, 09.02.2018 im Mitteilungsblatt.

Die Entscheidung über die Zulassung der Bewerber durch den Gemeindewahlausschuss findet am Dienstag, 06.02.2018 statt.

Sollte eine Neuwahl notwendig werden, wurde diese auf den 18. März 2018 terminiert.

Der Gemeindewahlausschuss (GWA) besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens 2 Beisitzern und Stellvertretern. Dem GWA können auch die Aufgaben eines Wahlvorstandes übertragen werden. Bei der Bürgermeisterwahl am 04.03.2018 soll der GWA die Aufgaben des Wahlvorstands Schnürpflingen übernehmen. Deshalb ist es erforderlich, das Wahlorgan mit insgesamt 8 Personen zu besetzen.

Die Mitglieder des GWA wurden durch den Gemeinderat offen und jeweils einstimmig gewählt.

Der GWA verhandelt grundsätzlich öffentlich, d. h. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen müssen durch Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes bekannt gemacht werden. Eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt ist dagegen nicht erforderlich.

3. Bau eines Radwegs in Ammerstetten - Information zum Planungsstand und Anhörung Träger öffentlicher Belange
Bürgermeister Michael Knoll erläuterte, dass das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises beabsichtigt, gemeinsam mit der Gemeinde Schnürpflingen, den Radweg zwischen der Landesstraße L1261 und dem Ortseingang Ammerstetten herzustellen. In einem Grundsatzbeschluss wurde diesem Ansinnen schon vor Jahren zugestimmt.

Der Radweg soll als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg mit 3,00 m Breite bzw. als reiner Radweg mit 2,50 m hergestellt werden. Die Entwässerung des Radweges erfolgt über eine Sickermulde mit einer Vorflut in den Ammerbach. Im Bereich des Naturdenkmales wird ein 1 Meter breiter Weg mit sandgeschlämmter Schotterdecke hergestellt.

Die Gemeinde beteiligt sich mit 50% an den Baukosten für den Radweg. Der ökologische Ausgleich der Maßnahme soll über die Gemeinde erfolgen.

Die Gemeinde wird von Seiten des Landratsamts nun um Stellungnahme gebeten.

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung und der Geminderat den Bau des Radwegs. Allerdings wurde schon im Vorfeld von der Gemeinde und auch dem Naturschutz zum Schutz des als Naturdenkmal qualifizierten Baumes festgehalten, dass auf der Höhe des Naturdenkmals eine Fahrbahnverengung erfolgen sollte, so dass der Radweg vor und nicht hinter dem Baum geführt werden könnte. Dies hätte zudem noch den Vorteil, dass die Autofahrer langsamer ins Ort fahren müssten und die Radfahrer aus Ammerstetten sicherer queren könnten. Dieser Vorschlag wurde nun wohl von Seiten des Planers verworfen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dieses Ansinnen nochmals aufzugreifen und nachzuhaken.

4. Auftrag an die Netze BW zur Lieferung von Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Bürgermeister Michael Knoll hat ein Angebot von der Netze-BW zur Lieferung von Straßenbeleuchtungskörper und -masten vorliegen. Der Gesamtpreis für die Lieferung von 6 LED-Leuchten, 6 Masten mit LPH 6 Meter und 5 Vorschaltgeräten beträgt insgesamt inklusive Mehrwertsteuer 3.865,72 Euro und ist als sehr günstig einzustufen. Die Lampen werden für den 3. BA des Baugebiets „Bihlafinger Weg“ benötigt. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu. Installierte werden die Masten und Beleuchtungskörper vom der Fa. Elektro Aubele aus Schnürpflingen.

5. Ersatzbeschaffung eines defekten Kopiergerätes im Kindergarten
Da der Kopierer im Kindergarten defekt ist, musste eine Ersatzbeschaffung getätigt werden. Günstigster von 2 Anbietern war die Fa. Rommel aus Laupheim. Inklusive Mehrwertsteuer kostete der neue Kopierer 2.481,15 Euro.

6. Rote Tonne auf dem Wertstoffhof
Vom Abfallwirtschaftsbetrieb wurde die Gemeinde informiert, dass die Fa. CRS den Gemeinden das Angebot gemacht hat, eine Rote Tonne kostenlos in den Wertstoffhöfen aufzustellen. Darin können Tonerkartuschen, Tintenpatronen und CDs entsorgt werden. Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. CRS zu.

7. Geänderte Vorfahrt Lindenstraße/Silcherstraße
Der Vorsitzende erinnert den Gemeiderat daran, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit bei einer Verkehrsschau mit der Polizei Ulm und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis festgelegt wurde, die bisherige Vorfahrtsregelung an der Einmündung Lindenstraße – Silcherstraße zu ändern. Aus diesem Grund wurden die Verkehrszeichen „Vorfahrt- Achten“ und „Vorfahrt an dieser Kreuzung“ nun abgebaut. Für die Dauer von 6 Monaten wurde eine Übergangsbeschilderung angebracht, um alle Verkehrsteilnehmer auf die geänderte Verkehrsregelung hinzuweisen.

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