Sitzungsbericht vom 25. September 2013
1. Baugesuche
- Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans in der Turmstraße 5 in Schnürpflingen wurde erteilt.
- Ebenso wurde das Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage in der Gartenstraße 10 erteilt.
- Desweiteren wurde auch das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines bestehenden Milchviehstalles zur Teilumnutzung einer bestehenden Maschinenhalle zu einem Kälberstall und zur Umnutzung des Fahrsilos zum Strohlager auf der Hofstelle, Hauptstraße 27 in Schnürpflingen erteilt. Auch der Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und Silos wurde von Seiten der Gemeinde genehmigt. Insgesamt werden nach den Umbaumaßnahmen auf der Hofstelle 211 Stück Rind bzw. 162 Rindergroßvieheinheiten untergebracht. Da die bisherigen Emissionsquellen Mastschweinestall, Dunglege und Fahrsiloanlage entfallen, hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium errechnet, dass sich durch die Umnutzung emissionsrechtlich für die umliegende Wohnbebauung sogar eine gewisse Entlastung ergibt.
- Ebenfalls erteilt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Erweiterung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf 442 kW el. zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen auf Flurstück 1031/1 südwestlich von Schnürpflingen. Vor allem um die benötigte Nahwärme zur Verfügung stellen zu können, soll die Anlage von bisher 251 kW el. auf 442 kW el. ausgebaut werden. Die Erweiterung umfasst im Wesentlichen die Einrichtungen eines zweiten abgedeckten Gärrestelagers und eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung des BHKW. Zukünftig besteht dieses aus 2 Motoren mit 251 kW el. und 191 kW el. und einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1.152 kW. Die Biogasanlage stellt somit eine genehmigungspflichtige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Nichtsdestotrotz gilt für die beantragte Anlagengröße die landwirtschaftliche Privilegierung im Außenbereich, so dass von Seiten der Gemeinde kein Sondergebiet ausgewiesen werden muss.
2. Festlegung der Trassen für die Nahwärmeleitungen in Schnürpflingen
Von den Versorgern wurden bei der Gemeinde die geplanten Leitungstrassen für die Nahwärmeleitungen eingereicht. Die Leitungsführung muss lt. Gestattungsvertrag im Einvernehmen mit der Gemeinde erfolgen. Grundsätzlich konnte den beantragten Leitungstrassen zugestimmt werden. Der Gemeinde ist es wichtig, dass der beauftragte Unternehmer die Tiefbau-Standards der Gemeinde einhält. Dort wo die Leitungen sehr nahe neben den Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen geplant sind, muss darauf geachtet werden, dass diese nicht beschädigt oder unterhöhlt werden. Im den Bereichen, wo die Verlegung der Leitungen zwischen Grenze und Fahrbahnrand erfolgt, darf der Fahrbahnrand nicht beschädigt wird.
Leitungstrassen
3. Beitritt zum Verein „Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum e.V.“
Die Versorgung mit leistungsfähigem Breitbandinternet ist für sämtliche Gemeinden, Städte und Landkreise ein wichtiger Standortfaktor. Aus diesem Grund sind wir der Fa. NeckarCom Telekommunikation sehr dankbar, dass sie die Migration vom bisherigen Funkinternet WiMAX mit einer maximalen Bandbreite von 3 MBit zu einer kabelgebundenen VDSL-Lösung mit einer maximalen Bandbreite von 50 MBit in Schnürpflingen realisiert hat. Gegen Ende des Jahres wird hiervon ganz Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren profitieren.
Trotzdem gilt es beim Thema DSL-Versorgung am Ball zu bleiben. Wir wissen, dass vor allem in unseren ländlich geprägten Regionen flächendeckend der Netzausbau nicht marktgetrieben erfolgt. Somit ist jede Kommune gezwungen, den Ausbau der DSL-Versorgung selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Prozess erweist sich allerdings in der Praxis häufig als kleinteilig und zeitintensiv.
Um diesen Prozess in Zukunft effizienter zu gestalten und durch die Bündelung von Netzen bei der Ausschreibung leichter einen Betreiber zu finden, wurde am 16. September 2013 der „Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum“ im Landratsamt Alb-Donau-Kreis gegründet. Mitglied im Verein sollen neben den Städten und Gemeinden auch die Landkreise der ländlich geprägten Regionen in Baden-Württemberg sein. Durch die Bündelung von Interessen, kann so eine stärkere Marktposition erreicht werden. Bürgermeister Michael Knoll begrüßte diesen Schritt als wichtig und richtig. Selbstverständlich wird die Gemeinde Mitglied des Vereins.