Sitzungsberichte vom 11. Juli und 8. August 2012


1. Baugesuche
Dem Neubau eines Einfamilienhauses im Kenntnisgabeverfahren, Turmstraße 11 wurde zugestimmt. Desweiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Baugesuch „Umnutzung eines ehemaligen Bauernhauses zu Wohnräumen, Alte Landstraße 12 in Beuren“ und zu einer Tektur zum Baugesuch „Neubau eines Sauenzuchtstalls mit Ferkelaufzucht und Güllebehälter, Schleifweg, Flst. 1362“ erteilt.

2. Beratung und Beschluss über die Gestaltung des Kindergartenbetriebes während der Umbauphase
Bekanntermaßen hat der Gemeinderat beschlossen, ein neues Kindergartengebäude in Schnürpflingen zu errichten.
Im Zuge dieses Beschlusses wurden auch Überlegungen bezüglich des idealen Standorts des neuen Kindergartens angestellt. So wurden andere Standortmöglichkeiten im Wissen überprüft, dass bei einer Standortverlagerung der Betrieb des Kindergartens während der Bauphase problemlos möglich gewesen wäre. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile wurde dann allerdings entschieden, den neuen Kindergarten am Standort des bisherigen Gebäudes zu errichten.

Die Bauzeit der Einrichtung wird nach Auskunft unseres Architekten Herrn Dieter Völk ca. 12 – 14 Monate dauern. Während dieser Zeit müssen alle Beteiligten gewisse Einschränkungen im organisatorischen Betrieb und Ablauf des Kindergartens in Kauf nehmen. Um diese möglichst gering zu halten, ist es wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, so wie wir das bisher in Schnürpflingen gewohnt sind.

Für den Betrieb in der Übergangszeit stehen mit den Kindergartenräumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses und dem Jugendraum im Marienheim sehr ordentliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Unser Dank gilt dabei vor allem der Kath. Kirchengemeinde für die spontane Zusage der Bereitstellung der Jugendräume im Marienheim.

Somit soll während der Bauzeit im Marienheim eine VÖ-Gruppe mit einer maximalen Belegungszahl von 25 Kindern und im Rathaus eine Regelgruppe mit einer maximalen Belegungszahl von 28 Kindern eingerichtet werden. Leider sehen wir keine Möglichkeit, während der Übergangszeit Kinder im Alter von unter 3 Jahren in unseren Einrichtungen zu betreuen. Dies ist aus unserer Sicht weder organisatorisch möglich noch macht es pädagogisch Sinn.

Auch die Ganztagesbetreuung muss organisatorisch umgeschichtet werden. Offiziell kann die Gemeinde aus rechtlichen Gründen keine Ganztagesbetreuung während der Übergangszeit anbieten. Weil wir allerdings wissen, dass einige Eltern auf eine Ganztagesbetreuung angewiesen sind, sind wir natürlich bestrebt pragmatische Lösungen zu finden.

Um den Aufwand und die Einschränkungen durch den Umzug möglichst gering zu halten, haben wir uns zusammen mit den Erzieherinnen und Elternvertreter entschieden, diesen in 2 Etappen zu gestalten. So wurde die Gruppe von Frau Urbisch (Kichererbsen) schon ab dem 1.8.2012 in die Räumlichkeiten im Rathaus umgezogen, so dass der Kindergartenbetrieb im neuen Kindergartenjahr 2012/2013 ab dem 27.08.2012 für die Kichererbsen dann schon im Rathauskindergarten stattfindet. Für die tolle Unterstützung beim Umzug aus der Elternschaft möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.

Die Kindergartengruppe von Frau Aich (Wilde Hühner) wird voraussichtlich in den Herbst- oder in den Weihnachtsferien in das Marienheim umziehen. Für den Umzug müssen aus organisatorischen Gründen, aus unserer Sicht unvermeidbare Schließungstage eingeplant werden. Für Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihr Kind anderweitig unterzubringen, werden wir allerdings eine Notgruppe anbieten.

Uns muss allen bewusst sein, dass während der Übergangszeit von allen (Kindern, Eltern, Erzieherinnen, Kernzeitbetreuung, Eltern-Kind-Gruppe, Vereine,…..) gewisse Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen. Erzieherinnen, Gemeinderat und Verwaltung hoffen und vertrauen dabei auf das Verständnis und die Unterstützung der Elternschaft. Immerhin bauen wir den neuen Kindergarten zum Wohle unserer Kinder. Mit dem neuen Gebäude werden auf lange Sicht hervorragende Voraussetzungen für eine weiterhin qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in Schnürpflingen geschaffen, auf die wir seit jeher großen Wert legen. Auch die Gemeinde geht dabei mit einem Investitionsvolumen von über 1,3 Mio Euro an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit.

Insofern gilt es nun gemeinsam die vor uns liegende Interimszeit anzugehen und zu meistern, im Wissen darauf, dass uns nach Fertigstellung mit dem neuen Kindergartengebäude tolle und hochwertige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. So werden nun auch die Rahmenbedingungen an die hervorragende pädagogische Arbeit unserer Erzieherinnen im Kindergarten angepasst.

3. Planerische Steuerung vom Windenergieanlagen in der kommunalen Bauleitplanung
Beim Regierungspräsidium Tübingen ist ein „Kompetenzzentrum Energie“ eingerichtet worden. Um einen Überblick darüber zu erhalten, ob die, mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes, den Kommunen eingeräumte Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen genutzt werden soll, wurde von Seiten des Regierungspräsidiums ein Fragebogen entworfen.

Da sich Schnürpflingen gemäß den Untersuchungen des Regionalverbandes Donau/Iller in keinem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie befindet und somit nicht mit einem erheblichen Windaufkommen in Schnürpflingen zu rechnen ist, macht es nach unserer Meinung wenig Sinn, planungsrechtlich einen Standort für Windkraftanlagen auszuweisen.

4. Antrag auf Schulartänderung für die Verbandshauptschule zur Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass von Seiten des Gemeindeverwaltungs-verbands nun der offizielle Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2013/14 an das Regierungspräsidium Tübingen über das Staatliche Schulamt Biberach gestellt wurde.

5. Beauftragung des Büros Allevo Kommunalberatung zur Kalkulation der Abwasser- und Wassergebühren
In einer Bürgermeisterdienstbesprechung beim GVV wurde beschlossen die Kalkulation der Abwasser- und Wassergebühren extern erstellen zu lassen. Gerade durch die Rechtsänderung bei den Abwassergebühren (Stichwort: Gesplittete Abwassergebühr) macht es durchaus Sinn, diese nun durch Profis auf Basis der aktuellen Rechtslage kalkulieren zu lassen. Die Fortschreibung der Kalkulation wird dann wieder beim Verband erfolgen. Von Seiten des GVV wurden verschiedene Angebote eingeholt. Der günstigste Anbieter war dabei das Büro Allevo Kommunalberatung mit Sitz in Obersulm. Die Bruttokosten für die Abwassergebührenkalkulation für die Gemeinde Schnürpflingen belaufen sich auf 4.165,00 Euro und die Nettokosten für die Frischwassergebührenkalkulation auf 1.100,00 Euro. Zwar werden die Preise als relativ hoch empfunden, dennoch ist man der Meinung, dass auch aus Gründen der Rechtssicherheit, die Kalkulationen durch ein Büro auf den neuesten Stand gebracht werden sollte.

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