Sitzungsbericht vom 25.03.2015 und 22.04.2015


1. Baugesuche
Der Gemeinderat hat das Baugesuch bezüglich des Abbruchs der Gebäude „Weinstetter Straße 4 + 6“ welches im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurde, zur Kenntnis genommen. Der Errichtung von Fahnenmasten auf dem Grundstück „Im Brühl 1“ wurde zugestimmt.

2. Beratung und Beschluss über die Beleuchtungsdauer der Straßenbeleuchtung
Wir haben schon in einem vorherigen Mitteilungsblatt über den Beschluss des Gemeinderats, die Straßenbeleuchtung nachts nicht mehr abzuschalten, berichtet. Hauptsächliches Argument hierfür war neben dem höheren Komfort für Schichtarbeiter, Zeitungsausträger,…. vor allem die nächtliche Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 2.900,00 Euro.

3. Jagdverpachtung eines Jagdbogens
Bei der Jagdgenossenschaft Schnürpflingen stand bereits zum 01.04.2014 die Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schnürpflingen an.

Dieser wurde schon vor über 20 Jahren mit Unterstützung der Fugger’schen Zentralverwaltung in 2 Jagdbögen aufgeteilt. Ein Jagdbogen (Jagdbogen 1) wurde von der Gemeinde zum 01.04.2014 mit einer Laufzeit von 9 Jahren an Oliver Berstecher aus Achstetten verpachtet.
Ein weiterer selbständiger Jagdbogen (Jagdbogen 2) konnte nur mit Teilflächen des Fugger’schen Eigenjagdbezirks (vorgeschriebene Mindestgröße) geschaffen werden. Die weitere Abwicklung dieses Jagdbogens wurde der Fugger’schen Zentralverwaltung übertragen, in dem Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schnürpflingen an das Haus Fugger im Rahmen eines Abrundungspachtvertrages verpachtet wurden.

Aufgrund der anstehenden Gesetzesänderungen wurde dieser im Jahr 2014 nur um 1 weiteres Jahr bis zum 31.03.2015 verlängert.

Nachdem nun das neue Jagdrecht verabschiedet wurde, hat der Gemeinderat den Pachtvertrag nun um weitere 8 Jahre zu leicht veränderten Bedingungen verlängert. Dem Pächter wurde ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Pachtjahres eingeräumt, wenn der Wildschaden 200 % der Jagdpacht übersteigt. Des Weiteren wurde auch in den Pachtvertrag aufgenommen, dass ein Wildschadensersatz nicht geleistet werden muss, wenn auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Vorjahr Mais angebaut wurde und auf deren örtlicher Lage, z.B. unmittelbare Waldrandlage, vor der jeweiligen Milchreife und aufgrund des Maisanbaus im Vorjahr ein Wildschaden zu erwarten ist.

Insofern gelten nun die gleichen Bedingungen wie im Pachtvertrag des Jagdbogens 1.

Zuständig für den Abschluss des Pachtvertrags ist die Jagdgenossenschaft. Diese wird aus den Eigentümern der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, entsprechend den jeweiligen Grundstücksgrößen gebildet. Davon ausgenommen sind die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, z.B. befriedete Bezirke, wie Gebäude und Hofräume, eingezäunte Hausgärten, Friedhöfe, Sportplätze etc.

Nach wie vor werden die Aufgaben und Rechte der Jagdgenossenschaft von der Gemeinde im Sinne der Jagdgenossen ausgeübt.

Die Jagdgenossenschaft ist übrigens kein Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht deshalb unter der behördlichen Aufsicht des Kreisjagdamtes. Die Aufsicht umfasst die Überwachung der Tätigkeit der Jagdgenossenschaft nach Recht und Gesetz.

4. Verschiedene Vergaben
a) Aufstellung des Bebauungsplans „Bihlafinger Weg 3. BA“
Der Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Baugebiet Bihlafinger Weg, 3.BA wurde an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben. Es wird mit Brutto-Honorarkosten inklusive Umweltbericht, Grünordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz,…. i.H. von knapp 14.000,00 Euro gerechnet.

b) Begradigung des Festplatzes
Den Auftrag für die Begradigung des Festplatzes bei der Gymnastikhalle erhielt die Fa. Garten- und Landschaftsbau Berthold Schlecker aus Hüttisheim. Es wurde eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand vereinbart. Insgesamt wird mit Kosten i.H. von ca. 1.500,00 Euro gerechnet. Die Platzgestaltung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Musikverein festgelegt. Wichtig ist, dass der Festplatz zum diesjährigen Herbstfest optimal hergerichtet ist.

c) Pflasterung der Zufahrt zur Schule
Die Zufahrt zur Schule entlang der Westseite des Kindergartens wurde u.a. durch den Neubau unseres Kinderhauses stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass eine Sanierung unausweichlich ist. Die Straße soll nun aus Kosten- und Verkehrssicherheitsgründen aber auch aus optischen Gründen gepflastert werden. Spontan erklärte sich der Gemeinderat bereit die Pflasterarbeiten in Eigenregie ausführen. Mit der Lieferung der Pflastersteine, des benötigten Splitts sowie der Asphaltbruchentsorgung wurde ebenfalls die Fa. Schlecker aus Hüttisheim beauftragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 6.000,00 Euro.

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