Sitzungsbericht vom 23. Februar 2011


1. Baugesuche:
Nutzungsänderung Gymnastikhalle, Schulstraße 35, Flurstück 525
Das Einvernehmen der Gemeinde zur Nutzungsänderung der Gymnastikhalle in eine Mehrzweckhalle wurde einstimmig erteilt.

2. Vorberatung des Haushaltsplanes für das Jahr 2011
Das Gesamthaushaltsvolumen 2011 beträgt 2.530.000,00 €. Hiervon entfallen 1.902.000,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 628.000,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis ca. 25 v.H. der Ausgaben im Jahr 2011 investiver Art sind. Dies ist ein durchaus ein gesundes Verhältnis.
Leider geht die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erneut leicht zurück und beträgt nur noch magere 30.000,00 €. Wenn man Kredittilgungen in Höhe von 15.000,00 Euro abzieht, beträgt die Nettoinvestitionsrate gerade noch 15.000,00 €. Diese Nettoinvestitionsrate wird oft als Indiz der Leistungsfähigkeit eines Gemeindehaushaltes herangezogen und zeigt, dass sich die Haushaltssituation in Schnürpflingen noch nicht nachhaltig entspannt hat.
Trotzdem kann – was sehr erfreulich ist - nach wie vor auch im Jahr 2011 auf eine weitere Kreditaufnahme verzichtet werden. Dies liegt vor allem daran, da noch Rücklagemittel vorhanden sind. Somit reduziert sich der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2011 auf 144.395,00 € was bei 1.345 Einwohnern eine durchaus mehr als akzeptable Pro-Kopf-Verschuldung i.H. von 107,36 € bedeutet (Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden: 518,00 €/EW).
Vor allem aufgrund besserer Konjunkturdaten kann im Jahr 2011 mit etwas höheren Steuereinnahmen gerechnet werden. Dagegen steigen die Personalausgaben aufgrund tariflicher Anpassungen, einer höheren Versorgungsumlage und einem höheren Beschäftigungsumfang beim Kindergarten im Zusammenhang mit der Genehmigung des Bildungshauses (Kooperation von Kindergarten und Grundschule) und vor allem durch einen gesetzlich festgelegten höheren Personalschlüssel erneut an. Die durch den höheren Personalschlüssen entstehenden Mehrausgaben werden allerdings durch höhere Zuschüsse durch das Land weitestgehend neutralisiert.
Leider muss die Gemeinde im Haushaltsjahr mit weniger Schlüsselzuweisungen auskommen (-61.578,00 €). Glücklicherweise werden diese geringeren Einnahmen fast komplett durch geringere Umlagezahlungen bei der FAG-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage (-46.757,00 €) kompensiert. Hier gilt unser Dank vor allem dem Landkreis, der trotz konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei der Kreisumlage den sehr niedrigen Kreisumlagehebesatz von 26,5 % beibehalten hat, um die Gemeindehaushalte in schwieriger Zeit zu entlasten.
Die größte Investitionsmaßnahme im Jahr 2011 wird die Erschließung des neuen Baugebietes Bihlafinger Weg sein. Für den Grunderwerb und die Erschließung des 1. Bauabschnitts werden insgesamt 450.000,00 € bereitgestellt.
Die Hauptinvestition des vergangenen Jahres 2010 war dagegen die energetische Sanierung des Grundschulgebäudes mit einem Planansatz i.H. von 290.000 €. Zur Finanzierung von weiteren Verbesserungen werden 2011 nochmals 50.000 € nachfinanziert.
Der Haushaltsplan soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16.03.2011 verabschiedet werden.

3. Bebauungsplan Bihlafinger Weg I, Auslegungsbeschluss
In der Gemeinde Schnürpflingen die Bauplatzreserven vollständig erschöpft. Damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde Schnürpflingen bestrebt, ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien anzubieten und rechtszeitig zu erschließen. Gleichzeitig hierzu wird die Innenentwicklung aktuell durch das Ortsentwicklungskonzept verstärkt vorangetrieben.
Am 31. Juli 2002 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Am Bihlafinger Weg“ gefasst. Der Umfang dieses Gebietes beträgt insgesamt ca.3,8 ha.
In einem Rahmenplan wurde das gesamte Plangebiet überplant. Hierbei wurden die Belange einer abschnittsweisen Erschließung und einer modifizierten Entwässerung gemäß § 45 b Wassergesetz entsprechend berücksichtigt.
Durch die Ausweisung des Wohngebietes „Bihlafinger Weg I“ soll die Bebauung von ca. 1,0 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche ermöglicht werden. Dies stellt die Realisierung eines ersten Abschnittes des erarbeiten Rahmenplans dar.
Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Zeitraum vom 14.08.-21.09.2009 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden durchgeführt. In der Sitzung am 09.12.2009 hat der Gemeinderat die eingegangenen Anregungen beraten und abgewogen. Die Behandlung der Anregungen ist in den vorliegenden Entwurf eingeflossen.
Zur Weiterführung des Bebauungsplanes wird als nächster Verfahrensschritt nun die öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Gemeinde ist es im Plangebiet wichtig, die potenziellen Bauherren im Baugebiet nicht zu eng einzuschränken. So soll sich jeder seinen Traum vom Bauen erfüllen können, ohne dabei zu stark von der Gemeinde eingeschränkt zu werden. Trotzdem muss eine Planung dergestalt ausgelegt sein, dass der dörfliche Charakter von Schnürpflingen erhalten bleibt. Wichtig ist auch, dass man sich an den bisherigen Baugebieten orientiert.
Die Ausweisung eines Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser mit den vorgesehenen Bauplatzgrößen entspricht der Nachfrage und dem örtlichen Bedarf in Schnürpflingen.
Das Plangebiet wird verkehrstechnisch über einen Ausbau des bestehenden Anschlusses des Wirtschaftsweges Flst. 1044 an der K 7365 (Hauptstraße) an das inner- und überörtliche Straßennetz angeschlossen. Der Rahmenplan für die Gesamtplanung sieht in einem weiteren Bauabschnitt einen zusätzlichen Straßenanschluss an der K 7368 vor. Beide Anschlüsse werden miteinander verbunden.
Der 1. Planungsabschnitt wird über eine Stichstraße erschlossen. Diese ist als Mischfläche mit einer Breite von 5,50 m geplant. Am Ende der Stichstraße ist eine Wendeanlage mit einem Außendurchmesser von 13,50 m geplant. Dadurch wird gewährleistet, dass Personenwagen wenden können.
Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 und die Anzahl der Vollgeschosse mit 2,0 bemessen. Es wird lediglich die Höhe des Gebäudes mit 8,50 m vorgegeben. Die Dachneigung muss sich in einem Bereich von 18-45° bewegen.
Garagen und überdachte Stellplätze sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nur an den dort festgesetzten Flächen zulässig. Vor der Garagenzufahrt ist ein Stauraum von mindestens 5,0 m freizuhalten. Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO sind, soweit es sich um Gebäude handelt, in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nur an den dort festgesetzten Flächen zulässig. Die Anzahl der maximal zulässigen Wohnungen wird auf max. 2 Wohnungen je Einzelhaus und max. 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte beschränkt.
Die Dacheindeckung ist in Ziegeln oder Betondachsteinen in der Form von Dachziegeln auszuführen. Für die Dachdeckung ist naturrotes bis rotbraunes, graues oder anthrazit/schwarzes Material zu verwenden. Untergeordnete Bauteile wie Zwerchgiebel, Gauben oder Überdachungen können auch mit matten, beschichteten Blechen gedeckt werden.
Pultdächer sind bei Wohngebäuden gegeneinander zu stellen und höhenmäßig zu versetzen. An Nebengebäuden und untergeordneten Dächern am Hauptdach sind einfache Pultdächer zulässig.
Anlagen zur solaren Energienutzung sind auf Dächern entsprechend der Dachneigung und als integrierte Fassadenanlage zulässig. Anlagen, die auf dem Dach installiert sind, dürfen die Kanten der jeweiligen Dachfläche nicht überschreiten.
Abweichend von § 37 Abs. 1 LBO sind für jedes Wohngebäude 2 geeignete Stellplätze auf dem eigenen Grundstück herzustellen. Je weiterer Wohneinheit sind auf dem eigenen Grundstück zusätzlich 1.0 Stellplätze herzustellen.
Entlang den öffentlichen Verkehrsflächen sind lebende und tote Einfriedungen nur bis 1,00 m Gesamthöhe mit einem Mindestabstand von 0,50 m zur Randsteinhinterkante zugelassen. Dagegen sind Sockelmauern zur Einfriedung der Grundstücke nicht zuzulassen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 10.08.2009 / 23.02.2011 einschließlich der Begründung und Umweltbericht werden – wie bereits im letzten Mitteilungsblatt verkündet von Montag, 14. März 2011 bis einschließlich Donnerstag, 14. April 2011 im Rathaus der Gemeinde Schnürpflingen, Hauptstraße 17, 89194 Schnürpflingen öffentlich ausgelegt.

4. Vorstellung des Landesprogramms SBS (Singen-Bewegen-Sprechen), welches in Kooperation zwischen Kindergarten, Schule und Musikschule durchgeführt wird
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Eberhardt von der Musikschule Iller/Weihung begrüßt werden. Bürgermeister Michael Knoll dankte ihm für die unbürokratische und schnelle Erarbeitung des Konzeptes für SBS in Schnürpflingen. So konnte der Kindergarten und die Grundschule Schnürpflingen noch kurzfristig auf den SBS-Zug aufspringen.
Kinder erleben beim Hören von Gesang, Sprache und Musik und erst recht beim eigenen Singen, Sprechen und Musizieren elementare Freude, die durch entsprechende Bewegung noch gesteigert wird. Diese Freude gilt es aufzugreifen und pädagogisch zu nutzen. Das Land Baden-Württemberg setzt dies mit dem neuen Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" um. Sämtlichen Kosten, die durch das Programm verursacht werden, werden vom Land getragen. Somit ist die Teilnahme sowohl für die Gemeinde als auch für die Kinder kostenfrei.
Bereits im Oktober 2010 startete das innovative musikalische Bildungsangebot für Kinder vom Kindergarten bis zur vierten Grundschulklasse mit 1.000 Kooperationen in ganz Baden-Württemberg. Nun sollen auch die Kindergärten, die sich im Rahmen des Bildungshauses ebenfalls um Fördermittel zur Durchführung einer SBS-Kooperation bemüht haben, mit Einstieg zum 01. März 2011 zum Zuge kommen. Das Programm sieht vor, dass jede Woche eine musikpädagogische Fachkraft zusammen mit einer Erzieherin oder einem Erzieher Impulse in den Bereichen Singen, Bewegen und Sprechen setzt und damit die Entwicklung der Kinder ganzheitlich und individuell fördert. Hierdurch wird die gesamte Persönlichkeit des einzelnen Kindes gestärkt und der Übergang in die Schule günstig beeinflusst.
Nach dem sukzessiven Aufbau im Kindergarten wird das Bildungsangebot ab Herbst 2012 in der Grundschule dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend inhaltlich erweitert.
Somit erhält jedes teilnehmende Kind über sechs Jahre bis einschließlich der 4. Grundschulklasse die Möglichkeit zum Besuch eines qualifizierten musikalischen Angebots. Für die momentane Teilnahme in Frage kommen Kinder, die 1½ Jahre vor der Einschulung stehen, d.h. die voraussichtlich im Jahr 2012 eingeschult werden. Der Besuch bzw. die Teilnahme ist kostenfrei.
Starttermin vor Ort in Schnürpflingen war der 02. März 2011 in den Räumen des Kindergartens. Im weiteren Verlauf werden an den darauffolgenden Mittwochen die künftigen Gruppenstunden, jeweils in einer 45-minütigen Einheit, durchgeführt.

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