Sitzungsbericht vom 21.10.2015


1. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Bihlafinger Weg III“ in Schnürpflingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende ganz herzlich Frau Binder und Herrn Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller begrüßen. Herr Schmuck erläuterte die umfangreichen Sitzungsunterlagen.

Da die Bauplatzreserven der Gemeinde vollständig erschöpft sind und damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde Schnürpflingen bestrebt ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien anzubieten und rechtzeitig zu erschließen. Es besteht erneut eine umfangreiche Bauplatzbewerberliste von weit über 40 Interessenten. Fast täglich melden sich im Rathaus Bauwillige, die einen Bauplatz in Schnürpflingen erwerben möchten.

Schon am 31. Juli 2002 hat der Gemeinderat übrigens den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Am Bihlafinger Weg“ gefasst. Der Umfang des gesamten Gebietes beträgt ca. 3,8 ha. In einem Rahmenplan wurde das gesamte Plangebiet überplant. Hierbei wurden die Belange einer abschnittsweisen Erschließung und einer modifizierten Entwässerung gemäß § 45 b Wassergesetz entsprechend berücksichtigt.

Im Jahre 2011 wurde daraus bedarfsgerecht der 1. Bauabschnitt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bihlafinger Weg I“, im Jahr 2014 der 2. Bauabschnitt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bihlafinger Weg II“ entwickelt und baulich umgesetzt. Die 9 Grundstücke des 1. Bauabschnittes und die 19 Grundstücke des 2. Bauabschnittes sind zwischenzeitlich alle veräußert und die Bebauung weitgehend fertiggestellt.

Durch die Ausweisung des Wohngebietes „Bihlafinger Weg III“ soll nun die Bebauung von ca. 1,02 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch 12 Wohnhäuser ermöglicht werden. Dies stellt die Realisierung des dritten Abschnittes des erarbeiten Rahmenplans dar.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Am 22.07.2015 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss.

Im Zeitraum vom 10.08. – 10.09.2015 wurde die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig um Ihre Stellungnahme gebeten. Aus der Bevölkerung sind keine Anregungen eingegangen.

Zwischenzeitlich wurde ein Umweltbericht und ein artenschutzrechtliches Gutachten gemäß § 1a BauGB erstellt. Besonders geschützte Arten sind von der Maßnahme nicht betroffen. Der Eingriff in das Plangebiet kann nicht vollständig ausgeglichen werden. Somit müssen von Seiten der Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen getätigt werden.

Zur Weiterführung des Bebauungsplanes wird als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung erforderlich. Die örtlichen Bauvorschriften werden an die vorherigen Bauabschnitte angepasst.

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans, die örtlichen Bauvorschriften, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans einstimmig beschlossen.

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2. Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2014

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Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Herr Andreas Maaß, unser Kämmerer vom Gemeindeverwaltungsverband begrüßt werden. Dieser erläutert gemeinsam mit Bürgermeister Michael Knoll den Rechenschaftsbericht, der dem Gremium mit der Sitzungseinladung zugegangen ist. Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Der Rechenschaftsbericht soll dazu dienen, die Jahresrechnung für das Jahr 2014 verständlich zu machen. Die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Jahres 2014 bildet die am 19.03.2014 beschlossene Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 04.04.2014 bestätigt.
Es ist sicherlich nicht übertrieben wenn man das Haushaltsjahr 2014 als historisch bezeichnet. Das Gesamtvolumen erreichte eine nie für möglich gehaltene Summe i.H. von 4.653.227,62 Euro, wobei davon über 40 v.H. des Volumens auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde hatte übrigens im Durchschnitt der letzten 10 Jahren (2004 - 2013) Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2,7 Millionen Euro pro Jahr. Das höchste bisherige Haushaltsvolumen resultiert aus dem Jahr 2012 und betrug stattliche 3,3 Millionen Euro. Dass dieses Ergebnis um deutlich über eine Million Euro überschritten wurde bedeutet eine Steigerung von 40 % zum Rekordjahr 2012 und zum Durchschnitt der letzen 10 Jahre gar von über 70 %.

Die Zuführung des Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt betrug üppige 465.177,81 €; geplant war eine Zuführung in Höhe von 273.770,00 €. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die ordentliche Kredittilgung von 14.444 € (Mindestzuführung) ergibt sich eine Nettozuführung in Höhe von 450.733,81 €.

Die Jahresrechnung 2014 schließt mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 27.821,76 € (geplant: 193.780 €) ab. Nach dieser Entnahme verbleiben in der Rücklage freie Finanzmittel in Höhe von 487.773,54.Der Mindestbetrag beträgt für das abgelaufene Haushaltsjahr 45.299 €.

Im Haushaltsjahr wurden Förderkredite in Höhe von 289.000 € mit einer Verzinsung von 0,1 % bzw. 0,7% aufgenommen. Für die neuen Kredite fällt im Jahr 2014 noch keine Tilgung an, so dass sich die Tilgungsausgaben weiterhin auf 14.444 € beliefen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung ist durch die Kreditaufnahemn gestiegen und beträgt zum 31.12.2014 293 € /EW, liegt aber weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 483 € /EW.

Das Volumen des Verwaltungshaushalts hat sich gegenüber dem Planansatz von 2.560.600,00 € um 161.225,13 € auf 2.721.825,13 € erhöht. (+6,3 % ). Dies liegt vor allem daran, dass das Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2014 um 68.635,45 € über dem Planansatz von 125.000 € und auch deutlich über den Werten der Vorjahre liegt.

Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes (+53.379,30 €), sowie dem Einkommensteueranteil (+16.913,10 €) wurden ebenfalls Mehreinnahmen erzielt, die das Haushaltsvolumen entsprechend erhöhen und ursächlich für die höhere Zuführungsrate sind. Des Weiteren konnten auf der anderen Seite auch geringere Ausgaben u.a. bei den geplanten Personalkosten (-41.822,61 €) registriert werden, die zu einem positives Ergebnis führten.

Das Volumen des Vermögenshaushalts erhöht sich gegenüber dem schon enorm hohen Planansatz von 1.777.550 € noch um 153.852,49 € auf historische 1.931.402,49 € (+8,7%).

Das höhere Volumen resultiert zum einen aus der höheren Zuführung des Verwaltungshaushalts, sowie höheren Einnahmen aus Grundstücksverkäufen im Baugebiet Bihlafinger Weg (+121.438,75 €). Auf der Ausgabenseite sind u.a. höhere Kosten für den Neubau des Kindergartens (+138.002,05 €) und den Straßen für das Baugebiet (+53.685,44 €) zu verzeichnen, da die Maßnahme schneller als geplant abgerechnet wurde. Dies sind aber keine wirklichen Mehrkosten, da diese das Haushaltsjahr 2015 entsprechend entlasten.

Hauptinvestitionen im Haushaltsjahr 2014 waren der Neubau des Kindergartens, die Erschließung des Baugebiets Bihlafinger Weg, 2.BA, die Neuanlage eines Gehweges entlang der Ammerstetter Straße, die Generalsanierung der Toilettenanlagen der Grundschulen und die Ertüchtigung der Heizungsanlagen der Weihungstalhalle, der Grundschule und des Mehrzweckgebäudes sowie Straßensanierungsarbeiten.

Der Gemeinderat beschloss den Jahresabschluss einstimmig.

Schaubilder zur Erläuterung des Jahresabschlusses 2014

Das Haushaltsvolumen im Vergleich

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Stand der Allgemeinen Rücklage und Schuldenstand:

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Zinsausgaben:

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3. Kostenausgleich bei den kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde nach §14 KAG
Kämmerer Maaß erläuterte, dass bei den kostenrechnenden Einrichtungen nach § 14 Abs. 2 KAG Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die entsprechende Beschlussfassung soll jeweils im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgen und wird bei den Gebührenkalkulationen berücksichtigt.

Bei der Abwasserbeseitigung ergab sich im Jahr 2014 haushaltsrechtlich eine Unterdeckung von 30.548,15 €. Durch Berücksichtigung der gebührenrechtlichen Berechnung, ergibt sich eine Unterdeckung von 43.329,33 €, also eine Erhöhung des Defizits um weitere 12.781,18 €.
Die geringfügige Unterdeckung von 0,16 € aus dem Vorjahr wird verrechnet, ebenso die Überdeckungen aus den Jahren 2009 bis 2012 in Höhe von 23.711,96 €
Aus Vorjahren sind keine Unter- oder Überdeckungen mehr vorhanden.

Das Haushaltsrechtliche Ergebnis bei der Wasserversorgung zeigt eine Überdeckung von 1.090,82 € und einen Kostendeckungsgrad von 101,12 %.
Der Überschuss aus dem Jahr 2009 mit 14.573,14 € muss im Haushaltsjahr 2014 mitberücksichtigt werden, wodurch die Überdeckung im Abschlussjahr deutlich steigt.
Aus den Jahren 2010 bis 2013 sind noch weitere Überschussbeträge in Höhe von insgesamt 46.256,91 € vorhanden, so dass nun insgesamt 61.920,87 € in den Jahren 2015 ff auszugleichen sind.

Bei der Abfallbeseitigung besteht beim haushaltsrechtlichen Ergebnis als auch beim gebührenrechtlichen Ergebnis eine Unterdeckung von 7.445,16 €, was einem Kostendeckungsgrad von 88% entspricht.
Aus dem Jahr 2013 besteht noch eine offene Unterdeckung von 2.371 €, so dass insgesamt 9.816,17 € in den Folgejahren auszugleichen sind.

Der Gemeinderat stimmte den Ausgleichen und Verrechnungen einstimmig zu.

4. Finanzzwischenbericht für das diesjährige Haushaltsjahr 2015

Mit dem Finanzzwischenbericht soll der Gemeinderat über die aktuelle Haushaltslage und die Entwicklung der gemeindlichen Finanzen im laufenden Jahr informiert werden.
Die Finanzlage stellt sich weiterhin positiv dar. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem auf Grund höherer Gewerbesteuereinnahmen die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt auch im Jahr 2015 um rund 100.000,00 Euro auf knapp 400.000,00 Euro gesteigert werden kann. Da wohl auch der Vermögenshaushalt etwas besser als prognostiziert abschließt, wird derzeit von einer Rücklagenzuführung i.H. von knapp 213.000,00 Euro (Plan: 82.600,00 Euro) ausgegangen. Eine Kreditaufnahme war nicht eingeplant und ist auch nicht notwendig.

5. Annahme von Spenden
Schon seit mehreren Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden muss.

Die im 1. Halbjahr 2015 eingegangenen Spenden wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

6. Festlegung des Preises für ein Mittagessen in der Kernzeitbetreuung
Die Kernzeitbetreuung bezieht das Mittagessen von der Sozialstation Iller/Weihung. Dieses soll an die Kernzeitkinder zu den Selbstkosten der Gemeinde abgegeben werden. Ein Essen kostet bei der Sozialstation 4,80 Euro. Dieses reicht für 1 - 3 Schulkinder. Hinzu kommt ein Betrag i.H. von 2,00 Euro pro Anlieferungstag. Anhand einer Mischkalkulation errechnet sich der kostendeckende Preis pro Essen auf einen Betrag von 3,00 Euro. Somit schlug die Verwaltung vor, den Essenspreis pro Portion auf 3,00 Euro festzulegen. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

7. Ausnahmegenehmigung zum Abstauen des Badesees
Die Gemeinde hat von Seiten des Regierungspräsidiums eine Ausnahmegenehmigung zur Winterung und somit zur Abstauung des Badesees erhalten. Dies hatte bis spätestens 15.11.2015 zu erfolgen. Das Biotop Vordersee soll als Biberlebensraum erhalten bleiben.

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