Sitzungsbericht vom 17. April 2013


1. Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Vom Landgericht Ulm bzw. vom Landratsamt wurde der Gemeinde mitteiteilt, dass in diesem Jahr wieder die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Strafrechtspflege sowie der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 durchzuführen ist. Von der Gemeinde Schnürpflingen sind 2 Personen als Schöffen für das Landgericht sowie 1 Person als Jugendschöffe zu benennen. Es handelt sich hierbei allerdings jeweils lediglich um Vorschläge. Vom Gericht werden insgesamt weit mehr Vorschläge eingeholt, als Schöffenämter zu vergeben sind.
Die gemeindliche Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. In die Liste dürfen u.a. nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche i.S. des Art. 116 des Grundgesetzes sind. Personen, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zum Amt des Schöffen unfähig sind oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht zum Amt des Schöffen berufen werden sollen, dürfen nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die vorgeschlagenen Personen sollen u.a. bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vom Gemeinderat wurden jeweils einstimmig folgende Personen auf die gemeindliche Vorschlagsliste gewählt:

2. Bauliche Entwicklung in Schnürpflingen - Vorstellung der Erweiterung des Baugebiets „Bihlafinger Weg“
Dem Gemeinderat wurde die Grobplanung des 2. und 3. Bauabschnitts des Baugebiets Bihlafinger Weg vorgestellt.
Insgesamt umfasst das Plangebiet „Bihlafinger Weg“ ca. 41 Bauplätze. In einem ersten kleineren Bauabschnitt wurden im Jahr 2011 bereits 9 Bauplätze erschlossen, die in der Zwischenzeit alle verkauft und auch bebaut sind.

Nach wie vor besteht eine große Nachfrage nach Wohnbauland in Schnürpflingen. Derzeit haben sich auf eine Bauplatzinteressenliste auf dem Rathaus insgesamt 34 Privatpersonen vormerken lassen. Diese Interessenten wurden nun von Seiten der Verwaltung angeschrieben und nach ihren konkreten Bauabsichten befragt. Insgesamt kann die Reaktion auf das Schreiben der Gemeinde als durchaus positiv bezeichnet werden. So signalisierten 12 potenzielle Bauherren konkretes Interesse, 4 Personen möchten später bauen, 3 Personen haben kein Interesse mehr an einem Bauplatzerwerb während 15 Personen sich noch nicht zurückgemeldet haben. Durchschnittlich bewerben sich derzeit pro Monat ca. 1,5 Personen um einen Bauplatz in Schnürpflingen.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung vorgeschlagen den 2. und 3. Erweiterungsabschnitt des Baugebiets, der insgesamt 19 neue Bauplätze umfasst, gemeinsam in einem Bauabschnitt zu erschließen.

Illustration unseres Angebotes

Mit den konkreten Planungen der Erschließung wurde unser Ingenieurbüro Wassermüller Ulm beauftragt, so dass wir nun zügig ins offizielle Bebauungsplanverfahren einsteigen können. Der Aufstellungsbeschluss über das zu erschließende Gebiet soll in der nächsten Gemeinderatssitzung am 5.6.2013 gefasst werden. In selbiger Sitzung möchten wir auch den Vorentwurf des Bebauungsplans inklusive der textlichen Festsetzungen behandeln. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Maßnahme im Herbst 2013 ausgeschrieben und eventuell bei einer optimistischen Herangehensweise mit der Erschließung sogar noch gegen Ende dieses Jahres begonnen werden kann.

Das Gremium diskutierte, ob den Hausbesitzern fürs Heizen - neben Öl und Gas - eine Nahwärmeversorgung angeboten werden kann. Eine Möglichkeit wäre, in das Gebiet Wärmeleitungen der bestehenden Schnürpflinger Biogasanlagen zu legen. Hierfür wäre vermutlich aber eine Kooperation mit einem externen alternativen Betreiber von Nöten. Die Verwaltung wurde beauftragt ein solches Konzept zu prüfen.

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