Sitzungsberichte von Juli 2014


1. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bihlafinger Weg II“
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Bihlafinger Weg II“ in Schnürpflingen nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB einstimmig als Satzung beschlossen. Bezüglich der Festsetzungen im Bebauungsplan ergaben sich keine Änderungen gegenüber dem Vorentwurf mehr.

Der Satzungsbeschluss wurde übrigens bereits im Mitteilungsblatt vom 25.07.2014 öffentlich bekannt gemacht.

2. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte und Verpflichtung der wieder- und neugewählten Gemeinderäte
Über die Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderäte und die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats haben wir bereits im Mitteilungsblatt vom 25.07.2014 berichtet. Der neue Gemeinderat wurde von Bürgermeister Michael Knoll mit folgendem Wortlaut, welcher von den Gemeinderäten nachgesprochen wurde, verpflichtet:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Bei den anschließenden Wahlen wurden die beiden stellvertretenden Bürgermeister, die Verbandsräte des Gemeindeverwaltungsverbandes, des Zweckverbandes Steinberggruppe, des Zweckverbandes Musikschule sowie des Nachbarschaftsverbandes gewählt. Desweiteren wurden Mitglieder aus dem Gemeinderat in den Sozialausschuss der Gemeinde gewählt.

Die Ämter wurden wie folgt besetzt:

Illustration unseres Angebotes


3. Vergabe von Bauarbeiten für die Neuanlage eines Gehwegs entlang der Ammerstetter Straße
Die Bauarbeiten für die Neuanlage des Gehwegs und die Erstellung von 2 behindertengerechten Bushaltestellen wurden an den günstigsten Bieter die Fa. Schwall aus Laupheim zum Angebotspreis von 135.136,40 Euro vergeben. Die Maßnahme beinhaltet auch Asphaltarbeiten an der Kreisstraße. Diese Kosten werden der Gemeinde vom Landkreis rückvergütet. Die Gesamtmaßnahme wurde schon im Januar zusammen mit der Erschließung des Baugebiets „Bihlafinger Weg, 2. Bauabschnitt“ ausgeschrieben.

Da die Gemeinde für die Neuanlage des Gehwegs allerdings beim Programm „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)“ einen Förderantrag gestellt hat, musste die Bewilligung des Zuschusses vor der Vergabe der Maßnahme abgewartet werden. Anfang Juni kam nun die positive Nachricht aus Tübingen, dass das Vorhaben mit 50 v.H. der förderfähigen Kosten, dies entspricht einer Gesamtsumme von 59.000,00 Euro, bezuschusst wird.

4. Neubau des Kindergartens in Schnürpflingen
a) Kostenprognose
Nachdem unser neuer Kindergarten nun kurz vor der Fertigstellung und Inbetriebnahme steht, konnte Bürgermeister Michael Knoll den Gemeinderat detailliert über die Entwicklung der Baukosten informieren. Gemäß der ersten Kostenschätzung des Architekturbüros Graf und Völk aus Langenau vom 22.05.2012 wurden Brutto-Baukosten inklusive Nebenkosten für den Kindergarten mit Kinderkrippe in Höhe von 1,335 Mio. Euro prognostiziert. Als die Planungen verfeinert wurden, konnten die Baukosten berechnet werden. Die Kostenberechnung vom 27.03.2013 ergab Gesamtkosten i.H. von 1,406 Mio. Euro. Berücksichtigt man eine vom statistischen Landesamt errechnete Kostensteigerung von Hochbauten i.H. von 2,5 % pro Jahr, entspricht die Kostenberechnung zumindest annähernd der Kostenschätzung.

Leider können diese Kosten vor allem auf Grund der, in der Kostenberechnung nicht berücksichtigten, aber notwendigen und aufwändigen Geländemodellierungen nicht ganz eingehalten werden. Desweiteren wurde auch der ein oder andere sinnvolle Sonderwunsch der Gemeinde beim Bau berücksichtigt.
Zusätzlich ist zu beobachten, dass die Baukosten derzeit insgesamt etwas anziehen. Insofern werden die endgültigen Gesamtkosten der Baumaßnahme wohl bei ca. 1.475 Mio. Euro liegen. Die Summe versteht sich inklusive sämtlicher Nebenkosten und der sehr aufwändigen Gestaltung der Außenanlagen inklusive der Spielgeräte. In diesem Zusammenhang ist besonders erwähnenswert, dass viele Eltern ihre tatkräftige Unterstützung bei der Gestaltung der Außenanlagen zugesagt haben. Dies führt im Bereich der Außenanlagen zu erheblichen Einsparungen, die allerdings bei der genannten Kostenprognose schon berücksichtigt sind.

b) Beratung und Beschluss über die Errichtung einer Terrassenüberdachung
Ebenfalls in der Kostenprognose enthalten sind die Kosten einer Überdachung der Terrasse des Mehrzweckraumes. Diese soll in einer Stahl-Glas-Konstruktion mit einer Größe von ca. 12,5 m auf 3 m ausgeführt werden. Die Kosten der Terrassenüberdachung werden auf ca. 25.000,00 Euro taxiert. Insgesamt war dieser Preis dem Gemeinderat im Kosten-Nutzen-Verhältnis zu hoch und so wurde mehrheitlich beschlossen, die Überdachung zurückzustellen. Da die Fundamente schon im Rohbau realisiert wurden, kann die Terrassenüberdachung allerdings problemlos auch später noch in Auftrag gegeben werden.

5. Radwegekonzept des Alb-Donau-Kreises - Beratung über den Bau von Radwegen auf der Gemarkung Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass das Radwegekonzept des Alb-Donau-Kreises im Jahr 2010 beschlossen wurde. Entsprechend den Grundsätzen zum Bau und zur Finanzierung von Radwegen an Kreisstraßen teilen sich im Alb-Donau-Kreis die Gemeinden und der Landkreis die Herstellungskosten von Radwegen entlang von Kreisstraßen je zur Hälfte. Die Gemeinde übernimmt die Unterhaltungslast, während der Landkreis bestimmte Unterhaltungskosten zu 50 % trägt und durch eine Einmalzahlung an die Gemeinde ablöst.

Im Radwegekonzept des Landkreises wurde sowohl der Neubau eines Radwegs zwischen Beuren und Illerrieden, wie auch der Neubau eines Radwegs zwischen Ammerstetten und der L 1261 (Landstraße zwischen Hüttisheim und Weinstetten) in die Dringlichkeitsstufe II eingruppiert. In den zurückliegenden Jahren wurde nun eine Vielzahl der Radwege der Dringlichkeitsstufe I gebaut, so dass der Landkreis nun mit den Planungen der Radwege der Dringlichkeitsstufe II beginnen möchte. Die Baukosten der Radwege werden auf 170.000,00 Euro pro Kilometer geschätzt. Demnach würde der Radweg von Beuren nach Illerrieden mit einer Länge von 1,6 km Gesamtkosten von ca. 280.000,00 Euro verursachen, während der Radweg zur L 1261 mit einer Länge von 0,5 km ca. 90.000,00 Euro kosten würde. Aufgrund der Verkehrsbelastung kann beim Radweg nach Illerrieden mit einer Förderung aus LGVFG-Mitteln zu 50% gerechnet werden. Zudem verläuft der Radweg auf unserer und der Illerriedener Gemarkung, so dass die, auf die Gemeinden entfallenden Kosten zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden können. Somit beliefen sich die Kosten für die Gemeinde Schnürpflingen auf ca. 35.000,00 Euro.

Das Landratsamt hat nun angefragt, ob die Gemeinde Schnürpflingen den Bau der Radwege wünscht. Wegen des notwendigen Vorlaufs für die Planungen, werden die Radwege der Dringlichkeitsstufe II ab bzw. nach dem Jahr 2016 gebaut.

Der Gemeinderat begrüßte insgesamt den Ausbau des Radwegenetzes um und in unserer Gemeinde. Die Verwaltung wurde einstimmig damit beauftragt, dem Landratsamt zu signalisieren, dass die Gemeinde den Neubau der Radwege wünscht.

6. Zuschussbescheid zur Sanierung der Toiletten der Grundschule
Bürgermeister Michael Knoll konnte dem Gemeinderat die gute Nachricht verkünden, dass der beantragte Ausgleichstockzuschussantrag der Gemeinde für die Sanierung der Toiletten der Grundschule vom RP Tübingen bewilligt wurde. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H. von 59.000,00 Euro beläuft sich der Zuschuss auf 20.000,00 Euro. Mit den Sanierungsarbeiten kann voraussichtlich in den Herbstferien begonnen werden.

7. Zuschuss der Generationenstiftung der Sparkasse Ulm zur Beschaffung eines Klettergerüsts für den neuen Kindergarten
Die Sparkasse Ulm hat sich mit einem Betrag i.H. von 1.000,00 Euro an der Beschaffung eines Klettergerüsts für den neuen Kindergarten beteiligt. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende einstimmig zu.

8. Aufnahme eines Darlehens bei der L-Bank
Nachdem von der KfW ein Förderdarlehen i.H. 79.000,00 Euro mit einem Zinssatz von 0,1 % zum Anschluss der Weihungstalhalle mit Grundschule und des Mehrzweckgebäudes ans Nahwärmenetz und der energetischen Sanierung der Heizungsanlagen aufgenommen wurde, musste nun ein weiteres Darlehen zur Finanzierung der üppigen Investitionsmaßnahen der Gemeinde aufgenommen werden.

Für den Neubau des Kindergartens wurde bei der L-Bank ein Darlehen i.H. von 210.000,00 Euro zu einem Zinssatz von 0,77 % beantragt. Dieses wurde nun bewilligt und auch schon ausbezahlt. Somit hat die Gemeinde nun dieses Jahr nach langen Jahren der Abstinenz wieder Darlehen i.H. von insgesamt 289.000,00 Euro - allerdings zu sehr attraktiven Zinskonditionen - aufgenommen.

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