Sitzungsbericht vom 18. Januar 2012


1 . Baugesuche
Der Gemeinderat hat folgenden Baugesuchen sein Einvernehmen erteilt:


2. Vorstellung der Planungen eines Neubaus des Kindergartengebäudes
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Michael Knoll Architekt Dieter Völk und unsere Kindergartenleiterin Eleonore Aich begrüßen.

Illustration unseres Angebotes

Bild1: Neubau Kindergarten - Außenansicht

Schon seit längerer Zeit gibt es von Seiten der Gemeinde Überlegungen eine Kinderkrippe in Schnürpflingen zu errichten. Bekanntlich ist es ja so, dass ab dem 01.08.2013 alle Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren regelt das KiföG (Kinderförderungsgesetz).

Aus diesem Grund wurde das Architekturbüro Graf & Völk aus Langenau beauftragt, verschiedene Varianten und Möglichkeiten zur Errichtung einer Kinderkrippe in Schnürpflingen zu untersuchen.

Da eine Aufstockung des Gebäudes aus Kostengründen relativ schnell verworfen wurde, standen letztendlich 2 Alternativen zur Diskussion. So hätte die Realisation der Kinderkrippe auch als Anbau an das bestehende Gebäude erfolgen können. Es musste dabei von einem Kostenvolumen von insgesamt gut 500.000,00 Euro ausgegangen werden. Dieser Kostenrahmen berücksichtigte zwar die Sanierung der bestehenden Toiletten; ansonsten war allerdings geplant aus Kostengründen nicht in die bestehende schlechte Bausubstanz des 50 Jahre alten Gebäudes einzugreifen. Die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen auch insgesamt nicht mehr dem heutigen Anforderungsprofil an eine zeitgemäße Kinderbetreuung.

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Bild2: Neubau Kindergarten -Lageplan unmaßstäblich

Die 2. Alternative die zur Diskussion stand, war der Abriss des alten Kindergartengebäudes und ein kompletter Neubau der Einrichtung. Die Kostenschätzungen hierfür belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. Euro. Im Rahmen der zwischenzeitlich eingeführten neuen Betreuungsformen wie Bildungshaus, Projekt Singen-Bewegen-Sprechen und der Anforderungen im Rahmen von Ganztagsbetreuungs- und Verpflegungsmöglichkeiten, sind die derzeit vorhandenen Raumkapazitäten als nicht ganz optimal zu bezeichnen und zusätzliche Funktionsräume wünschenswert. Zudem sind wir mit einem Neubau des Kindergartens über Jahre hinweg nicht nur pädagogisch sondern auch energetisch auf dem neusten Stand. Desweiteren wird das neue Gebäude mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, was sicherlich zu einem besseren Raumklima führen wird. Zudem ist diese Heizungsmethode für einen Kindergarten natürlich besonders gut geeignet, da Kinder oft auf dem Boden krabbeln.

Trotz der hohen Investitionskosten für einen Neubau des Kindergartens, wurde dieser Argumentation folgend, der zunächst favorisierte Anbau an das bestehende Kindergartengebäude als nicht sinnvoll erachtet. Zusätzlich zum Anbau wäre mittelfristig eine umfangreiche und kostenintensive Sanierung und Modernisierung des bestehenden Kindergartengebäudes notwendig geworden.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich der Gemeinderat aus Wirtschaftlichkeitsgründen und auch aus pädagogischen Erwägungen heraus einstimmig für ein Neubauvorhaben ausgesprochen. Mit diesem werden auf lange Zeit tolle Voraussetzungen für eine weiterhin qualitativ hochwertige Kinderbetreuung in Schnürpflingen geschaffen, auf die die Gemeinde seit jeher großen Wert legt.
Mit dem Neubau werden nun auch die Räumlichkeiten an die hervorragende pädagogische Arbeit unserer Erzieherinnen im Kindergarten angepasst.


3. Annahme von Spenden
Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt, auch nicht durch das Strafrecht. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch den Bürgermeister erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber § 78 Gemeindeordnung um einen Absatz 4 ergänzt.

(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Diese Bestimmung macht deutlich, dass die Einwerbung von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehören. Zudem wird das Verfahren zur Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben.

Im Jahr 2011 sind folgende Spenden eingegangen:

Wir bedanken uns bei den Spendern für die großzügigen Spenden auch im Namen der Feuerwehr sowie der Erzieherinnen, Lehrerinnen und Kinder des Kindergartens und der Grundschule Schnürpflingen ganz herzlich.

Auch der Gemeinderat ist dieses Jahr wieder bereit die Hälfte des Sitzungsgeldes für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde zu spenden. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder spenden.


4. Vorberatung des Haushaltsplanes für das Jahr 2012
Das Gesamthaushaltsvolumen 2012 beträgt üppige 3.244.000,00 € (2011: 2.530.000,00 €). Hiervon entfallen 2.199.000,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 1.045.000,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis ca. 1/3 der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2012 investiver Art sind. Dies ist in Relation ein sehr hoher Wert.

Knapp 80 v.H. dieser investiven Ausgaben sollen im Jahr 2012 für den Neubau des Kindergartengebäudes verwendet werden. Insgesamt ist die Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,2 Mio. Euro veranschlagt. Hiervon werden im Jahr 2012 voraussichtlich 800.000,00 Euro in Anspruch genommen. Weitere Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr sind die Außengestaltung um die Gymnastikhalle, die restliche Erschließung des Baugebiets Bihlafinger Weg (1. Bauabschnitt), die Sanierung von Gehwegen sowie die Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Als Zuführungsrate kann im Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von 153.000,00 € vom Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt für investive Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Wenn man Kredittilgungen in Höhe von 16.000,00 Euro abzieht, beträgt die Nettoinvestitionsrate 137.000,00 € (Durchschnitt der letzten 7 Jahre: 248.666,00 €).
Diese Nettoinvestitionsrate wird oft als Indiz der Leistungsfähigkeit eines Gemeindehaushaltes herangezogen und zeigt, dass sich die Haushaltssituation in Schnürpflingen leider noch nicht nachhaltig entspannt hat.

Insofern muss leider nach langen Jahren der Abstinenz (die letzte Kreditaufnahme resultiert aus dem Jahr 2002) wieder ein Darlehen in Höhe von 250.000,00 Euro aufgenommen werden. Zwar sind noch wenige Rücklagemittel vorhanden, diese reichen allerdings nicht aus, um die hohen Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr zu kompensieren. Trotzdem ist die Entscheidung einen neuen Kindergarten zu bauen mittelfristig sicherlich absolut die richtige, so dass in Schnürpflingen über lange Jahre hinweg eine pädagogisch und energetisch zeitgemäße Einrichtung zur Betreuung der Kinder zur Verfügung steht.

Durch die Kreditaufnahme erhöht sich der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2012 auf 379.007,00 € was bei 1.334 Einwohnern eine immer noch akzeptable Pro-Kopf-Verschuldung i.H. von 284,11 € bedeutet (Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden: 500,00 €/EW).

Der Haushaltsplan wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.02.2012 entsprechend den Vorberatungen verabschiedet. Wir werden im nächstens Mitteilungsblatt darüber berichten.

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