Sitzungsbericht vom 16. November 2011


1 . Baugesuche
Der Gemeinderat hat folgendem Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt:
Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage, Am Schleifweg, Flst.-Nr. 1358

Es handelt sich beim Baugesuch der Schneider GbR um eine Erweiterung der bestehenden, im Jahr 2010 gebauten Biogasanlage, von 200 kW elektrische Leistung auf 400 kW elektrische Leistung.

Derzeit besteht die Biogasanlage mit 1 Biogasaggregat mit 200 kW aus 2 Fahrsilokammern, 1 Fermenter, 1 Nachgärer, 1 Endlager, 1 Gasfackel aus sicherheitstechnischen Gründen, 1 Maschinengebäude und 1 Maschinenhalle.

Neu geplant für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit ist der Einbau eines weiteren Biogasmotors von 200 kW. Dieser soll im bestehenden Maschinengebäude Platz finden. Desweiteren ist eine weitere größere Fahrsilokammer und ein Endlager geplant. Das bisherige Endlager soll künftig als Nachgärer umgenutzt werden.

2. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Kindertagespflege
BM Michael Knoll informierte den Gemeinderat ausführlich über die derzeitige Sachlage zum Thema „Kinderbetreuung in Schnürpflingen“.

Schon seit längerer Zeit plant die Gemeinde den Anbau einer Kinderkrippe an den Kindergarten. Bekanntlich ist es ja so, dass ab dem 01.08.2013 alle Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren regelt das KiföG (Kinderförderungsgesetz). Bund, Länder und Kommunen haben sich dabei auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu schaffen. Lt. einem aktuellen Zeitungsbericht der SWP vom 09.11.2011 lag die Betreuungsquote bundesweit bei den unter 3jährigen im März 2011 bei 25,4 Prozent. Baden-Württemberg liegt dagegen mit einer Betreuungsquote von derzeit 20,9 Prozent nicht nur weit hinter der bundesweiten, sondern vor allem auch hinter der bis zum 01.08.2013 anvisierten Betreuungsquote von 35 Prozent zurück.

Wichtig für die Gemeinde Schnürpflingen ist jedoch nicht die bundes- und landesweite Betreuungsquote, sondern der ganz konkrete Bedarf an Betreuungsplätzen in Schnürpflingen vor Ort.

Um diesen zu erfahren, wurde von Seiten der Verwaltung eine Umfrage ausgearbeitet und an alle Eltern von Kindern, die in Schnürpflingen wohnen und den Kindergarten noch nicht besuchen, versandt. Die Beantwortung der Fragen war dabei freiwillig und unverbindlich.

Auffällig bei der Auswertung der Umfrage ist, dass offensicherlicherweise derzeit in Schnürpflingen wenig Bedarf an einer Betreuung von Kindern unter 2 Jahren besteht. Demgegenüber steht aber ein sehr hoher Betreuungsbedarf bei der Betreuung von 2 – 3jährigen in altersgemischten Gruppen (ca. 45 % aller 2 – 3jährigen).

Die Gemeinde Schnürpflingen verfügt derzeit über 50 sehr flexibel belegbare Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 2-6 Jahren. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben muss. D.h. ein betreutes Kind unter 3 Jahre nimmt 2 Kindergartenplätze in Anspruch. Momentan hat die Gemeinde aber keine Möglichkeit auch Kinder im Alter von unter 2 Jahren zu betreuen.

Bezüglich der Beteiligung des Landes am Abmangel beim Betrieb einer Kinderkrippe, wies Bürgermeister Michael Knoll darauf hin, dass sich Gemeindetag und Landesregierung ganz aktuell am 10.11.2011 auf einen Krippenkompromiss geeinigt haben. Der Dauerstreit zur Verteilung der Kosten zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden ist somit beigelegt. Das Land hat zugesagt, die Betriebsausgaben entlang der Konnexität aufzuteilen. Konkret heißt das gemäß einer Pressemitteilung des Gemeindetages, dass sich Kommunen und Eltern ab dem Jahr 2014 mit einem Kostenbeitrag in einer Größenordnung von 32 Prozent beteiligen, das Land aber den überwiegenden Teil der Kosten, nämlich die restlichen 68 Prozent übernimmt.

Trotzdem macht eine Kooperation hier in Schnürpflingen mit der Tagespflege absolut einen Sinn. Sie stellt eine praktikable, sinnvolle und finanzierbare Alternative zum eigenen Aufbau der Betreuung dar. Zudem ist diese schnell realisierbar. Die Gemeinde Schnürpflingen hat hier den großen Vorteil, dass mit der privaten Kinderkrippe „Anita’s Schneckenhäuschen“, welche von der staatlich anerkannten Kinderpflegerin Anita Frese geführt wird, eine entsprechende gut aufgestellte und qualitativ sehr hochwertige Einrichtung vor Ort ist. Anita Frese ist darauf ausgelegt, Kinder ab einem Alter von 8 Monaten bis zu 3 Jahren zu betreuen. Insgesamt kann sie 8 Kinder aufnehmen, von denen dann max. 5 gleichzeitig betreut werden können.

Der Betrieb der Tagespflege ist aber leider nach den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich zu gestalten. Während eine Kinderkrippe staatlich hoch subventioniert ist, muss die Tagespflege einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Durch die höheren Beiträge, die die Eltern in der Tagespflege bezahlen müssen, hat diese allerdings trotz hochflexibler Betreuungszeiten aus Sicht der Eltern an Attraktivität verloren.

Da allerdings der Tagespflege hier in Schnürpflingen für die Gemeinde im zukünftigen Betreuungskonzept, insbesondere bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren, eine sehr wichtige Rolle zukommt, muss diese von Seiten der Gemeinde finanziell unterstützt werden. Diese Unterstützung soll dergestalt ausfallen, dass der Kindertagespflege ein pauschaler monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 250,00 Euro gewährt wird. Zusätzlich soll die Kindertagespflege für die Betreuung der Kinder mit Hauptwohnsitz in Schnürpflingen einen Zuschuss i.H. von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde erhalten. Nur so kann die Tagespflege mittelfristig im Gemeindegebiet wirtschaftlich betrieben werden. Durch den Zuschuss zur Betreuung jedes Schnürpflinger Kindes soll zudem gewährleistet sein, dass die Kinderbetreuungskosten bei der Tagespflege nicht höher, als in einer interkommunalen Kinderkrippe ausfallen.

Zudem soll durch die Kooperation auch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kindertagespflege und dem Kindergarten Schnürpflingen ermöglicht werden. So soll zum Wohl der Kinder, der fachliche Austausch gefördert werden. Desweiteren sollen die Tagespflegekinder andere Kinder und neue Spielmöglichkeiten kennen lernen. Ziel ist u.a. den zukünftigen Kindergartenkindern den Übergang von der Tagespflege in die Kindertageseinrichtung zu erleichtern.

Der Schnürpflinger Kindergarten ist in Kooperation mit der Grundschule bekanntermaßen als „Bildungshaus“ anerkannt. In den Bildungshäusern steht die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule im Vordergrund. Sie soll im Laufe der Modellphase so eng werden, dass eine durchgängige Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige entsteht.

Mit der nun abgeschlossenen Kooperation kann nun gedanklich sogar eine durchgehende Bildungseinrichtung für Kinder im Alter von ab 8 Monaten bis zu 10 Jahren erreicht werden. Diese Kooperation ist ein weiterer Vorstoß der Gemeinde Bildungshemmnisse ab- und Bücken - zum Wohle unserer Kinder - aufzubauen.

Zu guter Letzt, sollen durch die Kooperation die Beziehungen der Kindertagespflegepersonen untereinander unterstützt, vertieft und bereichert werden.


3. Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2011
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Kämmerer Leander Missel vom Gemeindeverwaltungsverband begrüßt werden. Von ihm wurden die wesentlichen Änderungen des Haushaltsansatzes gegenüber dem zu erwartenden Ergebnis erläutert.

Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt aufgrund höherer Steuereinnahmen wohl um ca. 150.000,00 Euro besser als erwartet ab. War noch bei der Haushaltsplanung von einer Zuführung zum Vermögenshaushalt von weit unterdurchschnittlichen 30.000,00 Euro ausgegangen worden, so wird nun eine Zuführung i.H. von 182.000,00 Euro erwartet. Dies ist für die Gemeinde immer noch ein eher mäßiger Abschluss des Verwaltungshaushalts, aber trotzdem im Verhältnis zum Ansatz eine positive Entwicklung.

Auch der Vermögenshaushalt entwickelt sich wohl im Jahr 2011 leicht positiv. Dies liegt vor allem daran, dass im neuen Baugebiet „Bihlafinger Weg“ mehr Bauplätze als prognostiziert verkauft werden konnten. Letztlich schließt der Vermögenshaushalt, vor allem natürlich bedingt durch die höhere Zuführung, dann wohl um ca. 190.000,00 Euro besser als erwartet ab. Dieser Betrag verbleibt dann in der Allgemeinen Rücklage und kann für wichtige Investitionsvorhaben in den nächsten Jahren verwendet werden.

Auch für das Jahr 2012 sind gegenüber dem diesjährigen Haushaltsjahr die Prognosen eher positiv. So kann im Einzelplan 9, in welchem die allgemeine Finanzwirtschaft der Gemeinde dargestellt wird, mit Mehreinnahmen gegenüber 2011 i.H. von rund 89.000,00 Euro gerechnet werden. Diese resultieren hauptsächlich aus der höheren Steuerkraft im Land Baden-Württemberg insgesamt, bedingt durch die immer noch guten Konjunkturprognosen. Ob diese Vorhersagen, die auf den Novembersteuerschätzungen beruhen, dann wirklich eintreten, muss allerdings abgewartet werden.

Zudem hat die Gemeinde in den kommenden Jahren Maßnahmen mit einem hohen Investitionspotenzial und –bedarf zu bewältigen. Hier ist vor allem die dringend notwendige Investition in den Kindergarten in Schnürpflingen erwähnenswert.

4. Informelles Anhörungsverfahren zum Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan Donau-Iller
BM Michael Knoll informiert, dass die Gemeinde vom Regionalverband Donau-Iller angeschrieben worden ist. Es wurde von Seiten des Regionalverbandes mitgeteilt, dass dieser ein Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie beraten und beschlossen hat. Nun sollen die Gemeinden in einem informellen Anhörungsverfahren beteiligt werden.

Die Flächen zur Windenergienutzung wurden in 3 Kategorien eingeteilt. Dabei wurde nach potenziell geeigneten Gebieten ohne bekannte Konflikte (Kategorie 1), potenziell geeignete Gebiete mit bekannten Konflikten (Kategorie 2) und potenziellen Gebieten mit erheblichen Konflikten (Kategorie 3) unterschieden. Die Gemeinde Schnürpflingen liegt dabei in keinem potenziell geeigneten Gebiet. Insofern hat der Gemeinderat das informelle Anhörungsverfahren zur Kenntnis genommen. Dem Regionalverband wird mitgeteilt, dass von Seiten der Gemeinde Schnürpflingen keine Bedenken hinsichtlich der Planung bestehen.


5. Infoveranstaltung der Fa. NeckarCom zum Thema „schnelles Internet“ am 30.11.2011
BM Michael Knoll gab dem Gemeinderat bekannt, dass die Firma NeckarCom Telekommunikation eine Infoveranstaltung zum Thema „schnelles Internet“ in Schnürpflingen am 30.11.2011 um 19:00 Uhr in der Weihungstalhalle durchführt.

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