Sitzungsbericht vom 20. Februar 2013


1. Baugesuch für den Neubau eines Stahlrohrprofilmastens in Ammerstetten
Die Firma NeckarCom hat ein Baugesuch für den Neubau eines Stahlrohrprofilmastens in Ammerstetten eingereicht. Dieser wird benötigt, damit der Telekommunikationsanbieter auch in Ammerstetten schnelles kabelgebundenes Internet anbieten kann. Der Mast hat eine Höhe von 15 Metern zuzüglich eines Aufsetzmastens mit einer Höhe von 5 Metern. Der Standort befindet sich auf dem Grundstück „Ortsstraße 62“, nahe dem Kabelverzweiger (KVz) der Dt. Telekom.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass der Mast lediglich für den Aufbau einer Richtfunkstrecke zwischen dem Wasserturm Hüttisheim und Ammerstetten benötigt wird. Vom Richtfunk geht nach menschlichem Ermessen keine merkliche Abstrahlung aus. Es handelt nicht um einen Flächen- sondern um einen Punktrichtfunk, vergleichbar mit einem Laser. Vom Mast aus wird eine Kabelverbindung zum KVz, der sich direkt an der Ortsstraße befindet, geschaffen. Von dort aus bestehen Telekom-Hausanschlussleitungen, die dann von der Fa. NeckarCom angemietet werden können.

2. Anschluss gemeindlicher Einrichtungen an ein Nahwärmenetz
Wie die RS Energy GbR, beabsichtigt auch die Nahwärme Schneider GbR (Andreas und Julius Schneider) ein Fernwärmenetz in Schnürpflingen aufzubauen. Im Zuge dieses Ausbaus kann auch das Mehrzweckgebäude, welche momentan mit Öl beheizt wird, ans Nahwärmenetz angeschlossen werden.

Insgesamt betragen die Anschlusskosten für das Mehrzweckgebäude ca. 6.000,00 - 7.000,00 Euro. Derzeit benötigt die Gemeinde zur Heizung des Mehrzweckgebäudes insgesamt ca. 3.000 Liter Öl pro Jahr. Dies sind umgerechnet ca. 24.000 kWh Nutzenergie.

Der zukünftige Wartungsaufwand ist bei der Heizung mit Nahwärme wesentlich geringer als bei der konventionellen Ölheizung. Die angebotene Fernwärmelieferung ist somit im Betrieb ca. 1.000,00 Euro pro Jahr günstiger als die bisherige Ölheizung.

Der Vertrag mit der Nahwärme Schneider GbR soll auf 15 Jahre geschlossen werden. Der derzeitige Preis wird für 5 Jahre garantiert. Danach wird zur Ermittlung des Preises ein Index herangezogen, der sich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten orientiert.

Zur Verlegung der Fernwärmeleitungen möchte der Betreiber auch Wege und Plätze der Gemeinde nutzen. Hierfür soll ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.

3. Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Schnürpflingen - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss
Wir haben bereits im letzten Mitteilungsblatt über die neuen Abwassergebühren, die erstmals nach einem gesplitteten Gebührenmaßstab für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet wurden, berichtet.

Die Gebührenkalkulation wurde vom Büro Allevo Kommunalberatung aus Obersulm erstellt. Sie umfasst die Bemessungszeiträume 01.01.2010 bis 31.12.2012 und 01.01.2013 bis 31.12.2013. Die Fortschreibung der Kalkulation für die nächsten Jahre übernimmt dann wieder in bewährter Weise der Gemeindeverwaltungsverband.

Die Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.

Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen.

Bisher wurden die Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ausschließlich auf der Grundlage des Frischwasserbezugs bemessen. Dabei wurde unterstellt, dass die Menge des Niederschlagswassers, das von Dächern und befestigten Flächen in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet wird, jeweils in einer etwa gleichen Relation zur Menge des bezogenen Frischwassers steht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 11.03.2010 – 2 S 2938/08 festgestellt, dass von dieser Annahme selbst in kleineren Gemeinden nicht ausgegangen werden kann. Die Menge des durch die öffentlichen Abwasseranlagen abzuleitenden Niederschlagswassers ist davon abhängig, wie groß die versiegelte oder teilversiegelte Fläche des Grundstücks des Gebührenpflichtigen ist. Diese Größe ist unabhängig von der Menge des bezogenen Frischwassers. Der bisherige Gebührenmaßstab verstößt damit gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie das Äquivalenzprinzip. Für die Städte und Gemeinden hat dies zur Folge, dass statt einer einheitlichen Abwassergebühr, eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss (gesplittete Abwassergebühr). In der vorliegenden Kalkulation wurde die Berechnung der Abwassergebühren erstmals auf der Grundlage eines getrennten Gebührenmaßstabs durchgeführt.

Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) wurde redaktionell überarbeitet und an das neue Muster des Gemeindetags angepasst. Der beitragsrelevante Teil der Satzung wurde jedoch nicht verändert.

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation hat der Gemeinderat die Abwassergebühren für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2012 wie folgt festgesetzt:

Abwassergebühr für die Jahre 2010 - 2012  
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,20 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,20 €/m²
nachrichtlich zum Vergleich: Fiktiv berechnete Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,80 €/m³
nachrichtlich: Bisher veranlage Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,90 €/m³

Für die Jahre 2010 bis 2012 ergibt sich also faktisch eine Senkung der Abwassergebühr, was für den Durchschnittshaushalt somit zu einer Rückzahlung bzw. Verrechnung zu viel bezahlter Gebühren führt.

Für den Bemessungszeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird die Abwassergebühr wie folgt festgesetzt:

Abwassergebühr für das Jahr 2013  
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,19 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,17 €/m²
nachrichtlich zum Vergleich: Fiktiv berechnete Gebühr nach dem alten Frischwassermaßstab: 1,71 €/m³

Für das Jahr 2013 ergibt sich also nochmals eine Senkung der Abwassergebühr. Dies ist hauptsächlich damit zu erklären, dass Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2007 - 2009 ausgeglichen werden und somit zu einer Reduktion der Abwassergebühr führen.

Unsere Abwasser- und Wassergebühren im Vergleich:

  Gemeinde Schnürpflingen für das Jahr 2013 Durchschnitt in Baden-Württemberg für das Jahr 2012 nach Einwohnern gewichtet:
(Quelle: Statistisches Landesamt)
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserbezug 1,19 €/m³ 1,86 €/m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche 0,17 €/m² 0,45 €/m²
Wasserverbrauchsgebühr zuzügl. 7% Mehrwertsteuer 1,08 €/m³ 1,97 €/m³


4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2013

Der Haushaltsplan wurde, wie in der Sitzung vom 16.01.2013 vorbesprochen, vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Wie berichtet knackt das Gesamthaushaltsvolumen 2013 abermals die 3-Mio-Grenze und beträgt üppige 3.378.000,00 € (2012: 3.244.000,00 €). Hiervon entfallen 2.325.000,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 1.053.000,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis ca. 1/3 der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2013 investiver Art sind. Dies ist in Relation wie auch schon im Jahr 2012 ein sehr hoher Wert.

Buchungstechnisch werden Aufwendungen für den Neubau des Kindergartens i.H. von 800.000,00 Euro auf das Jahr 2012 gebucht, so dass im diesjährigen Haushaltsjahr bei einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H. von 1.330.000,00 Euro noch mit einem Aufwand i.H. von 530.000,00 Euro gerechnet wird. Somit fallen auf den Kindergartenneubau rund 50 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts. Weitere Investitionsmaßnahmen sind die Erweiterung des Baugebiets „Bihlafinger Weg“(2013: 360.000,00 Euro) die Neuanlage eines Gehwegs entlang der Kreisstraße in Richtung Ammerstetten (100.000,00 Euro), sowie ein paar kleinere Maßnahmen.

Als Zuführungsrate kann im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von 215.000,00 Euro vom Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt für investive Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Wenn man Kredittilgungen in Höhe von 19.000,00 Euro abzieht, beträgt die Nettoinvestitionsrate 196.000,00 Euro (Durchschnitt der letzten 8 Jahre: 242.207,75 €).
Diese Nettoinvestitionsrate wird oft als Indiz der Leistungsfähigkeit eines Gemeindehaushaltes herangezogen und zeigt, dass sich die Haushaltssituation in Schnürpflingen leicht entspannt, ohne allerdings an die hohen Investitionsraten aus den Jahren 2007 und 2008 anknüpfen zu können.

Auf Grund der hohen Investitionstätigkeit muss leider nach langen Jahren der Abstinenz (die letzte Kreditaufnahme resultiert aus dem Jahr 2002) wieder ein hoher Darlehensbetrag in Höhe von 350.000,00 Euro aufgenommen werden. Zwar sind noch wenige Rücklagemittel vorhanden, diese reichen allerdings nicht aus, um die beschriebenen Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr zu kompensieren.

Durch die Kreditaufnahme erhöht sich der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2013 auf 461.063,00 € deutlich, was bei 1.337 Einwohnern eine noch akzeptable Pro-Kopf-Verschuldung von 344,85 € bedeutet (Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden: 490,00 €/EW).

Illustration unseres Angebotes

5. Ausschreibung der Bauarbeiten für den neuen Kindergarten
Folgende Gewerke für den Neubau des Kindergartens werden aktuell öffentlich ausgeschrieben:

Die Submission (Öffnung der Angebote) erfolgt am 28.03.2013. Die öffentliche Vergabesitzung des Gemeinderats findet dann am 10.04.2013 statt, so dass mit dem Beginn der Bauarbeiten Anfang Mai zu rechnen ist.

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