Sitzungsbericht vom 16. Januar 2013


1. Absichtserklärung zum Anschluss von gemeindlichen Gebäuden an ein Fernwärmenetz
Die RS Energy GbR (Eigentümer: Daniela und Rainer Schneider) betreibt seit ca. 2 Jahren eine Biogasanlage am westlichen Ende von Schnürpflingen. Die Betreiber beabsichtigen nun ein Fernwärmenetz in Schnürpflingen aufzubauen. Im Zuge dieses Ausbaus kann auch die Weihungstalhalle mit Grundschule, welche momentan mit Öl beheizt wird und der neue Kindergarten ans Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Schon in der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2012 wurde den Betreibern signalisiert, dass die Gemeinde nicht abgeneigt ist, den neuen Kindergarten mit Fernwärme aus der Biogasanlage zu heizen. Ökologisch und auch ökonomisch wurde das Vorhaben insgesamt begrüßt. Allerdings müssen gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Verwaltung und Gemeinderat legen Wert darauf, dass der Preis der Wärme günstiger ist als bei einer konventionellen Heizung und der Anbieter eine Redundanz vorhält. Zudem sollen vor allem auch keine Emissionen durch einen eventuell zusätzlich zu errichtenden Motor im Ortsbereich entstehen.

Das vorliegende Konzept sieht keine Installation eines zusätzlichen Motors im Ortsbereich vor, so dass diese Voraussetzung bereits erfüllt ist. Um genügend Wärme zur Verfügung zu haben, muss allerdings die Biogasanlage erweitert werden. Ein entsprechendes Baugesuch wird der Betreiber bei der Gemeinde in Kürze einreichen. Die notwendige Redundanz für den Fall, dass die Biogasanlage nicht in der Lage ist, Wärme zu liefern, wird vom Betreiber vorgehalten. So kann die Gemeinde komplett auf eine konventionelle Heizung verzichten.

Insgesamt betragen die Anschlusskosten für die Weihungstalhalle ca. 11.750,00 Euro. Derzeit benötigt die Gemeinde zur Heizung der Weihungstalhalle und der Grundschule insgesamt ca. 20.000 Liter Öl. Dies sind umgerechnet ca. 160.000 kWh Nutzenergie.

Derzeit bestehen erhebliche Probleme mit der veralteten Ölheizung der Weihungstalhalle/Grundschule, so dass auf jeden Fall die nächsten Jahre in diese investiert werden müsste.

Aber auch wenn man diese notwendigen Investitionen und den Wartungsaufwand, der bei der Heizung mit Fernwärme wesentlich geringer ist, außen vor lässt, ist die angebotene Fernwärmelieferung im Betrieb gut 5.000,00 Euro pro Jahr günstiger als die bisherige Ölheizung. D.h., dass sich die einmaligen Investitionskosten i.H. von 11.750,00 Euro schon nach gut 2 Jahren amortisieren.
Der Vertrag mit der RS Energie GbR soll auf 15 Jahre geschlossen werden. Der derzeitige Preis wird für 5 Jahre garantiert. Danach wird zur Ermittlung des Preises ein Preisindex herangezogen, der sich aus verschiedenen Rohstoffpreisen, den Lohnkosten sowie weiteren marktentscheidenden Parametern mit unterschiedlichen Gewichtungen zusammensetzt.

Somit sind nach Auffassung der Verwaltung alle, an den Betreiber gestellten Voraussetzungen für einen Anschluss der gemeindlichen Gebäude ans Fernwärmenetz erfüllt. Die Gemeinde hat auch eine Art Vorbildfunktion, vorhandene regenerative Energien zu nutzen. Desweiteren bleibt die Wertschöpfung der Investition in der Region. Zudem hat eine Biogasanlage ohne die Fernwärmenutzung, die bekanntlich als Nebenprodukt bei der Stromerzeugung entsteht, mit ca. 40 % einen schlechten Wirkungsgrad. Mit der Fernwärmenutzung steigert sich dieser auf ca. 80 % erheblich.

Zur Verlegung der Fernwärmeleitungen möchte der Betreiber auch Wege und Plätze der Gemeinde nutzen. Hierfür soll ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.

2. Ortsentwicklungskonzept Schnürpflingen: Rücknahme eines gemeindlichen ELR-Antrags
Die Gemeinde Schnürpflingen hat im Jahr 2011 mit dem Gemeindeentwicklungskonzept einen Antrag auf Aufnahme ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt.

Für das Jahr 2012 wurde im Oktober 2011 eine ELR-Forderung für folgende gemeindliche Maßnahmen beantragt:

Die Gemeinde wurde mit dem Gemeindeentwicklungskonzept ins Förderprogramm aufgenommen. Für die gemeindlichen Maßnahmen wurden Zuschüsse bewilligt.

So wurde für die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme Schützenstraße bei veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahme i.H. von 95.000,00 Euro eine Förderung i.H. von 31.880,00 Euro bewilligt. Nach nochmaliger Begutachtung und Untersuchung der Maßnahme, ist die Verwaltung nun zum Entschluss gekommen, das Vorhaben zu verschieben. Entlang der Schützenstraße befinden sich mehrere Grundstücke, die sich zur Realisation einer größeren Maßnahme anbieten. Hier könnte im Zusammenhang mit der Wohnfeldverbesserungs-maßnahme auf dem selben Areal ein Projekt zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen und eventuell auch noch einem Neuordnungskonzept realisiert werden. Hierbei entstünde dann eine neue Mitte an einer tatsächlich zentralen Stelle in Schnürpflingen. Für diese Maßnahmen sind in der Finanzplanung für die Jahr 2015/2016 Finanzmittel von knapp 1 Mio Euro eingeplant.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, den Antrag „Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme Schützenstraße“ zurückzunehmen bzw. auf das Jahr 2016 zu verschieben.

Eine große Enttäuschung hat die Gemeinde bezüglich des ELR-Antrags „Neuordnungskonzept und Nachverdichtung Hauptstraße 32 - 38“ erlebt. Nachdem dieses Konzept der Nachverdichtung im Gemeindeentwicklungskonzept dargestellt war, sollte dieses nun umgesetzt werden. Mit den konkreten Planungen wurde das Ingenieurbüro Wassermüller betraut.

Im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße bzw. zwischen der Hauptstraße und der Schulstraße gibt es erhebliches Nachverdichtungspotenzial. Durch die Neuordnung der Flurstücke 53, 54 und 55 hätten 8 Baugrundstücke mit einer Größe von ca. 500 m² ca. 800 ² entstehen sollen. Die Erschließung hätte über einen Henkel, der zwischen den Gebäuden 32 und 34 an die Hauptstraße angebunden worden wäre, erfolgen sollen. Die Eigentümer der Grundstücke wären grundsätzlich bereit gewesen diese zu veräußern.

Schon bei der ersten Vorstellung der Maßnahme, wurden im Gemeinderat erhebliche Zweifel an den vom Planungsbüro Künster ermittelten und im Gemeindeentwicklungskonzept dargestellten Emissionsradien der angrenzenden landwirtschaftlichen Hofstellen geäußert.

Diese wurden auf Antrag der Gemeinde vom Landwirtschaftamt nun nochmals überprüft. Leider kommt die Fachbehörde zu einem mehr als nur ernüchternden Ergebnis. So stellt das Landratsamt fest, dass die Realisation der 4 im Osten gelegenen Wohnhäusern unter Annahme eines vorliegenden Bestandschutzes nach den Worst-Case-Abschätzungen nicht möglich ist. Das Selbe gilt auch für die Realisation von 2 im Nord-Westen gelegenen Wohnhäusern. Das Landwirtschaftsamt empfiehlt zusätzlich ein emissionsschutzrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben. Aus diesem könnten sich dann etwas andere Emissionsradien ergeben.

Aus Kostengründen kann es sich die Gemeinde aber nicht leisten auch nur einen Bauplatz zu verlieren. Die Erschließungskosten, die gleich bleiben würden, müssten ansonsten auf weniger Bauplätze verteilt werden, was den Bauplatzpreis logischerweise erheblich in die Höhe treiben würde. Nach der derzeitigen Kalkulation würde sich unter Berücksichtigung einer möglichen Förderung der Maßnahme aus dem ELR schon jetzt ein Bauplatzpreis von gut 90,00 Euro/m² ergeben. In Anbetracht, dass beim Baugebiet „Bihlafinger Weg 1. BA“ ein Bauplatzpreis i.H. von 87,50 Euro/m² verlangt wurde, ist innerorts nach Meinung der Verwaltung und des Gemeinderats kein deutlich höherer Preis durchsetzbar.

Um weitere Kosten eines eventuellen Gutachtens zu sparen, beschloss der Gemeinderat deshalb den ELR-Antrag zurückzuziehen bzw. die Maßnahme zu verschieben. In einigen Jahren soll die Planung wieder aufgegriffen und die Emissionsradien neu überprüft werden.

3. Annahme von Spenden
Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt, auch nicht durch das Strafrecht. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch den Bürgermeister erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber § 78 Gemeindeordnung um einen Absatz 4 ergänzt.

(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Diese Bestimmung macht deutlich, dass die Einwerbung von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehören. Zudem wird das Verfahren zur Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben.

Im Jahr 2012 sind folgende Spenden eingegangen:

Wir bedanken uns bei den Spendern für die großzügigen Spenden auch im Namen der unserer Erzieherinnen, Lehrerinnen und Kinder des Kindergartens und der Grundschule Schnürpflingen ganz herzlich.

Auch der Gemeinderat ist dieses Jahr wieder bereit die Hälfte des Sitzungsgeldes für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde zu spenden. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder spenden.

4. Vorberatung des Haushaltsplanes für das Jahr 2013
Das Gesamthaushaltsvolumen 2013 knackt abermals die 3-Mio-Grenze und beträgt üppige 3.378.000,00 € (2012: 3.244.000,00 €). Hiervon entfallen 2.325.000,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 1.053.000,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis ca. 1/3 der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2013 investiver Art sind. Dies ist in Relation wie schon im Jahr 2012 ein sehr hoher Wert.

Buchungstechnisch werden Aufwendungen für den Neubau des Kindergartens i.H. von 800.000,00 Euro auf das Jahr 2012 gebucht, so dass im diesjährigen Haushaltsjahr bei einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H. von 1.330.000,00 Euro noch mit einem Aufwand i.H. von 530.000,00 Euro gerechnet wird. Somit fallen auf den Kindergartenneubau rund 50 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts. Weitere Investitionsmaßnahmen sind die Erweiterung des Baugebiets „Bihlafinger Weg“(2013: 360.000,00 Euro) die Neuanlage eines Gehwegs entlang der Kreisstraße in Richtung Ammerstetten (100.000,00 Euro), sowie ein paar kleinere Maßnahmen.

Als Zuführungsrate kann im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von 215.000,00 Euro vom Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt für investive Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Wenn man Kredittilgungen in Höhe von 19.000,00 Euro abzieht, beträgt die Nettoinvestitionsrate 196.000,00 Euro (Durchschnitt der letzten 8 Jahre: 242.207,75 €).
Diese Nettoinvestitionsrate wird oft als Indiz der Leistungsfähigkeit eines Gemeindehaushaltes herangezogen und zeigt, dass sich die Haushaltssituation in Schnürpflingen leicht entspannt, ohne allerdings an die hohen Investitionsraten aus den Jahren 2007 und 2008 anknüpfen zu können.

Auf Grund der hohen Investitionstätigkeit muss leider nach langen Jahren der Abstinenz (die letzte Kreditaufnahme resultiert aus dem Jahr 2002) wieder ein hoher Darlehensbetrag in Höhe von 350.000,00 Euro aufgenommen werden. Zwar sind noch wenige Rücklagemittel vorhanden, diese reichen allerdings nicht aus, um die beschriebenen Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr zu kompensieren.

Durch die Kreditaufnahme erhöht sich der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres 2013 auf 461.063,00 € deutlich, was bei 1.337 Einwohnern eine noch akzeptable Pro-Kopf-Verschuldung von 344,85 € bedeutet (Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden: 490,00 €/EW).

Der Haushaltsplan soll in der nächsten Gemeinderatssitzung entsprechend den Vorberatungen verabschiedet werden.

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