Sitzungsbericht vom 15. Januar 2011


1. Annahme von Spenden

Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt, auch nicht durch das Strafrecht. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch den Bürgermeister erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber § 78 Gemeindeordnung um einen Absatz 4 ergänzt.

(4) „Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annahmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem der Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sich, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“

Diese Bestimmung macht deutlich, dass die Einwerbung von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehören. Zudem wird das Verfahren zur Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben.

Im Jahr 2010 sind folgende Spenden eingegangen:

• Musikverein, Geldspende für den Kindergarten: 800,00 Euro
• Raiba Donau-Iller, Geldspende für den Kindergarten: 200,00 Euro

Wir bedanken uns bei den Spendern für die großzügigen Spenden auch im Namen der Erzieherinnen und Kinder des Kindergartens ganz herzlich.

Auch der Gemeinderat ist dieses Jahr wieder bereit einen Teil des Sitzungsgeldes für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde zu spenden. Da das Schulgebäude bekanntermaßen aufwändig energetisch saniert wurde und sich auch die Zimmer renovierungsbedürftig gezeigt haben, wurden von jedem Gemeinderat 100,00 €uro vom Sitzungsgeld - also insgesamt 1.000,00 Euro - für die schon getätigten Streicharbeiten der Klassenzimmer des Grundschulgebäudes gespendet. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder für soziale Zwecke spenden.

2. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2005 bis 2008 - Information über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes -

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat vom 08.02.2010 bis zum 15.03.2010 die Jahresrechnungen 2005 – 2008 der Gemeinde geprüft.

Der Prüfungsbericht wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben. Es wird darin festgestellt, dass sich die Nettoinvestitionsrate im Prüfungszeitraum positiv entwickelt hat. Positiv hervorgehoben wird auch, dass die Schulden der Gemeinde deutlich gesenkt werden konnten. Während die Prokopfverschuldung zu Beginn des Prüfungszeitraumes 244,00 Euro/EW betrug, konnte diese auf 157 Euro/EW zum Ende des Prüfungszeitraumes vermindert werden.

Vor allem bei den Kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Bestattungswesen, Wasserversorgung konnten sehr gute Kostendeckungsgrade erreicht werden. Beim Bestattungswesen liegt das vor allem daran, da der Männergesangverein sich ehrenamtlich in vorbildlicher Weise in der Friedhofspflege engagiert.

Der Gemeinde wird im Prüfungsbericht u.a. empfohlen, die Benutzungsgebühren für Bürgerraum und Weihungstalhalle zu überprüfen.

Als zusammengefasstes Ergebnis des Prüfungsberichtes gilt festzuhalten, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte, abgesehen von den (ganz wenigen) in den Prüfungsbemerkungen dargestellten Ausführungen, ordnungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich geführt wurden.

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