Sitzungsberichte vom 15. Februar 2012


1. Erlass einer Kostenerstattungsordnung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schnürpflingen

Bereits in der Sitzung vom 1. Februar wurde die Feuerwehrsatzung der Gemeinde aufgrund der Neufassung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg geändert. Im Zuge dessen wurde nun auch eine neue Kostenerstattungsordnung für die Leistungen der Feuerwehr erlassen. In dieser wird geregelt, wann und in welcher Höhe ein Kostenersatz für einen Einsatz der Feuerwehr erhoben wird. Insgesamt sind die Kostenerstattungssätze in Schnürpflingen als durchaus moderat zu bezeichnen.

Kein Kostenersatz wird für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schnürpflingen im Gemeindegebiet bei Bränden, öffentlichen Notständen und bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen erhoben, es sei denn, die Gefahr oder der Schaden wurde vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen,… verursacht.

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