Sitzungsbericht vom 13. November 2013


1. Neufassung der Verbandssatzung des GVV Kirchberg-Weihungstal
Die Beschlussfassung über die Neufassung der Verbandssatzung ist grundsätzlich eine Angelegenheit der Verbandsversammlung.
Ausnahmsweise sind hierfür die Mitgliedsgemeinden zuständig, wenn mit der Neufassung die Übertragung einer weiteren Aufgabe zur Erfüllung für alle Mitgliedsgemeinden verbunden ist.
Dies ist vorliegend der Fall, da mit dem Beschluss über die Neufassung vor allem die Übertragung der Zuständigkeit für die Erweiterung des gemeinsamen Gewerbegebiets „Gassenäcker“ erfolgen soll.

Die Neufassung der GVV-Satzung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn alle vier Mitgliedsgemeinden die Neufassung der GVV-Satzung inhaltsgleich beschlossen haben.

Gibt es abweichende Beschlüsse - auch nur mit untergeordnetem Inhalt - so kommt die Neufassung der GVV-Satzung nicht zustande mit der Folge, dass die Zuständigkeit für die Erweiterung des gemeinsamen Gewerbegebiets „Gassenäcker“ nicht auf den Verband übergeht.

Im Zuge der Neufassung der GVV-Satzung und der Weiterentwicklung der Verbandshauptschule Staig zur Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2013/2014 wurde von Seiten der Gemeinde Schnürpflingen angeregt, die bisher rein schülerzahlenbezogene Schulbetriebskostenumlage (=Abmangelbeteilung am Betrieb der Gemeinschaftsschule) an die neuen Verhältnisse anzupassen.
Von Seiten der Verbandsverwaltung wurde vorgeschlagen, die Aufteilung des Abmangels der Schule zukünftig über eine Kombination aus einem schülerbezogenen und einem einwohnerbezogenen Umlageschlüssel vorzunehmen.

Gründe hierfür sind:

Da der bisherige rein schülerbezogene Umlageschlüssel in der GVV-Satzung verankert ist, muss diese hierfür geändert werden. Zuständig ist die Verbandsversammlung. Gem. § 21 Abs. 2 GKZ muss eine Satzungsänderung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder beschlossen werden. In der Verbandsversammlung herrschen folgende Stimmverhältnisse vor:

Somit werden zu einer 2/3-Mehrheit rechnerisch 4,67 Stimmen benötigt.

Der vom Verband ausgearbeitete Vorschlag war in allen Mitgliedsgemeinden Beratungsgegenstand im Gemeinderat. Leider konnte der Vorschlag im Gemeinderat in Illerkirchberg nicht durchgesetzt werden. Vielmehr schlug die Gemeinde Illerkirchberg vor, die Bemessung der Schulumlage für die Schüler aus dem Verbandsgebiet nach der Schülerzahl und für auswärtige Schüler nach der Einwohnerzahl festzusetzen.

In der Verbandsversammlung vom 24.10.2013 wurden die Vorschläge kontrovers diskutiert. Die Verbandsräte der Gemeinden Staig, Hüttisheim und Schnürpflingen plädierten für den, von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlag. Leider konnten aber die Verbandsräte aus Illerkirchberg nicht überzeugt werden, so dass letztlich - um überhaupt zu einer geringfügigen gerechteren Verteilung des Abmangels zu kommen - der Vorschlag der Gemeinde Illerkirchberg befristet auf das Jahr 2013 mehrheitlich beschlossen wurde. Für die Gemeinde Schnürpflingen und auch für den Schulstandort kann dieses Ergebnis durchaus als ernüchternd und enttäuschend angesehen werden.

Aufgrund der kurzen Laufzeit der neu getroffenen Vereinbarung, wird allerdings die Abmangelverteilung bei der Aufstellung des GVV-Haushaltsplans für das Jahr 2014 wieder auf die Agenda zu nehmen sein.

Die Neufassung der Verbandssatzung wurde vom Gemeinderat Schnürpflingen einstimmig beschlossen.

2.Vorstellung der Initiative „Familienbesucher“ des Landratsamts Alb-Donau-Kreis
Bürgermeister Michael Knoll stellte die Initiative „Familienbesucher“ des Landkreises kurz vor. Sinn und Zweck der Familien- bzw. Willkommensbesuche ist, möglichst alle Eltern von Neugeborenen über Hilfsangebote rund um die Geburt und das erste Lebensjahr zu informieren. Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass alle Familien in der Umbruchsituation durch die Ankunft eines neuen Familienmitglieds Beratungsbedarf haben. Die Familienbesucherinnen sollen junge Eltern/Familien als erste Ansprechpartnerinnen und kompetente Beraterinnen für alle anstehenden Fragen zur Verfügung stehen und ihnen Informationen über die bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote geben. Durch die Familienbesucherinnen wollen auch die Kommunen ihre Freude über jeden neugeborenen Bürger zum Ausdruck bringen, die bestehende Angebote, wie Mutter-Kind-Gruppen, etc. bekannter machen und etwaige Hemmschwellen zur Inanspruchnahme der Angebote abbauen.

Die Familienbesuche sollen ein Angebot an die Eltern sein, das freiwillig in Anspruch genommen werden kann - oder auch nicht. In und für Schnürpflingen wird die Familienbesuche Frau Gabriele Winkler machen. Sie ist Tagesmutter und hat auch die Qualifikation zur Familienbesucherin erworben. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Gabriele Winkler eine äußerst kompetente Familienbesucherin gewinnen konnten. Sie wird sich mit den jungen Eltern in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin anbieten. Wenn es die Eltern wünschen, kann dieser auch gerne im Rathaus stattfinden.

Eine zentrale Aufgabe von Hilfen rund um die Geburt, zu denen auch die Familienbesucherinnen zu zählen sind, ist, Eltern zu unterstützen, wertzuschätzen und zu stärken. Beim Familienbesuch soll es sich nicht um einen „Elternkompetenzcheck“ handeln.

3. Gestattungsvertrag für die Nahwärmeversorgung
Die Nahwärmeversorger sind auf die Gemeinde zugegangen und haben kleinere Modifikationen am bestehenden Gestattungsvertrag beantragt. Grundsätzlich zeigt sich der Gemeinderat gesprächsbereit. Bevor allerdings die Änderungen im Gemeinderat eingehend beraten und beschlossen werden, sollen diese vom Landratsamt überprüft werden.

4. Vergabe von Bodenbelagsarbeiten für den Kindergarten
In der letzen Gemeinderatssitzung wurden die Gipser-, Estrich-, Schreiner- und Natursteinarbeiten vergeben. Beim beschränkt ausgeschriebenen Gewerk „Bodenbelagsarbeiten“ ging nur ein Angebot verspätet ein, so dass die Vergabe dieses Gewerkes nicht in der öffentlichen Sitzung beschlossen werden konnte. Nachdem die Referenzen des Bieters tadellos sind und das Angebot nach Auskunft unseres Architekten preislich im Rahmen ist, wurde die Bodenbelagsarbeiten für den neuen Kindergarten nun an die Firma Ramaiser GmbH aus Stuttgart zum Preis von 27.829,05 Euro vergeben.

5. Ehrung von Blutspendern
Die diesjährige Ehrung der Blutspender stand im Zeichen eines ganz besonderen „Jubiläums“. So konnte Georg Schniertshauer aus Beuren für die schier unglaubliche Anzahl von 100 Blutspenden geehrt werden. Insgesamt hat Herr Schniertshauer somit rund 50 Liter Blut gespendet. Durch dieses außergewöhnliche Engagement konnte schon vielen schwerkranken Menschen geholfen werden.
Die Ehrung der Blutspender nahm seine Frau Theresia Schniertshauer vom DRK vor. In ihrer Rede dankte sie den Blutspendern auch im Namen des DRK ganz herzlich für die Bereitschaft Blut zu spenden.

Wöchentlich werden in Baden-Württemberg und Hessen die Blutbestandteilpräparate (Erythrozyten, Thrombozyten, Plasma) von ca. 15.000 Blutspendern beim „Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes“ angefordert. Damit diese Butpräparate für Patienten bereitgestellt werden können, werden vom Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen jährlich über 4.500 Blutspendenaktionen notwendig. Der DRK-Blutspendedienst stellt 80 % des gesamten Blutbedarfs für 300 Krankenhäuser und 69 Depots in Baden-Württemberg und Hessen zur Verfügung. Zur Versorgung der Krankenhäuser ist eine Sicherheitsreserve für 3 Tage von 9.000 Blutpräparaten angestrebt.

Statistisch gesehen wird das meiste Blut inzwischen zur Behandlung von Krebspatienten benötigt. Es folgen Erkrankungen des Herzens, des Magens und des Darms, Verletzungen aus Sport- und Verkehrsunfällen, Leber und Nierenkrankheiten, Blutarmut und Blutkrankheiten, Komplikationen bei Geburten, Knochen- und Gelenkkrankheiten.

Illustration unseres Angebotes

So erstaunlich es klingt, der hohe Bedarf an Blut ist in erster Linie eine Folge des medizinischen Fortschritts. Viele Operationen, Organübertragungen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich geworden.

Nach wie vor ist das DRK mit dem Spenderaufkommen in Staig sehr zufrieden. Dies hängt natürlich auch damit zusammen, dass viele Schnürpflinger Bürger zum Blutspenden nach Staig kommen.

Bei der letzten Blutspendenaktion konnten wieder knapp 200 Konserven gewonnen werden. Die nächste Blutspendemöglichkeit ist übrigens am 25.11.2013.

Wer Blut spendet, so Frau Schniertshauer, gibt einen Teil von sich selbst, um anderen zu helfen. Dies ist zum Einen ein echter Akt der Menschlichkeit aber zum Anderen auch eine Hilfe auf Gegenseitigkeit. Denn jeder von uns kann morgen schon selbst in die Lage kommen, in der er auf fremdes Blut angewiesen ist.

Theresia Schniertshauer und Bürgermeister Michael Knoll dankten den Blutspendern für ihren selbstlosen Einsatz für und am Mitmenschen. „Mit Ihren freiwilligen und unentgeltlichen Blutspenden haben Sie schon vielen kranken und verletzen Menschen geholfen.“

Für 10maliges Blutspenden wurde vom Deutschen Roten Kreuz als Zeichen des Dankes und der Anerkennung die Blutspender-Ehrennadel in Gold an:

verliehen.

Für 50maliges Blutspenden wurde vom Deutschen Roten Kreuz als Zeichen des Dankes und der Anerkennung die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und der eingravierten Spendenzahl 50 an:

verliehen.

Für 100maliges Blutspenden wurde vom Deutschen Roten Kreuz als Zeichen des Dankes und der Anerkennung die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und der eingravierten Spendenzahl 100 an:

verliehen.

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