Sitzungsbericht vom 11.02.2015 und 04.03.2015


1. Baugesuche
Das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Turmstraße 40 im Kenntnisgabeverfahren“ wird im neuen Baugebiet „Bihlafinger Weg, 2. BA“ realisiert und wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Das Baugesuch wurde somit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Bauherr ist Andrè Huber.

Das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kapellenweg 7 in Beuren im Genehmigungsverfahren“ befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Es muss sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Der Gemeinderat erteilte hierzu einstimmig sein Einvernehmen. Bauherren sind Sarah Moser und Roland Nothelfer.

Die selben Voraussetzungen gelten auch für das Bauvorhaben „An- und Umbau des Wohnhauses, Hauptstraße 46 im Genehmigungsverfahren“. Auch diesem Baugesuch hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Bauherr ist Andreas Schneider.

2. Beteiligung der Gemeinde bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung einer Biogasanlage auf Flurstück-Nr. 1358 in Schnürpflingen
Im Rahmen des Antrags der Betreiber Bioenergie Schneider GbR (Andreas Schneider) auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Erweiterung der Biogasanlage „Im Brühl“ wurde die Gemeinde vom Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten. Für die Erweiterung der Anlage ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich, da durch den Betrieb und die Erweiterung aktuell gültige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsschwellen gemäß des Anhangs zur 4. BImSchV überschritten werden. So wird die Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,656 MWFWL und einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 27,8 Mg/d betrieben. Für Anlagen, deren Feuerungswärmeleistung über 1 MWFWL bzw. deren Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen zwischen 10 Tonnen bis 50 Tonnen pro Tag liegt, ist ein Genehmigungsantrag nach dem BImSchG vorgeschrieben.
Durch die Inbetriebnahme eines weiteren Blockheizkraftwerks erhöht sich die elektrische Leistung von 400 auf 600 kWel. Es ist künftig vorgesehen, durch einen flexibleren Anlagenbetrieb der Biogasanlage bedarfsorientiert Strom zu erzeugen. Besonders im Winter kommt nach Aussage der Betreiber die Anlage mit der Wärmeerzeugung, die ins Nahwärmenetz eingespeist wird, an ihre Grenzen. Insgesamt soll aber über das Jahr nicht mehr Strom als bisher erzeugt werden. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen einstimmig erteilt.

3. Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2015
Die Aufstellung des Haushaltsplans der Gemeinde gehört zu großen Teilen zu den Aufgaben des Gemeindeverwaltungsverbands. So konnte zur Vorberatung wie auch zur Verabschiedung Kämmerer Andreas Maaß begrüßt werden, der das Planwerk erläuterte.
Nach dem absoluten Rekordjahr 2014 reduziert sich das Gesamthaushaltsvolumen des Haushaltsplans der Gemeinde im Jahr 2015 mit einer Summe von 3.272.460,00 € wieder auf ein Normalmaß.
Von dieser Summe entfallen 2.670.760,00 € auf den Verwaltungshaushalt (konsumtiver Bereich) und 601.700,00 € auf den Vermögenshaushalt (investiver Bereich). Das heißt, dass im Verhältnis gut 18 % der Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2015 investiver Art sind.

Hauptinvestitionen sind in diesem Jahr die Abrechnung und der Abschluss der Erschließungsmaßnahmen des Baugebiets „Bihlafinger Weg, 2. BA“, wie auch der Grunderwerb für den 3. Bauabschnitt. Neben weiteren kleineren Maßnahmen, wie beispielsweise der Installation eines neuen Schilderleitsystems, ist im Jahr 2015 auch die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (40.000,00 €) für die Feuerwehr geplant. Die Gemeinde hofft dabei auf eine Zuwendung in Höhe von 12.000,00 €. Neben diesem Zuschuss sind auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalts hauptsächlich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (299.100,00 €) und die Einnahmen aus Bauplatzverkäufen veranschlagt. Eine Kreditaufnahme ist für dieses Jahr nicht vorgesehen, so dass sich die Darlehensverpflichtungen der Gemeinde nach Abzug der ordentlichen Tilgung Ende des Jahres 2015 wohl auf 369.590,00 € reduzieren. Das bedeutet bei 1.332 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung von 277,47 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden unserer Größenklassifizierung beträgt zum 31.12.2013 übrigens 477 €/EW, so dass die Verschuldung bei den in den letzen Jahren geschaffenen Vermögenswerten als durchaus akzeptabel beurteilt werden kann.

Im Verwaltungshaushalt wird bei der Gewerbesteuer (vorsichtig) optimistisch mit Einnahmen in Höhe von 175.000,00 € gerechnet; bei der Gewerbesteuer aus dem Interkommunalen Gewerbegebiet zusätzlich mit 35.000,00 €. Der Anteil an der Einkommensteuer (2015: 675.950,00 €) steigt gegenüber den Vorjahren erneut an, da sich das Gesamtaufkommen durch die verbesserte Konjunktur in Baden-Württemberg nochmals erhöht hat. Die FAG-Zuweisungen steigen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls konjunkturbedingt auf 594.300,00 € an.

Auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts steigen die Personalausgaben der Gemeinde auf Grund tariflicher Anpassungen und einem höheren Beschäftigungsumfang beim Kindergarten, bedingt durch die Inbetriebnahme der Kinderkrippe, an (insges. 655.600,00 €). Des Weiteren wurde der Beschäftigungsumfang des Gemeindemitarbeiters beim gemeindlichen Bauhof im Zuge des altersbedingen Ausscheidens des Stelleninhabers erhöht. Zudem erhöht sich aufgrund des höheren Gewerbesteueraufkommens auch die Gewerbesteuerumlage (35.550,00 Euro). Die Kreisumlage und die FAG-Umlage verharren auf den Werten des Vorjahrs (insges. 613.400,00 Euro).

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 299.100,00 € stellt ebenfalls einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2014 dar. Diese wird bekanntlich als Gradmesser der Leistungsfähigkeit des Gemeindehaushalts herangezogen und zeigt somit dass sich die Finanzsituation der Gemeinde weiterhin entspannt. Nach Abzug der ordentlichen Tilgung in Höhe von 21.100,00 € verbleiben noch 278.000,00 € als s.g. Nettoinvestitionsrate.

Bemerkenswert ist, dass trotz der deutlich höheren Verschuldung die Zinslast auf Grund der günstigen Zinskonditionen (0,1 % bzw. 0,77 % Zinssatz bei den neuen Krediten) gegenüber den Vorjahren nur minimal ansteigt und dass trotz der hohen Investitionen der letzten Jahre immer noch Rücklagemittel i.H. von 239.215,00 € verbleiben.

Der Haushaltsplan wurde vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

Der Haushalt im Überblick:

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Weitere Schaubilder zum Haushalt 2015:

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4. Aufnahme von Asylsuchenden in Schnürpflingen
Bürgermeister Michael Knoll berichtete, dass von Seiten des Landratsamts der Gemeinde nun Asylsuchende zur Unterbringung zugewiesen wurden. Es handelt sich dabei um eine fünfköpfige nigerianische Familie. Diese wurde im Wohnhaus „Hauptstraße 57“ untergebracht.

Der Vorsitzende ist sich sicher, dass unsere neuen Mitbürger in Schnürpflingen mit Respekt und Toleranz in unsere Gemeinschaft aufgenommen werden. Gleichzeitig stellt uns die Unterbringung natürlich vor Herausforderungen, bedeutet aber sicherlich auch eine Bereicherung für unser Gemeinwesen.

Michael Knoll bedankte sich ganz herzlich bei allen, die bei der Sanierung und der Herrichtung des (Asylanten)-Wohnhaus mitgeholfen haben. Es ist wirklich beeindruckend, wie das renovierungsbedürftige Haus in kurzer Zeit in ein sehr wohnliches Gebäude verwandelt wurde.

5. Beschaffung von Straßenbeleuchtungskörper und -masten für das neue Baugebiet
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, 11 Straßenbeleuchtungskörper und Masten für das neue Baugebiet vom Anbieter Netze BW (ehemals EnBW) zum Gesamtpreis i.H. von 7.127,71 Euro zu beschaffen. Beim Lampentyp handelt sich um die LED-Leuchte Philips Mini-Iridium der 3. Generation. Dies ist das Nachfolgemodell des Lampentyps, welcher im 1. Bauabschnitt verbaut wurde.

6. Rückschnitt der Eichen am Jägerweg
Die als Naturdenkmale ausgewiesenen Eichen im Schnürpflinger Jägerweg müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zurückgeschnitten werden. Den Auftrag hierfür erhielt das Baumkletterteam Ronny Epple aus Münsingen. Der Rückschnitt soll außerhalb der Ruhezeit - sie endete mit dem 28. Februar - erfolgen, da ein Rückschnitt in der Vegetationszeit für die Bäume schonender ist. Die Kosten für die Maßnahme inklusive einer Kronensicherung für einen Baum belaufen sich auf 1.523,20 Euro.

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