Sitzungsbericht vom 15. Januar 2014


1. Baugesuche
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Rindertiefstreustall, Flurstück-Nr. 1132 in Ammerstetten im Genehmigungsverfahren“ wurde einstimmig erteilt. Das Bauvorhaben „Überdachung der Garage mit Übergang im Dachgeschoss zum bestehenden Wohnhaus, Fliederstraße 25“ wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

2. Annahme von Spenden
Seit einigen Jahren muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. Grundsätzlich wird das Einwerben von Spenden durch Amtsträger nicht in Frage gestellt, auch nicht durch das Strafrecht. Allerdings setzt das Strafrecht insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) Grenzen.

Um klar zu machen, dass das Einwerben und die Entgegennahme von Spenden durch den Bürgermeister erwünscht und legal ist, hat der Gesetzgeber § 78 Gemeindeordnung um einen Absatz 4 ergänzt.

(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Diese Bestimmung macht deutlich, dass das Einwerben von Spenden zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zum dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehört. Zudem wird das Verfahren zur Annahme geregelt und eine Dokumentation vorgeschrieben.

Im Jahr 2013 sind folgende Spenden für Schule bzw. Kindergarten eingegangen:

für eine Friedhofsbank hat

gespendet.

Wir bedanken uns bei den Spendern für die großzügigen Spenden auch im Namen unserer Erzieherinnen, Lehrerinnen und Kinder des Kindergartens und der Grundschule Schnürpflingen sowie den Friedhofsbesuchern ganz herzlich.

Auch der Gemeinderat ist dieses Jahr wieder bereit die Hälfte des Sitzungsgeldes für soziale Zwecke innerhalb der Gemeinde zu spenden. Insgesamt ist dies immerhin ein stattlicher Gesamtbetrag in Höhe von 1.100,00 Euro. Dieser soll für Spielgeräte für den neuen Kindergarten verwendet werden. Hierfür auch an den Gemeinderat ganz herzlichen Dank. Es ist durchaus nicht üblich, dass Gemeinderäte die Sitzungsgelder spenden.

3. Wahl der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und deren Stellvertreter sowie des stellvertretenden Vorsitzenden
Bekanntlich finden am 25. Mai 2014 mit den Gemeinderatswahlen, den Kreistagswahlen sowie die Europawahlen gleich 3 Wahlen statt.
Für die Kommunalwahlen war der sogenannte Gemeindewahlausschuss als oberstes Wahlorgan auf Gemeindeebene zu wählen. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Wahlvorschläge zu prüfen und zuzulassen sowie nach der Wahl das Ergebnis und die Sitzzuteilung offiziell festzustellen. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses müssen vom Gemeinderat gewählt werden.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Bürgermeister. Die weitere Besetzung wurde wie folgt vorgeschlagen:

Stellvertretende Vorsitzende: Elisabeth Sproll
2 Beisitzer: Manfred Häberle und Franz Schneider
2 stellvertretende Beisitzer: Ingrid Ganter und Susanna Krautsieder

Ohne größere Diskussion wurden die vorgeschlagenen Personen in den Gemeindewahlausschuss gewählt. Bürgermeister Michael Knoll wies darauf hin, dass zur Durchführung und vor allem für die umfangreichen Auszählarbeiten weitere Wahlhelfer erforderlich sind. Diese zusätzlichen Helfer können jedoch vom Bürgermeister direkt bestellt werden.

In Schnürpflingen soll, wie bisher auch praktiziert, lediglich ein Wahlbezirk gebildet werden. Als Wahlraum werden wiederum die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses (wo derzeit vorübergehend eine Kindergartengruppe untergebracht ist) eingerichtet.

4. Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Iller „Nutzung der Windkraft“
Nach dem Beschluss des Planungsausschusses des Regionalverbandes wurde die seit 2009 rechtskräftige 4. Teilfortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ überarbeitet. Im derzeitigen Beteiligungsverfahren werden die Träger der öffentlichen Belange, u.a. auch die Gemeinden im Geltungsbereich des Regionalplans, um eine Stellungnahme gebeten. Im Regionalplan werden Vorranggebiete für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt. Innerhalb der festgelegten Gebiete können solche Windkraftanlagen gebaut und betrieben werden. Außerhalb dieser Gebiete ist der Bau einer regional bedeutsamen Windkraftanlage nicht zulässig. Unsere Region ist in keinem festgelegten Vorranggebiet. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Es sollen keine Einwände gegen die Planungen erhoben werden.

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