Sitzungsbericht vom 08.07.2015 und 22.07.2015


1. Baugesuche
Die Bauvorhaben im neuen Baugebiet „Bihlafinger Weg, 2. BA“ in der Turmstraße 29 und der Turmstraße 31 wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht und dem Gemeinderat somit zur Kenntnis gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen zu einem Neubau in der Turmstraße 8 und zum An- und Umbau des Wohnhauses in der Gartenstraße 7 wurden ebenfalls erteilt. Bei letzterem Baugesuch wurde allerdings der Standort des Carports abgelehnt. Des Weiteren wurde der Nutzungsänderung eines Stalls in Garagen in Beuren zugestimmt.

2. Kindergartenbedarfsplanung
Ausführlich stellten Kindergartenleiterin Sarah Honis und Bürgermeister Michael Knoll die Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Schnürpflingen vor. Diese wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Das Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG), in Kraft getreten am 01.01.2009, verpflichtet die Kommunen zu einer örtlichen Bedarfsplanung für die vorschulischen Bertreuungsangebote.

Diese Bedarfsplanung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, da der tatsächliche Betreuungsbedarf der Schnürpflinger Familien möglichst exakt ermittelt werden sollte. Gerade bei der Betreuung der Kinder unter 3 Jahren (U3), ist dieser aber nur sehr schwer konkret zu ermitteln.

Trotzdem oder auch gerade deshalb kommt der Bedarfsplanung und –ermittlung ein hoher Stellenwert zu, da man nur dann ein differenziertes und vor allem passgenaues Betreuungsangebot anbieten kann, wenn der tatsächliche Bedarf auch möglichst konkret bekannt ist. So kann man die Bedarfsplanung somit auch als Chance ansehen, die Weichen für ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Angebot an Kindergartenplätzen zu stellen. Mit einer guten Bedarfsplanung wird somit die Zukunftsfähigkeit der Einrichtung und nicht zuletzt auch der Gemeinde gewährleistet.

Die kommunale Bedarfsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. Die letzte Bedarfsplanung der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2011.

Laut § 24 des SGB VIII, Artikel 1 hat seit 1996 jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr erreicht hat, bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit dem 01.08.2013 wurde der Rechtsanspruch ausgeweitet, so dass nun auch Kinder unter drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder ergänzend in der Kindertagespflege haben. Diese Neuerungen sind im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) festgeschrieben.

Es ist zu konstatieren, dass landesweit der Anteil der betreuten Krippenkinder (U3-Bereich) extrem zugenommen hat und dieser Trend wohl auch die nächsten Jahre eine weitere Fortsetzung finden wird. Ebenso wird dieser Trend auch keinen Halt vor unserer Gemeinde machen. Vor allem die Betreuung der Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren hat sich in den letzten 8 Jahren in Baden-Württemberg beinahe verfünffacht!!

Illustration unseres Angebotes


Insgesamt bietet unsere Einrichtung folgende Betreuungsmöglichkeiten an:

Illustration unseres Angebotes


Um bedarfsgerechte Betreuungsangebote anbieten zu können, wurde von Seiten der Verwaltung eine Umfrage ausgearbeitet, die an alle Eltern von Neugeborenen verschickt wird. Die Ergebnisse, die uns die Umfrage liefert, fließen dann in die Bedarfsplanung mit ein.

Noch wichtiger ist aber das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieherinnen im Kindergarten. Dort äußern die Eltern in ungezwungener Atmosphäre am ehesten ihre Wünsche und Anregungen.

Insofern ist zur Bedarfsermittlung vor allem auch die Einschätzung unserer pädagogischen Fachkräfte elementar wichtig.

Des Weiteren wird der Bedarf anhand von Geburtenzahlen bzw. der Einwohnerstatistik ermittelt:

Illustration unseres Angebotes


Somit kann anhand der Einwohnerstatistik sehr leicht der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von über 3 Jahren ermittelt werden. Wir gehen davon aus, dass 100 % der in Schnürpflingen mit Hauptwohnsitz gemeldeten Kinder die Kindertageseinrichtung auch besuchen.

Illustration unseres Angebotes Illustration unseres Angebotes Illustration unseres Angebotes


Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) ist anhand von Kennzahlen und dem Ergebnis aus der Umfrage zu ermitteln. Derzeit besuchen nur 5 Kinder die Kinderkrippe. Allerdings wissen wir aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, dass es eine gewisse „Anlauf“-Zeit dauert, bis die Belegungszahlen dann deutlich zunehmen. Insofern gehen wir davon aus, dass ca. 1/3 der Kinder eines jeden Jahrgangs die Kinderkrippe besuchen werden.

Somit erhalten wir folgendes Bedarfsdiagramm:

Illustration unseres Angebotes


Als Fazit kann man konstatieren, dass wir sicherlich mit der Anzahl der Betreuungsplätz und der voraussichtlichen Belegung quantitativ sehr nahe am Bedarf und somit sehr gut aufgestellt sind.

Trotzdem müssen die bestehenden Betreuungsmodelle immer wieder auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Der Kindergarten versteht sich als moderner Dienstleister, der sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kunden orientiert.

Kleinere Sorgen bereiten uns die Belegungszahlen in der Kinderkrippe. Allerdings wissen wir aus Erfahrungen von anderen Gemeinden, dass es eine gewisse „Anlauf“-Zeit dauert, bis die Belegungszahlen dann deutlich zunehmen und die prognostizierten Belegungszahlen erreichen.

3. Einführung von neuen Betreuungsmodellen und Anpassung der Kindergartenbeiträge
Der Gemeinderat Schnürpflingen hat einstimmig die Einführung von neuen Betreuungsmodellen im Kindergarten beschlossen. Gleichzeitig wurden auch die Elternbeiträge angepasst. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der verschieden Landesverbänden von Kirchen, Städten und Gemeinden. Die neuen Beiträge berücksichtigen lediglich die voraussichtlichen Personal- und Sachkostensteigerungen in Höhe von ca. 3 % pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Deckungsgrades, welcher weiterhin bei ca. 15 % liegt.
Insgesamt zeichnet sich unser Kindergarten nach wie vor bzw. mehr denn je durch ein qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot aus. Neu ist vor allem eine Betreuungsmöglichkeit der Kindergarten- und Kinderkrippenkinder bis 14:00 Uhr, die auch am Freitag angeboten werden kann. Bei allen Angeboten werden 11 Monatsbeiträge erhoben. Der August ist beitragsfrei.

Regelbetreuung

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.15
Mo. - Do. 1 108,00 €
7:45 - 12:15 2 83,00 €
14:00 - 16:00 3 54,00 €
Fr.: 7:45 - 12:15 4 17,00 €

Verlängerte Öffnungszeit

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.15
Mo. - Fr. 1 119,00 €
7:00- 13:00 2 91,00 €
  3 59,00 €
  4 19,00 €

Verlängerte Öffnungszeit-Plus

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren ab 01.09.15
Mo. - Fr. 1 137,00 €
7:00- 14:00 2 105,00 €
  3 68,00 €
  4 22,00 €

Flexible Mittagspause

Kinder aus der Regelgruppe/VÖ-Gruppe können zusätzlich auch eine flexible Betreuung in der Mittagspause zubuchen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Hierfür ist pro angefangene Stunde ein Beitrag von 1,50 € (Barzahlung im Kiga) zu entrichten.

Flexible Langzeitbetreuung

Kinder aus der Vormittagsgruppe (mit verlängerten bzw. durchgehenden Öffnungszeiten 7.00 - 13.00 Uhr bzw. bis 14.00 Uhr) können zusätzlich auch die Nachmittagsbetreuung ab 14.00 Uhr besuchen. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Hierfür ist pro Nachmittag wie bisher ein Beitrag von 3.--€ (Barzahlung im Kiga) zu entrichten.

Ganztagesbetreuung

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 2 Wochentagen (restliche VÖ-Plus) an 4 Wochentagen
Mo. - Do. 1 161,00 € 184,00 €
7:00 - 16:00 2 123,00 € 141,00 €
Fr. 7:00 - 14:00 3 80,00 € 91,00 €
  4 26,00 € 29,00 €

Kinderkrippe-Basic (Kinder von 1 - 3 Jahren)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 1 - 2 Wochentagen an 3 Wochentagen an 4 - 5 Wochentagen
Mo. - Fr. 1 162,00 € 216,00 € 269,00 €
7:00- 12:15 2 123,00 € 162,00 € 201,00 €
  3 82,00 € 109,00 € 136,00 €
  4 33,00 € 44,00 € 55,00 €

Kinderkrippe-Plus (Kinder von 1 - 3 Jahren)

Betreuungzeiten Anzahl der Kinder in der Familie unter 18 Jahren an 1 - 2 Wochentagen an 3 Wochentagen an 4 - 5 Wochentagen
Mo. - Fr. 1 209,00 € 279,00 € 349,00 €
7:00- 14:00 2 156,00 € 209,00 € 261,00 €
  3 106,00 € 141,00 € 176,00 €
  4 43,00 € 57,00 € 72,00 €


4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Bihlafinger Weg III“ in Schnürpflingen gemäß § 2 (1) BauGB
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende Herrn Roland Schmuck von Büro Wassermüller aus Ulm begrüßen. Dieser hat die Planung des gesamten Baugebiets gemacht und stellte diese dem Gremium nun vor.

Bekanntlich sind in der Gemeinde Schnürpflingen die Bauplatzreserven vollständig erschöpft. Damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde Schnürpflingen bestrebt ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien anzubieten und rechtzeitig zu erschließen. Es besteht eine umfangreiche Bauplatzbewerberliste.

Am 31. Juli 2002 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Am Bihlafinger Weg“ gefasst. Der Umfang dieses Gebietes beträgt ca. 3,8 ha. In einem Rahmenplan wurde das gesamte Plangebiet überplant. Hierbei wurden die Belange einer abschnittsweisen Erschließung und einer modifizierten Entwässerung gemäß § 45 b Wassergesetz entsprechend berücksichtigt.

Im Jahre 2011 wurde daraus bedarfsgerecht der 1. Bauabschnitt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bihlafinger Weg I“, im Jahr 2014 der 2. Bauabschnitt mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bihlafinger Weg II“ entwickelt und baulich umgesetzt. Die 9 Grundstücke des 1. Bauabschnittes und die 19 Grundstücke des 2. Bauabschnittes sind zwischenzeitlich alle veräußert und die Bebauung weitgehend fertiggestellt.

Durch die Ausweisung des Wohngebietes „Bihlafinger Weg III“ soll die Bebauung von ca. 1,02 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch 12 Wohnhäuser ermöglicht werden. Dies stellt die Realisierung des dritten Abschnittes des erarbeiten Rahmenplans dar.

Der beiliegende Vorentwurf entspricht den Festsetzungen aus den vorangegangenen Abschnitten.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren eingeleitet.

Da eine sehr hohe Nachfrage an Bauplätzen besteht, soll die Erschließungsmaßnahme noch diesen Herbst ausschreiben und mit der Erschließung dann spätestens im Frühjahr begonnen werden. So wären die Grundstücke dann vermutlich im Herbst nächsten Jahres bebaubar.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger der sonstigen öffentlichen Belange.

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