Sitzungsbericht vom 05. Dezember 2012


1. Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte folgendem Baugesuch sein Einvernehmen:

2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Weihungstalhalle und Neufassung der Entgeltordnung zur Benutzung der Gymnastikhalle
Die Änderung bzw. die Neufassung der Entgeltordnung wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2012 vorberaten. Nun wurde sie entsprechend den Ergebnissen dieser Vorberatung beschlossen. Bekanntgemacht wurde die Entgeltordnung übrigens im Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21.12.2012.

Neben ein paar redaktionellen Änderungen wurde eine kostenpflichtige Einweisung in die Räumlichkeiten neu eingeführt. Desweiteren wurde die Aufteilung der Reinigungsarbeiten geregelt. Die maschinelle Reinigung der Bodenbeläge der Hallen, der Küche und des Foyers erfolgt dabei ausschließlich durch die Gemeinde und ist im Benutzungsentgelt enthalten. Diese Räumlichkeiten müssen vom Veranstalter allerdings besenrein verlassen werden. Die restlichen Räumlichkeiten, insbesondere die Bühne und die Toiletten sind grundsätzlich vom Veranstalter in Eigenregie zu reinigen.

Bezüglich dieser Reinigungsarbeiten, kann der Veranstalter auch die Gemeinde beauftragen. Die Kosten hierfür werden dem Veranstalter nach tatsächlichem Zeitaufwand mit einem Verrechnungsbetrag in Rechnung gestellt.

Bei der Küchenbenutzung wird nun nicht mehr zwischen „großer“ und „kleiner“ Küche unterschieden. Das Entgelt für das Foyer wurde erhöht, wohingegen die Küchennutzung beim Anmieten des Foyers reduziert wurde.

3. Informationen zum Breitbandausbau in Schnürpflingen
Hierzu verweisen wir auf unseren Sachstandbericht zu diesem Thema, welcher im Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21.12.2012 abgedruckt wurde.

Wir gehen davon aus, dass das Projekt in Schnürpflingen und Beuren im Februar 2013 abgeschlossen werden kann.

In Ammerstetten muss zunächst noch eine zusätzliche Richtfunkstrecke vom Wasserturm Hüttisheim aus aufgebaut werden. Der dazu benötigte Richtfunkmast wird aller Voraussicht nach in der Nähe des KVz an der Ortsstraße aufgestellt. Da dieser eine Gesamthöhe von ca. 15 Meter haben muss, ist es von Seiten der Fa. NeckarCom notwendig, ein Baugesuch zu stellen. Aus diesem Grund kann die bauliche Realisation des Mastes leider erst im Frühjahr 2013 erfolgen.

4. Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schnüpflingen - Gebührenkalkulation und Satzungsbeschluss -
Die dem Gremium vorgelegte Gebührenkalkulation wurde von Kämmerer Leander Missel und Bürgermeister Michael Knoll ausgiebig erläutert.
Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.

Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.

Die Gebühren dürfen dabei grundsätzlich höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören die Kosten für den laufenden Betrieb sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und Abschreibungen. Bei der Wasserversorgung wird dieser Grundsatz jedoch dadurch durchbrochen, dass diese als wirtschaftliches (Versorgungs-) Unternehmen einen angemessen Ertrag für den Haushalt erzielen soll. Insofern besteht bei der Wassergebühr auch eine Mehrwertsteuerpflicht. Auf der anderen Seite ist die Gemeinde aber auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Aus diesem Grund wird bei der Wasserversorgung auch zwischen einem steuerrechtlichen und einem abgaberechtlichen Ergebnis, bei dem dann steuerrechtliche Besonderheiten nicht berücksichtigt werden, unterschieden.

Die Gemeinde Schnürpflingen hat die Gewinnerzielungsabsicht bei der Wasserversorgung allerdings in der Satzung ausgeschlossen.

Gemäß der Gebührenkalkulation ergeben sich abgaberechtlich gebührenfähige Gesamtkosten i.H. von 102.285,00 Euro. Abzüglich der sonstigen Erlöse i.H. von 11.526,00 Euro, die sich aus der Auflösung von Zuschüssen ergeben, betragen die gebührenfähige Kosten 90.759,00 Euro. Von dieser Summe muss die gesamte Zählergebühr i.H. von 15.492,00 Euro abgezogen werden, so dass letztlich ein Betrag i.H. von 75.267,00 Euro zur Verteilung auf die prognostizierte verkaufte Wassermenge übrig bleibt. Es wird auf Grund von Erfahrungswerten davon ausgegangen, dass im Jahr 2013 insgesamt 66.100 m⊃3; Frischwasser in Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren verbraucht werden. Somit ergibt sich ein abgaberechtlicher Gebührensatz i.H. von 1,13 Euro/m⊃3;. Da bei der Wasserversorgung allerdings ein Gewinnvortrag besteht, hat der Gemeinderat beschlossen einen Gebührensatz i.H. von 1,08 Euro/m⊃3; festzusetzen. Dieser entspricht übrigens exakt dem ermittelten steuerrechtlichen Gebührensatz. Von der Möglichkeit einen Teil des bestehenden körperschaftsteuerlichen Verlustvortrags in die Gebührenkalkulation einzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

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