Corona-Schnelltestmöglichkeiten


Illustration unseres Angebotes

Interkommunale Corona-Schnelltestzentren in Illerkirchberg und Schnürpflingen
Kostenlose Testungen mit Antigen-Schnelltests

Schützen Sie Ihre Angehörigen, Freunde, Kolleginnen und Kollegen vor einer unentdeckten Weitergabe des Coronavirus - regelmäßige Tests helfen, Infektionsketten zu unterbrechen!

Die Gemeinden Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen und Staig haben in Kooperation mit den DRK-Ortsverbänden Dorndorf und Illerkirchberg zwei kommunale Testzentren (KTZ) in Schnürpflingen und Illerkirchberg eingerichtet.

Der DRK Ortsverband Dorndorf testet wöchentlich
freitags von 18.00 Uhr
in der Weihungstalhalle in Schnürpflingen
Schulstraße 35
89194 Schnürpflingen.


Der DRK Ortsverband Illerkirchberg testet wöchentlich ebenfalls
montags und mittwochs von 18.00-20.00 Uhr
in der Gemeindehalle Illerkirchberg
Place Brives-Charensac 1,
89171 Illerkirchberg (Unterkirchberg)

Ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) ist vorzulegen.


Getestet wird mit Antigen-Schnelltests (Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test), die auch in diversen Arztpraxen und Testzentren der Regelstruktur eingesetzt werden. Der Abstrich wird hierbei aus dem Nasenrachenraum entnommen. Das Ergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten nach Abstrichnahme vor.

Die getesteten Personen erhalten einen schriftlichen Nachweis über das Testergebnis.

Bei einem positiven Testergebnis hat das Personal der Testzentren nach Vorgabe des Infektionsschutzgesetztes zwingend das zuständige Gesundheitsamt bzw. die Ortspolizeibehörde zur Weiterleitung an das Gesundheitsamt zu informieren. Eine positiv getestete Person hat sich anschließend unverzüglich in häusliche Absonderung (Quarantäne) zu begeben.

Die Testzentren sind ausschließlich für Personen ohne Symptome!
Die Tests sind ausdrücklich auch für Kinder im Grundschulalter geeignet!

Keine Testberechtigung im Rahmen des kommunalen Angebots haben:

Für diese Personengruppen besteht ein Testanspruch nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes in der Regelstruktur (z. B. bei einem niedergelassenen Arzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel. 116 117).

Bei Betreten der Testzentren ist zwingend eine korrekt sitzende Maske, welche die Anforderung der Standards FFP 2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand sind zu beachten. Wer durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit ist, kann nicht im KTZ getestet werden und muss sich ebenfalls an einen niedergelassenen Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 wenden.

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