Baugebiet "Bihlafinger Weg III" - Aufst.beschluss


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schnürpflingen hat am 22.07.2015 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Bihlafinger Weg III“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich ist in dem maßgebenden Lageplan des Ingenieurbüros WASSERMÜLLER ULM GmbH vom 22.07.2015 dargestellt.

Illustration unseres Angebotes


Das Plangebiet liegt am westlichen Rand von Schnürpflingen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,02 ha und überdeckt Teilflächen von Flurstück 1042.

Ziel und Zweck der Planung:
In der Gemeinde Schnürpflingen sind die Bauplatzreserven vollständig erschöpft. Damit die bestehende Bevölkerungssituation auch weiterhin erhalten werden kann, ist die Gemeinde Schnürpflingen bestrebt ständig attraktive Wohnbauflächen, insbesondere für junge Familien anzubieten und rechtzeitig zu erschließen.

Gleichzeitig hierzu wurde die Innenentwicklung verstärkt vorangetrieben. Die Gemeinde hat im Jahre 2011 eine Ortsentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Die im Ortsentwicklungs-plan vorgesehenen Maßnahmen wurden planerisch aufgearbeitet und sollten auch umgesetzt werden. Aufgrund der landwirtschaftlichen Immissionsradien der zum Teil noch rechtlich bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe konnten die vorgesehenen Gebiete leider nicht realisiert werden.

In einem Rahmenplan wurde eine mögliche Gesamtbebauung, einschließlich der entsprechenden Erschließung und Niederschlagswasserbeseitigung aufgezeigt. Mit dem Bebauungsplan „Bihlafinger Weg I“ wurden bereits 9 Bauplätze, mit dem Bebauungsplan „Bihlafinger Weg II“ 19 Bauplätze realisiert. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf „Bihlafinger Weg III“ sollen weitere 12 Bauplätze bedarfsorientiert erschlossen werden.

Das Plangebiet entwickelt sich aus dem aktuellen genehmigten Flächennutzungsplan. Es ist deckungsgleich als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer öffentlichen Planauslegung im Rathaus Schnürpflingen, Hauptstraße 17, 89194 Schnürpflingen, vom 10.08.2015 bis zum 10.09.2015 während der üblichen Dienst-stunden, statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Schnürpflingen, den 30.07.2015

Knoll, Bürgermeister

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