Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen


in Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren hat begonnen

Die von Seiten der Gemeinde beauftrage Firma Gebrüder Schließer aus Wain hat am Dienstag mit der Maßnahme des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen in Schnürpflingen, Ammerstetten und Beuren begonnen. Zuerst wird dabei der Wartebereich der bestehenden barrierefreien Bushaltestelle in der Ammerstetter Straße in Schnürpflingen erweitert. Diese erhält dann im weiteren Verlauf der Baumaßnahme auch eine kleine Buswartehalle, so dass die Gäste zukünftig besser vor Wettereinflüssen geschützt sind.

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Danach werden die Baukolonnen nach Ammerstetten wechseln und dort am Dorfplatz und gegenüber barrierefreie Bushaltestellen errichten. Zudem entsteht entlang des ehemaligen „Schlecker“-Anwesens ein weiterer Gehweg, so dass die Ortsmitte durch die Maßnahme aufgewertet wird.

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Als dritten Teilabschnitt der Maßnahme wird im Anschluss die Haltestelle an der Hauptstraße in Schnürpflingen beidseitig barrierefrei angelegt bzw. ausgebaut. Auch hier wird eine zusätzliche Buswartehalle an der Stelle, wo die ehemalige Molke abgerissen wurde, aufgestellt. Durch das Anlegen der Bushaltestellen erfährt auch hier das Ortsbild eine erhebliche Aufwertung.

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Zum Abschluss der Maßnahme wird auch die Bushaltestelle in Beuren barrierefrei ausgebaut.

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Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den Grundstückseigentümern bedanken, die der Gemeinde die benötigten Grundstücksflächen veräußert haben und somit den Umbau überhaupt erst möglich gemacht haben.

In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für viele Menschen die einzige Möglichkeit darstellt, mobil zu sein und somit die gesellschaftliche Teilnahme sichert. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Daher hat der Gesetzgeber in seiner Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 01. Januar 2013 in § 8 Abs. 3 PBefG die Aufgabenträger verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen, mit dem Ziel bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des ÖPNV zu erreichen.

Zur fahrzeugseitigen Sicherung der Barrierefreiheit fordert der Alb-Donau-Kreis übrigens bereits in allen Vorabbekanntmachungen und europaweiten Ausschreibungen seit 2022 barrierefreie Fahrzeuge.

Neben den Fahrzeugen ist aber auch eine barrierefreie Ausstattung der Haltestellen notwendig. Für den Bau und die Gestaltung der Haltestellen sind in der Regel die Kommunen zuständig. Nach § 8 Abs. 3 PBefG besteht die Möglichkeit, Ausnahmen von der Ausbaupflicht aufgrund baulicher, topographischer oder funktioneller Natur zu begründen. Aufgrund der ländlich geprägten Struktur des Alb-Donau-Kreises werden für viele der Haltestellen solche Ausnahmen möglich sein. Dies trifft insbesondere auf gering frequentierte Haltestellen zu. Kosens im Gemeinderat war aber, in jedem Teilort mindestens eine Bushaltestelle barrierefrei auszubauen.

In Schnürpflingen ist die Haltstelle an der Hauptstraße nicht nur zentral gelegen, sondern tatsächlich auch die am meisten frequentierte Bushaltestelle. Die Haltestellen in der Ammerstetter Straße wurden bei der Neuanlage der Gehwege bereits barrierefrei ausgebaut.

Aufgrund der hohen Ausgaben für den Umbau und die Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen hat das Land Maßnahmen des ÖPNV zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit in § 2 Abs. 8 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen. Infolgedessen können nach § 4 Abs. 1 LGVFG bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

Die Gemeinde hat einen entsprechenden Förderantrag gestellt und die Zusage der Aufnahme ins Förderprogramm erhalten. Parallel wurde ein zusätzlicher Förderantrag über den Ausgleichstock gestellt, der in der Zwischenzeit bewilligt wurde. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit Gesamtausgaben für die Maßnahmen i.H. von gut 400.000,00 Euro, denen üppige Zuschüsse i.H. von rund 250.000,00 Euro gegenüberstehen.

Wir bitten um ihr Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen.

Die Gemeindeverwaltung

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