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Pässe

Bei Planung einer Urlaubsreise sollten Sie einen kurzen Blick in Ihren Pass oder Personalausweis werfen, ob dieser noch gültig ist. Bitte beachten Sie dabei, dass viele außereuropäische Staaten für die Erteilung eines Visums eine gewisse Gültigkeitsdauer des Passes über das Reisedatum hinaus voraussetzen.

Antragsverfahren
Das Passrecht sieht folgendes Antragsverfahren zur Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses vor:

A. Ausweispflicht
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

B. Antragstellung
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) sowie der Aufnahme von Fingerabdrücken ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Meldebehörde bzw. Gemeindeverwaltung) zu stellen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Personalausweisantrag nach den Ausführungsgesetzen der Länder vom Inhaber und von beiden Elternteilen - soweit sorgeberechtigt - zu stellen.
Der Reisepassantrag ist bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) in der Regel von beiden Elternteilen zu stellen.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis/Reisepass/ggfs. Identitätsnachweis mit.
Erforderlich ist ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild. Dies kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.

C. Gebühren

Produkt

Gebühr

ePass

70,00 Euro

ePass (unter 24 Jahre)

37,50 Euro

ePass Express - Aufschlag

32,00 Euro

ePass Direktversand - Aufschlag

15,00 Euro

vorläufiger Reisepass (eingeschränkt)

26,00 Euro

Personalausweis

37,00 Euro

Personalausweis (unter 24 Jahre)

22,80 Euro

Vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

Personalausweis Direktversand - Aufschlag

15,00 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online - Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei

Änderung der PIN

gebührenfrei

D. Gültigkeitsdauer/Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen beträgt in der Regel 10 Jahre (Beschränkungen der Gültigkeitsdauer sind zulässig). Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Der Personalausweis/Reisepass darf nicht verlängert werden. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Vorläufige Personalausweise sind längstens 3 Monate gültig, vorläufige Reisepässe ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

E. Verlust
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.

Die Bundesdruckerei GmbH wird für die Herstellung der personalisierten Dokumente von den Personalausweis- und Passbehörden beauftragt. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- bzw. Passbehörde.